263 Views | 14.07.2023 | 10:40 Uhr
geschrieben von Andreas Motsch

pizza.de GmbH (Braunschweig)

Gewährleistung nach BGB wird ignoriert

Bestell-/Kundennummer: Kd 1478653 BNr 427772

Sicherlich ein guter Händler, wenn man keinen Gewährleistungsfall hat - da habe ich leider Pech.

Über den eBay-Shop für Weihnachten 2022 eine Cozze-Grillplatte gekauft.

BILDER
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2 Bilder

Zur Grillsaison aktiviert und festgestellt, dass diese auf der Rückseite nicht richtig verarbeitet ist (nicht entgratet) und auf dem Pizzastein tiefe Riefen hinterlässt.

Auf den Bildern kann man sehr gut sehen, dass unter der Beschichtung scharfe Metallstücke verblieben sind, es ist also ein Fehler, der schon bei der Herstellung aufgetreten sein muss und nicht von mir verursacht sein kann.

Pizza 1 hat schnell auf die Mails über E-Bay reagiert, führt aber Cozze nicht mehr.

Obwohl noch in der zweijährigen Gewährleistung nach BGB, lässt man mich auf den 110 EUR Schaden für die Grillpfanne und den Pizzastein sitzen und meint süffisant "Wir bezweifeln, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat und sehen uns daher nicht in der Verantwortung. Wir werden weder 60 EUR erstatten, noch irgendwas austauschen.

Selbstverständlich ist es ihr gutes Recht, Rechtsschutz/Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Von unserer Seite ist in dieser Sache damit alles gesagt, weitere E-Mails werden nicht beantwortet."

Sicherlich ein guter Händler, wenn man keinen Gewährleistungsfall hat - da habe ich leider Pech.

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Meine Forderung an pizza.de GmbH: Tausch der Grillplatte oder Erstattung des KP, Ersatz für den Pizzastein mit Riefen.


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


14.07.2023 | 14:39
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Welchen konkreten Zeitpunkt meinen Sie mit "zur Grillsaison aktiviert"?

Mehr oder weniger als 6 Monate nach dem Kauf?

Wenn mehr als 6 Monate, dann ignoriert die Firma nicht die Gewährleistung, sondern setzt sie "nur" genau nach Gesetz um - indem Sie nämlich die Beweislastumkehr gelten lässt. Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Pflicht zu beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestanden hat. Dass man dann erst das Paket aufgemacht hat, ist dafür leider unerheblich.

Zugegeben, es gibt kundenfreundlicheres Verhalten - aber rein formal ist da nicht von "ignorieren" zu sprechen, die halten sich einfach strikt dran. Was man auch an der Formulierung des Händlers erkennt, dass er "bezweifelt, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. "

Insofern sprechen Sie bitte NICHT von ignorieren.

25.08.2023 | 12:40
von Andreas Motsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion durch Pizza1.de - Man möchte sich der verantwortung nicht stellen.

Zum Thema Beweislastumkehr, das spielt hier keine Rolle, da der Fehler nachweislich ein Herstellungsfehler ist und somit die zweijährige Gewährleistung umgesetzt werden müsste. Aber Pizza1 streiten den Defekt ab (obwohl der Hersteller in anerkennt, aber an den Lieferanten verweist).


25.08.2023 | 12:45
von Andreas Motsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider kann man den Kommentar nicht editieren.

Natürlich ignoriert der Händler seine Gewährleistungspflicht wenn er lapidar "wie bezweifeln. " schreibt. Nachweislich ist die beschichtung auf dem Grat vorhanden, damit war der Grat VOR der Beschichtung da - wenn das nicht als zweifelsfreier Beweis für das Vorhandensein des Mangels von Anfang anerkannt wird - ist das Ignorieren.




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