Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 506 Views | 28.10.2017 | 13:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4426959

Immergrün Energie (Köln)

Einstellung des Lastschriftverfahrens

Wegen Beendigung des Vertrags sollen die Abschlagsbeträge nicht mehr eingezogen werden.

Die Vorgehensweise bei Immergrün scheint immer gleich zu sein. Insofern kann ich eigentlich den Text anderer Beschwerden nur unter Anpassung von Vertragsnummer und Daten ohne irgendeine Änderung übernehmen. Ich nehme einmal Beschwerde 150701 von Herrn Tews als Basis für die meine:

SCHLAGWORTE

Am 11.06.2017 hatte ich meinen Energieliefervertrag zum 31.01.2018 fristgerecht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt und dies per Mail am 19.06.2017 von immergrün bestätigt bekommen. Die Abschlagszahlungen wurden weiter vertragsgemäß bis einschließlich Oktober 2017 von meinem Konto abgebucht. Nun soll aber plötzlich wegen der Kündigung (von Juni 2017) die monatliche Abschlagszahlung nicht mehr eingezogen werden können und ich diese per Überweisung vornehmen. Und das obwohl seit der Kündigungsbestätigung durch immergrün noch einmal 4 Abschläge eingezogen worden sind und ich die Einzugsermächtigung nicht widerrufen hatte. Dies teilt mir die immergrün Energie per Mail am 06.10.2017 mit:

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Vertragsnummer: G21612020734

Sehr geehrter Herr xxxx,

mit dieser E-Mail möchten wir Sie über eine bevorstehende Änderung in Ihrem Kundenkonto informieren. immergrün! -Energie bietet ihren Kunden bei Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. In der Regel haben Sie die Wahl, per Überweisung, Dauerauftrag oder durch Teilnahme am Lastschriftverfahren Ihre monatlichen Abschläge zu bezahlen. In Ihren Auftragsunterlagen hatten Sie immergrün! -Energie ermächtigt, die monatlichen Abschläge per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.

Ihr Gasliefervertrag endet zum 31.01.2018. Aufgrund dessen - bzw. aufgrund eines bisher nicht schriftlich erteilten SEPA-Mandates - kann von der erteilten Ermächtigung zukünftig nicht mehr Gebrauch gemacht werden. Daher werden die fälligen Abschlagsbeträge nicht mehr per Lastschrift von Ihrem Konto mit der IBAN "xxxxxx" eingezogen werden können. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Die bis zum Vertragsende noch anstehende (n) Abschlagszahlung (en) leisten Sie daher bitte rechtzeitig bei Fälligkeit immer per Überweisung. Wir weisen dringend darauf hin, dass Sie bei sämtlichen Überweisungen Ihre Vertragsnummer G21612020734 angeben, da Ihre Zahlung nur so Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden kann. Ihr monatlicher Abschlag beträgt 60,00 EUR.

Für die Überweisung steht Ihnen folgendes Konto zur Verfügung: Kontoinhaber: immergrün! -Energie-365AG, Kreditinstitut: Raiffeisenbank Kehrig, IBAN: DE79576612530000519005, BIC: GENODED1KEH.

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In meiner Antwort vom 08.10.2017 wies ich darauf hin, dass sich nichts geändert hat, insbesondere die Einzugsermächtigung nicht widerrufen worden ist, und ich um die unterbrechungsfreie, vertraglich vereinbarte Abbuchung der Abschläge bitte. Genauso, wie dies bereits 9x erfolgt ist. Sicherheitshalber habe ich die Einzugsermächtigung noch einmal formlos bestätigt.

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Darauf erhielt ich erst einmal keine Antwort und auf meine Nachfrage vom 23.10.2017 hin am 24.10.2017 die Mail, dass meine Bankdaten angepasst worden sind und die Einzugsermächtigung ab dem 01.12.2017 "wieder" genutzt wird. Interessanterweise hatte ich meine Bankdaten mit meiner Mail vom 08.10.2017 aber gar nicht mitgeteilt. Was da jetzt wohl geändert worden sein soll?

Ich habe wiederum darauf hingewiesen, dass sich nichts geändert hat und ich erwarte, dass die Abschläge eingezogen werden und wieder eine ähnliche Mail zur o. g. erhalten. Das hat sich dann noch ein drittes Mal wiederholt, dieses Mal (Mail von immergrün vom 25.10.2017) allerdings mit einer Änderung: Ich sei mit einer Abschlagszahlung im Rückstand und es wurde auf Mahnungen verwiesen, die ich ausgleichen soll, aber bisher nicht erhalten habe. Wie auch, wenn die letzte Abbuchung am 03.10.2017 erfolgt ist, der Abschlag monatlich zum Monatsbeginn fällig ist und damit der nächste Abschlag erst am 01.11.2017 fällig wird? Bis zum Ausgleich meines angeblichen Zahlungs-Rückstandes könne man keinen Einzug vornehmen. Wie man trotz vorliegender Einzugsermächtigung in Zahlungs-Rückstand geraten kann, ohne dass eine Zahlung zurückgebucht worden ist, ist mir nicht klar. Genausowenig wie die Aussage, dass man einen Zahlungs-Rückstand nicht per Lastschrift einziehen könne.

Dies habe ich immergrün mitgeteilt und erneut den Einzug der fälligen Abschläge gefordert.

Das Problem bei der ganzen Sache sehe ich darin, dass mit der Überweisung von Abschlägen eine "Bearbeitungsgebühr" fällig wird und ich zudem befürchte den prozentualen Bonus zu verlieren, weil immergrün sich diesbezüglich, wie auch mit der auf einmal angeblich nicht mehr möglichen Abbuchung, etwas zusammenfantasiert.

Ganz nebenbei bemerkt, hat die vertraglich vereinbarte Auszahlung des Sofortbonus spätestens 60 Tage nach Belieferungsbeginn ebenfalls nicht funktioniert. Ich musste am 11.06.2017 daran erinnern, dass der Sofortbonus eigentlich bereits am 02.04.2017 hätte gezahlt werden müssen. Bezahlt worden ist er dann letztlich am 22.06.2017 also ca. 2,5 Monate zu spät.

Letztlich weise ich gerne auch noch auf das Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 26 O 505/15) hin, welches m. E. hinreichend deutlich macht, dass die Vorgehensweise von immergrün nach aktuellem Stand der Rechtsprechung nicht zulässig ist.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Fortführung des Lastschriftverfahrens ohne Unterbrechung (nächste Abbuchung Anfang November), Bestätigung des Anspruch auf den prozentualen Bonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.10.2017 | 13:54
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler-4426959,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (6)


28.10.2017 | 14:59
von ReclaBox-Benutzer
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

28.10.2017 | 15:36
von ReclaBoxler-4426959
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

28.10.2017 | 15:45
von ReclaBox-Benutzer
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

28.10.2017 | 17:42
von ReclaBoxler-4426959
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

28.10.2017 | 17:52
von ReclaBoxler-4426959 | Regelverstoß melden
Kommentare, die keinen sinnvollen Beitrag zur Beschwerde leisten, werden von mir gelöscht. Meine eingeschlossen ;-)

26.11.2017 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.


15.04.2018 | 22:36
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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