85 Views | 25.04.2022 | 09:53 Uhr
geschrieben von Ina Orgus

REWE-Zentral Aktiengesellschaft (Köln)

Gutschein für Lieferservice wurde nicht eingelöst

Ich habe kürzlich Erfahrungen mit einem Rewe Lieferservice Gutschein über 15 Euro machen dürfen.

Der Gutschein sollte ab einem Einkaufswert von 65 Euro gelten und erst nach dem Erhalt der Ware auf der dann zugehenden Rechnung abgezogen werden.

Da wurde nix abgezogen und auf meinen Anruf hin, teilte man mir mit, dass mein Einkaufswert von 69 Euro ja abzüglich des Gutscheinwertes unter 65 Euro liegen würde und ich somit keinen Anspruch auf den Gutschein hätte.

Weder in der Fußnote noch sonst irgendwo stand geschrieben, dass der Käufer selbst den Gutscheinwert vom Kaufpreis abziehen müsse und der dann angezeigte Betrag immer noch über 65 Euro liegen müsste.

Ist denn das zu fassen.

Ich habe nur bei Rewe bestellt, weil mir dieser Gutschein zugesandt wurde, ich hätte auch locker zu Edeka rüber gehen können - was ich selbstverständlich auch in Zukunft tun werde.

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Meine Forderung an REWE-Zentral Aktiengesellschaft: Gutschrift des Gutscheines.


 
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