Von Jochen Schweizer beantwortete Beschwerde. | 237 Views | 23.12.2018 | 11:52 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5695611

Jochen Schweizer GmbH (München)

Absolute Abzocke bei Verkauf/Verlängerungen/Umtausch

Ende Dezember 2017 ein JS Gutschein für eine Person, Bierbraukurs, verlängert um ein Jahr bis Ende 2018 und umgetauscht zu einem Gutschein Krimi, Dinner und Theater Berlin für eine Person. Sowie 3 weitere Gutscheine derselben Veranstaltung dazu gekauft.

SCHLAGWORTE

Bei Einlösung der Gutscheine Februar 2018, durfte ich feststellen, dass für diese Jahr alle Termine schon ausgebucht waren.

Für 2019 wurden noch keine neuen Termine dieser Veranstaltung angegeben und ich durfte feststellen, dass alle 4 Gutscheine auch nur bis Ende 2018 gültig sind, obwohl ich 3 neu gekauft habe und somit mir rein gesetzlich schon 3 Jahre Gültigkeit für diese zustehen. Somit hatte ich 3 Gutscheine mit einem Jahr Laufzeit zum gleichen Preis, wie 3 Gutscheine mit 3Jahren Laufzeit gekauft.

Der Servicestore sah den Fehler darin, dass die 3 Gutscheine in einem Rutsch, mit Umtausch und Verlängerung gekauft wurden sind und diese nicht verlängern können wegen Zugriffsrechten.

Ich wurde auf die Tele-Hotline verwiesen, welche mir genau das gleiche, wie der Servicestore, erzählte, aber meinten, es sei selbst verschulden. Da ich diese 3 Gutscheine ja mit dem umgetauschten / verlängerten in einem Rutsch gekauft habe.

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Nun alle 4 Gutscheine verfallen lassen für das Geld, wer auch nicht richtig, also einen Probeweise für 3 Jahre verlängert und siehe da, es gibt keine Termine für diese Veranstaltung in den nächsten 3 Jahren. Geschweige ist diese überhaupt noch zu finden, unter dem Namen "Krimi, Dinner und Theater Berlin".

Fazit: 3 Gutscheine mit 1 Jahr Laufzeit, zum gleichen Preis wie 3 Gutscheine mit 3 Jahren Laufzeit verkauft und den Unwillen diesen Fehler zu korrigieren und ein Gutschein verlängert, um 3 Jahre für eine Veranstaltung, die in dieser Zeit keine Termine anbietet.

Soweit ich weiß, ist der Verkäufer verpflichtet, Gutscheinen eine Laufzeit von 3 Jahren zu gewähren und dazu verpflichtet, dass diese in der Zeit wahr genommen werden können, aber das interessiert das Unternehmen nicht.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Teilerstattung von Mind. der Hälfte der Gesamtkosten oder 4 Gutscheine für eine ähnliche Veranstaltung in Berlin mit 3Jahren Laufzeit


Firma hat geantwortet nach 2 Monate nach 2 Monate
28.02.2019 | 06:11
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Erlebnis- und Kundenmanagement

Guten Tag aus München,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Es tut uns leid, dass Sie Ihre Gutscheine nicht innerhalb der Gültigkeit einlösen konnten.

Gerne geben wir Ihnen diesbezüglich ein Feedback. Wie auf Ihrem Gutschein schriftlich hinterlegt ist, wird die Einlösung bei diesem Produkt ausschließlich online vorgenommen. Bei der Einlösung von Ihrem Gutschein wird Ihnen derzeit angezeigt, dass regelmäßig neue Termine eingestellt werden und diese in diesem Zuge verbindlich gebucht werden können. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Termine eingestellt wurden, können diese selbstverständlich nicht gebucht werden. Ihre Angabe, dass das betreffende Erlebnis in den nächsten drei Jahren nicht zur Verfügung steht, können wir daher leider nicht nachvollziehen.

Ebenfalls möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie in unserem Webshop und auch an unseren Verkaufsstellen bei jedem Umtausch darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass bei einem Umtausch die Gültigkeit von Ihrem alten Gutschein übernommen wird. Bei weiteren Fragen hierzu, können Sie sich gerne schriftlich an folgende E-Mail-Adresse service spider monkey jochen-schweizer.de wenden.

Freundliche Grüße

Ihr Jochen Schweizer Team

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