Immergrün Energie (Köln)
Versteckte Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: 28007A1309
Mein Vertrag bei der Immergrün Energie ging bis 30.09.2017. Ich habe bis Gestern keine Jahresabrechnung oder eine Anforderung zur Übermittlung des Zählertandes erhalten. Aus dem Grund, habe ich mich im Kundenportal angemeldet (achtung bis zum 05.11.2017 hatte ich noch keinen Zugang zum Kundenportal). Zu meiner Verwunderung war hier keine Aufforderung bzwgl. Zählerstandübermittlung. Allerdings wurde ein anderes Dokument hinterlegt, die ich am 05.11.2017 zum erstmal sah Preisblatt. pdf (wie oben erläutert ich hatte kein Portalkonto).
Dort ist folgendes zu lesen (folgendes ist noch zu beachten, ich zahle momentan ca. 22 Cent/KwH) :
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Energiewende und Preisanpassungen - Informationsschreiben
Sehr geehrter Herr.,
EEG-Umlage: Anstieg für 2017 beschlossene Sache
Stromkunden hätten sich über eine Atempause bei der EEG-Umlage sicher gefreut. Stattdessen steigt die EEGUmlage um 0,63 Cent. Man kann nicht sagen, dass die Erhöhung unerwartet kommt, denn weiterhin lassen sich energieintensive Unternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung befreien. Staatliche Umlagen und Abgaben müssen demzufolge von einer abnehmenden Zahl von Unternehmen gemeinsam mit der Gesamtheit der Verbraucher in Deutschland getragen werden. Entsprechend belaufen sich dort die zusätzlichen Belastungen ab dem 01.01.2017 auf 0,59 Cent pro kWh. Sollte sich an den Zahlen, die zum 15.10. dieses Jahres bekanntgegeben wurden, noch etwas ändern, so werden wir diese Änderungen selbstverständlich an Sie weitergeben. Hieraus ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Netzbetreiber: Hohe Ausbaukosten setzen Entgelte unter Druck
Den größten Anteil in der Zusammensetzung der Stromkosten machen die Netzentgelte aus. Diese sind zwar nicht staatlich verordnet, allerdings haben die Netzbetreiber eine starke Position im deutschen Strommarkt. Wenn also der größte der vier großen Übertragungsnetzbetreiber, die Tennet TSO GmbH, verkündet, die Netzentgelte 2017 um 80 % anzuheben, so sind das keine guten Nachrichten für Verbraucher. Gründe für den hohen Finanzbedarf der Netzbetreiber sind u. a. der notwendige Trassenausbau. Nur mit der notwendigen Infrastruktur kann die Energiewende gelingen, wenn es beispielsweise darum geht, saubere Energie überall dorthin transportieren zu können, wo sie benötigt wird.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Auf einen Blick: Preisentwicklung 2017
Die EEG Umlage steigt von 6,354 auf 6,880 Cent pro kWh, die KWK Umlage steigt von 0,445 auf 0,463 Cent pro kWh, die § 19 StromNEV steigt von 0,378 auf 0,388 Cent pro kWh, die Umlage für Abschaltbare Lasten steigt von 0 Cent pro kWh auf 0,006 Cent pro kWh und die Offshoreumlage sinkt von 0,040 auf -0,028 Cent pro kWh. Wegen der Weitergabe von Umlagen und Abgaben haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassungen. Wir halten die Preise für unsere Kunden immer so lange wie möglich niedrig. Aufgrund der allgemeinen Anpassung an die Kostenstruktur gilt für Sie ab dem 01.10.2017 ein Arbeitspreis von 30,2 Cent pro kWh, weshalb wir Ihnen bis dahin ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
Bei Fragen erreichen Sie uns jederzeit zu unseren Servicezeiten oder per E-Mail unter
kontaktkundenservice-energie.de
Freundliche Grüße
Ihr immergrün-Team
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Ich empfinde das Vorgehen von ImmergrünEnergie als unseriös. Ich als Kunde konnte nicht sehen, dass hier eine Preiserhöhung stattgefunden hat. Ich habe per Mail gekündigt und die Preiserhöhung widersprochen. Eine Antwort habe ich erhalten, dass die die first abgelaufen sei (natürlich). Ich sehe aber nicht ein weshalb ich eine Preiserhöhung von fast 40% zahlen soll, zumal ich nicht vernüftig informiert wurde.
Sollte mir nicht geholfen werden, so muss ich rechtliche Schritte einleiten.
Viele Grüße
Kajo
13.11.2017 | 16:30
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler Kajen,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung