LichtBlick SE (Hamburg)
Endabrechnung nach über drei Monaten nicht erstellt
Ich habe Lichtblick nun dreimal kontaktiert, meine Endabrechnung zu erstellen. Auf meine letzte E-Mail kam keine Reaktion mehr.
Unseriös, zumal man seit drei Monaten nur zu hören bekommt, dass es sich um eine Systemumstellung handelt.
Ich habe meine Pflichten erfüllt, also erwarte ich es auch von Lichtblick.
21.04.2023 | 10:08
Abteilung: Social Media
Hallo Melanie,
danke für deine kritischen Worte. Du hast natürlich Recht: Lange Wartezeiten an unserer Hotline oder bei der E-Mail-Beantwortung sind nicht zufriedenstellend. Auch für uns nicht! Wir versichern dir, dass wir unentwegt daran arbeiten unseren Kundenservice zu verbessern, etwa indem wir Systeme optimieren und weitere Kolleg*innen anstellen.
Gerne kümmere ich mich um dein Anliegen. Schicke bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Details zu meiner Bewertung“ und Details deines Anliegens an meine-erfahrunglichtblick.de – dann sehe ich mir das schnellstmöglich an.
Auf deine Rückmeldung freut sich
Lina vom LichtBlick-Team
nach § 40c Abs. 2 Energiewirtschafsgesetz hat der Versorger die Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Vertragsende zu erteilen und ein eventuelles Guthaben spätestens zwei Wochen nach Erstellung der Abschlussrechnung an den Kunden auszuzahlen. Nach Ablauf dieser Fristen befindet sich der Versorger kraft Gesetzes in Verzug, er kann sich auch nicht damit herausreden, er habe sein System noch nicht umstellen können (nachdem die Gesetzeslage seit Monaten unverändert und bekannt ist). Der Versorger HAT seine Pflichten zu erfüllen, solange dies objektiv möglich ist, Egal WIE er es anstellt, das muss den Kunden nicht interessieren. Notfalls muss der Versorger eben zusätzliches Personal einstellen oder IT einkaufen. Dass dies möglich ist, belegen schon die anderen, seriösen Versorger, die zum Erstellen von Schlussrechnungen in der Lage sind.
Erinnern Sie sich noch an den Stress mit den gebuchten Pauschalreisen, die wegen Corona abgesagt worden sind und bei denen die Reiseveranstalter sich monatelang damit herausgeredet haben, sie könnten wegen der vielen Fälle die bereits gezahlten Reisekosten der Kunden nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen nach der Stornierung zurückzahlen? Auch das war kein Grund, der den Verzug der Reiseveranstalter hätte beseitigen können - wer also nach Ablauf von zwei Wochen nach der Stornierung auf Rückzahlung geklagt hat, der hat auch ausnahmslos vor Gericht gewonnen und die verklagten Reiseveranstalter haben sofort gezahlt, weil der Kunde aus einem solchen Rückzahlungsurteil den Gerichtsvollzieher zum Reiseveranstalter hätte schicken oder eine Kontopfändung hätte veranlassen können.
So ist es auch bei Strom- oder Gasliefervertrag. Wer den in Verzug befindlichen Energielieferanten verklagt, der dürfte auch in diesem Fall vor Gericht gewinnen. Ich an Ihrer Stelle würde mich anwaltlich beraten und vertreten lassen, wobei der Versorger auch die Anwaltskosten des Kunden zu tragen hat, wenn er zum Zeitpunkt der Beauftragung des Anwalts bereits in Verzug war.
Hallo Melanie,
wir möchten dir wirklich sehr gern weiterhelfen, allerdings können wir vom Social Media Team keine E-Mail von dir finden bzw. deine Bewertung nicht eindeutig einer E-Mail zuordnen. Aus diesem Grund möchten wir dich bitten uns deine Kundennummer mitzuteilen, damit wir dein Anliegen schnell lösen können.
Klimafreundliche Grüße
Lina vom LichtBlick-Team
Hallo Melanie,
wir möchten dir wirklich sehr gern weiterhelfen, allerdings können wir vom Social Media Team keine E-Mail von dir finden bzw. deine Bewertung nicht eindeutig einer E-Mail zuordnen. Aus diesem Grund möchten wir dich bitten uns deine Kundennummer mitzuteilen, damit wir dein Anliegen schnell lösen können.
Klimafreundliche Grüße
Lina vom LichtBlick-Team