Durch Media Markt gelöste Beschwerde. | 843 Views | 04.12.2009 | 00:03 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3233192

Media Markt (Aschaffenburg)

Kein Garantieanspruch

Ich habe mir vor einem Jahr ein neues Laptop im Media Markt gekauft. Seit einigen Tagen piepste das Gerät nur noch und Teile der Tastatur funktionieren nicht mehr. Da ich dadurch keine Chance hatte, meine wichtigen Daten zu sichern, hatte ich die Festplatte aus dem Festplattenfach herausgenommen und bin zu Media Markt gefahren.

SCHLAGWORTE

Der Servicemann erklärte mir, dass die Garantie nun verfallen sei, da ich das Gerät geöffnet hatte. Ich schilderte ihm, dass ich ja wohl nicht den Laptop auseinander genommen habe, sondern nur, dass Festplattenfach öffnete. Er stellte mich nun als "blöd" da, weil Media Markt schon eine Lösung gefunden hätte, meine Daten zu sichern.

Mein Bruder hatte kurz zuvor sein Notebook (ebenfalls ohne Festplatte) bei einem anderen Elektronik Markt zur Reparatur abgegeben. Dort gab es keine Probleme!

Der Servicemann im Media Markt ist mir trotz meines ruhigen Tones sehr unfreundlich entgegen getreten und stellte mich als blöd da. Ich hoffe, dass das Gerät auf Garantie repariert wird und dass die Mitarbeiter der Serviceabteilung etwas kundenfreundlicher werden.

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Meine Forderung an Media Markt: Garantie auf das Gerät


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Kommentare und Trackbacks (3)


04.12.2009 | 01:23
von Kai Dietrich | Regelverstoß melden
Der Mediamarkt handelt in diesem Fall nicht korrekt. Ich verweise in dem Zusammenhang z. B. auf das Urteil vom OLG Hamm (Aktenzeichen: 13 U 196/99). Letztendlich muss man als Kunden das Gerät öffnen dürfen, um z. B. Festplatte oder Hauptspeicher erweitern zu können.

Abgesehen davon ist eine Datensicherung bei Garantiefällen durch den Händler absolut unüblich, schon weil das für ihn zu nicht unerheblicher (unbezahlter) Mehrarbeit führen würde und ggf. Haftungsfragen berührt. Üblicherweise heißt es auch bei Computerhändlern: Jeder Kunde ist für seine Datensicherung selbst verantwortlich.

Lassen Sie sich vom Servicemitarbeiter nicht abwimmeln und verlangen Sie notfalls eine Klärung mit dem Geschäftsführer. Falls das nichts hilft, setzen Sie schriftlich eine Frist zur Beseitigung des Mangels und schalten notfalls einen Rechtsanwalt ein.

31.12.2009 | 13:08
von ReclaBoxler-1320201 | Regelverstoß melden
 spider monkey Kai Dietrich
Was ich aus dem Text herauslesen kann, ist, dass der Kunde hier keine technische Ausbildung absolviert hat und dadurch nicht in der Lage ist, die HDD fachgerecht auszubauen oder auszuwechseln.

Was richtig ist, dass Sie die Festplatte bzw. andere Teile des Rechners ausbauen, erweitern oder austauscheh können. Das MUSS jedoch durch einen Fachmann erfolgen.

Wenn das Notebook beim Hersteller eintrifft und dieser bereits sieht, dass die HDD ausgebaut wurde und nun noch ein Defekt eingetreten soll. Was glauben Sie wohl, was sich der Hersteller denkt bzw. macht?

Datensicherungen sollten immer durch Fachpersonal ausgeführt werden. Aber einen Garantieanspruch haben Sie nach wie vor. Media Markt DARF Ihnen die Garantie NICHT verweigern. Dazu hat der Verkäufer kein Recht.

09.02.2010 | 16:51
von ReclaBoxler-3233192 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Fall ist geregelt. Es stand zwar auf dem Abholschein: "Garantieanspruch: Wird überprüft", jedoch als ich das Gerät abholte, wurde mir freundlich mitgeteilt, dass die Reparatur natürlich über Garantie geht.

MfG Lucky




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