1136 Views | 16.06.2010 | 11:36 Uhr
geschrieben von Martin Stötzel

easyJet (München)

Keine Erstattung von Steuern und Gebühren

Betrifft Flug München - London Gatwick am 08. 05. 2010, 10:05 Uhr

Problem: Fluggast ist Flug nicht angetreten, daher Forderung nach Erstattung von Steuern und Gebühren

Situation: Easyjet Customer Service kontaktiert, folgende Antwort erhalten:

"Easyjet erstattet Flughafensteuer zurück, wenn diese Gebühren berechnet wurden. Leider muss ich Ihnen bestätigen, dass auf diese Flüge nur Gebühren für die Gepäckverladung und Sicherheitskontrolle berechnet wurden. Flughafensteuern fallen hier nicht an, wodurch kein Betrag für eine Rückerstattung übrig bleibt. Die Gebühren sind in unseren Geschäftsbedingungen von einer Rückerstattung ausgeschlossen."

Ich kann nicht glauben, dass dies ein rechtmäßiges Vorgehen ist. Insbesondere glaube ich nicht, dass für den Flug keine Steuern angefallen sind. Leider wurden Steuern und Gebühren im Flugpreis nicht explizit ausgewiesen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an easyJet: Erstattung der Steuern und Gebühren, da Flug nicht angetreten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!