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444 Views | 15.06.2017 | 19:26 Uhr
geschrieben von Max Heyder
Bestell-/Kundennummer: 33115833
Entgegen gültiger BGH-Rechtsprechung verlangt TUI mit der Buchungsbestätigung 40% Anzahlung auf den Reisepreis - fünf Monate im Voraus.
Mit der Buchungsbestätigung verlangte TUI 40% Anzahlung auf den Preis für eine fünf Monate später geplante Reise. Der Betrag wurde nach wenigen Tagen meinem Kreditkartenkonto belastet. Meine Einwendungen mit Hinweis auf das entsprechende Urteil (BGH X ZR 85/12 vom 09.12.2014) wurden mit der Behauptung zurückgewiesen, die AGB-Klauseln seien "rechtlich abgesichert und zulässig". Rechtfertigende Nachweise für die überzogene Höhe der Anzahlung wurden nicht erbracht.
Die Vorgehensweise seitens TUI stellt eine unangemessene Benachteiligung dar. 20% Anzahlung wären akzeptabel. TUI verwendet eine eindeutig rechtswidrige AGB-Klausel.
Meine Forderung an TUI Deutschland GmbH:
Reduzierung der Anzahlung auf 20%. Ansonsten nachvollziehbare Nachweise für die Höhe der dem Veranstalter entstandenen Vorabkosten.
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