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375 Views | 22.02.2018 | 10:12 Uhr
geschrieben von Felix Plotzki
Mein Vertrag bei der BEV endete zum 31.12.2017. Die 6-Wochen-Frist ist längst verstrichen und ich habe immer noch keine Abrechnung erhalten. Auch nach verschiedenen Telefonaten keine Reaktion. Sollte ich meine Abrechnung inkl. Bonus nicht innerhalb der nächsten 4 Tage erhalten, werde ich Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. https://www.schlichtungsstelle-energie.de einreichen und die 'Marktwächter' der Verbraucherzentralen https://ssl.marktwaechter.de/energie informierieren, da die korrekte Abrechnung nicht innerhalb der 6-Wochenfrist gemäß § 40 Abs. 4 EnWG zugegangen und das eventuelle Abrechnungsguthaben INKL. BONUS(!) nicht innerhalb der 2-Wochenfrist gemäß Urteil des OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (Az. I-20 U 136/14) vollständig per Überweisung ausgezahlt wurde.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Erstellung der Abschlussrechnung und Auszahlung des Guthabens
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Nach sechs Wochen gibt es nur eins gegen diese Leute, knallhart Anwalt, dann bewegt sich plötzlich war. Alles andere ist Krampf.
Beschwerde ist gelöst