Durch TUI Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 444 Views | 15.06.2017 | 19:26 Uhr
geschrieben von Max Heyder

TUI Deutschland GmbH (Hannover)

TUI verwendet rechtswidrige AGB-Klausel bzgl. Anzahlung

Bestell-/Kundennummer: 33115833

Entgegen gültiger BGH-Rechtsprechung verlangt TUI mit der Buchungsbestätigung 40% Anzahlung auf den Reisepreis - fünf Monate im Voraus.

Mit der Buchungsbestätigung verlangte TUI 40% Anzahlung auf den Preis für eine fünf Monate später geplante Reise. Der Betrag wurde nach wenigen Tagen meinem Kreditkartenkonto belastet. Meine Einwendungen mit Hinweis auf das entsprechende Urteil (BGH X ZR 85/12 vom 09.12.2014) wurden mit der Behauptung zurückgewiesen, die AGB-Klauseln seien "rechtlich abgesichert und zulässig". Rechtfertigende Nachweise für die überzogene Höhe der Anzahlung wurden nicht erbracht.

Die Vorgehensweise seitens TUI stellt eine unangemessene Benachteiligung dar. 20% Anzahlung wären akzeptabel. TUI verwendet eine eindeutig rechtswidrige AGB-Klausel.

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Meine Forderung an TUI Deutschland GmbH: Reduzierung der Anzahlung auf 20%. Ansonsten nachvollziehbare Nachweise für die Höhe der dem Veranstalter entstandenen Vorabkosten.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


24.06.2017 | 10:11
von Max Heyder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da TUI sich lt. reclabox verbeten hat, durch reclabox über Beschwerden informiert zu werden, habe ich TUI nochmals direkt angeschrieben. Bisher keine Reaktion.


02.08.2017 | 13:08
von Max Heyder endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TUI hat inzwischen zum konkreten Fall (XTUI) beim BGH ein (verbraucherunfreundliches) Urteil erstritten (Vorinstanz OLG Celle).




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