40 Views | 19.09.2022 | 10:28 Uhr
geschrieben von Edeltraud Stegemann
Bestell-/Kundennummer: keine
Am 16.09.2022 gegen 16:20 Uhr stellte ich mein Fahrzeug auf dem Behindertenparkplatz bei Netto Maintal-Bischofsheim mit sichtbar auf dem Armaturenbrett ausgelegtem Behindertenausweis ab.
Trotzdem erhielt ich nun zum zweiten Mal einen Strafzettel über 40 EUR.
Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG:
Rücknahme des Strafzettels über 40 EUR.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis: den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union"
Zudem benötigt man zusätzlich die Parkscheibe.
Die Höchstparkdauer ist, genauso wie bei normal
parkenden Kunden begrenzt, da es sich dabei um ein Privatparkplatz handelt, wo die Einstellbedingungen des Eigentümers gelten.
Die Parkscheibe dürfte Fr. Stegemann nicht ausgelegt haben, deshalb die korrekte Vertragsstrafe.