337 Views | 22.11.2017 | 21:36 Uhr
geschrieben von Theo Pimpertz

Deutsche Post AG (Bonn)

Einschreibebrief ist ausgeliefert, aber an wen?

Bestell-/Kundennummer: lx564696021cn

Am 9.11 stellte ich im Tracking fest, dass ein Einschreibebrief aus China seit dem 7.11 beim Zoll liegt. Am 19.11 war noch kein Änderung. Mit einem anderen Trackingprogramm fand ich dann raus, dass der Brief am 8.11 um 13:04 Uhr zugestellt wurde.

SCHLAGWORTE

Also fragte ich telefonisch bei der Brief international nach, dort konnte mir man nur mitteilen, dass der Brief ausgeliefert wurde. An wen er ausgeliefert wurde oder wer unterschrieben hat, konnte man mir nicht sagen, weil dies nicht festgehalten wird, so der Mitarbeiter. Mein Versender (Fasttech) soll nun einen Nachforschungsauftrag machen.

Da kann ich im Voraus schon sagen, was dabei rauskommt, denn es wird ja nichts gespeichert. Da frage ich mich, warum tippt der Postbote meinen Namen in sein Gerät und warum unterschreibe ich denn? Wird ja doch nicht gespeichert. Da frage ich mich jetzt, was wird die Post in Zukunft ändern, damit sich sowas nicht mehr wiederholt? Hoffentlich lesen die Entscheider auch mit.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erstattung meiner Bestellung in Höhe von 24,80 Euro.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


30.11.2017 | 16:59
von Theo Pimpertz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach den uns vorliegenden Informationen wurde Ihre Sendung am 08.11.2017 ausgeliefert.

Da Sie uns glaubhaft versichern, dass Sie Ihre Sendung bis heute nicht erhalten haben, müssen wir aufgrund der vorliegenden Umstände den Sendungsverlust unterstellen. Eine weitere Spur zum Verbleib der oben genannten Sendung liegt uns bisher leider nicht vor.

Beim betreffenden Produkt handelt es sich um eine gewöhnliche Sendung, welches mit einem nur eingeschränkten Eingangs- und Auslieferungstracking kombiniert ist. Diese Sendungen werden von der Deutschen Post über die Einwurf Vorrichtung des Empfängers ausgeliefert.

Der Absender hat hier eine Produktform ohne vertragliche Garantieleistung gewählt. Aus diesem Grunde kann eine mögliche Ersatzleistung nur im Rahmen einer vom Absender gewählten Zusatzversicherung geltend gemacht werden. Diese kann jedoch ausschließlich vom Absender bei seiner Einlieferungspostverwaltung geltend gemacht werden.

Für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch diesen Schadensfall entstanden sind, bitten wir Sie um Entschuldigung.

Da frage ich mich, warum ich bei German Express immer eine Unterschrift leiste und der Postbote immer den Empfänger einträgt. Damit wird die Tür zur Unterschlagung weit geöffnet.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.


14.12.2017 | 23:45
von Theo Pimpertz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich an oberster Stelle gemeckert habe, haben Sie den Verlust eingestanden.
Die chinesische Firma Fasttech ermittelt jetzt noch einmal bei ihrer Post und teilt mir in einigen Wochen mit, was es ergeben hat.
Die Post redet sich natürlich raus, sie will nicht zahlen, obwohl die Ware vom Versender aus versichert auf den Weg ging.


05.01.2018 | 10:33
von Theo Pimpertz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Von der Post habe ich mittlerweile die Nachricht erhalten, dass das Paket verschwunden ist. Die Unterschrift auf dem elektronischen Gerät wird nicht gespeichert. Es kann im Nachhinein nicht nachvollzogen werden, wo das Paket verblieben ist. Somit könnte jeder Mitarbeiter der Post ein Einschreiben unterschreiben. Es gilt dann als zugestellt. Beweise, wo es ist, gibt es ja nicht.
Jetzt überprüft die Fa. Fasttech, was passiert ist. Das dauert in der Regel um die zwei Monate.
Mal sehen, wann ich mein Geld wieder sehe.




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