Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 375 Views | 22.02.2018 | 10:12 Uhr
geschrieben von Felix Plotzki

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Keine Abschlussrechnung

SCHLAGWORTE

Mein Vertrag bei der BEV endete zum 31.12.2017. Die 6-Wochen-Frist ist längst verstrichen und ich habe immer noch keine Abrechnung erhalten. Auch nach verschiedenen Telefonaten keine Reaktion. Sollte ich meine Abrechnung inkl. Bonus nicht innerhalb der nächsten 4 Tage erhalten, werde ich Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. https://www.schlichtungsstelle-energie.de einreichen und die 'Marktwächter' der Verbraucherzentralen https://ssl.marktwaechter.de/energie informierieren, da die korrekte Abrechnung nicht innerhalb der 6-Wochenfrist gemäß § 40 Abs. 4 EnWG zugegangen und das eventuelle Abrechnungsguthaben INKL. BONUS(!) nicht innerhalb der 2-Wochenfrist gemäß Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) vollständig per Überweisung ausgezahlt wurde.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstellung der Abschlussrechnung und Auszahlung des Guthabens


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


22.02.2018 | 16:41
von Nutzer 4711 | Regelverstoß melden
Es sind doch iummer die gleichen Stromversorger, die mit dem Geld der Kunden in unzulässiger Weise umgehen.
Nach sechs Wochen gibt es nur eins gegen diese Leute, knallhart Anwalt, dann bewegt sich plötzlich war. Alles andere ist Krampf.

03.03.2018 | 11:19
von Felix Plotzki gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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