Stromio GmbH (Münster)
Falscher Abschlag berechnet und Sonderkündigungsrecht verweigert
Ich bin Kunde bei dem Stromanbieter Stromio; geführt unter dem Vertragskonto 1217103. Bereits zu Beginn des Liefervertrages wurde von einem jährlichen Stromverbrauch von 3000 kw/h ausgegangen.
Es wurde der Fa. Stromio mehrmals mitgeteilt, dass der höchste Stromverbrauch der letzten 15 Jahre bei 2300 kw/h lag; eine Anpassung des Vertrages wurde nicht vorgenommen. Es wurde lediglich die Falschaussage gemacht, dass ich diesen Wert bei Vertragsabschluß angegeben habe.
Am 6. 7. 2010 erreichte mich eine Postsendung im "Flyer-Format" mit dem Hinweis, dass Stromio seine Preise zum 01.08.2010 erhöhe. Am selben Tag habe ich einen neuen Stromanbieter beauftragt, in meinem Namen von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen; dies wurde von Stromio abgelehnt.
Eine schriftliche Kündigung meinerseits zum 01.09.2010 wurde ebenfalls abgelehnt. Auch eine Kündigung zum 01.08. 2010 meinerseits wurde abgelehnt, da die Frist abgelaufen war (zum 30.06.2010). Ich erinnere daran, dass mir die Preiserhöhung am 06.07.2010 zugestellt wurde, mir also eine Kündigung vorher nicht möglich war.
Ich bitte daher in dortiger Zuständigkeit um weitere Veranlassung diesbezüglich, dass mein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Ich bitte um Mitteilung über das von Ihnen Veranlasste.
Die beste Warnung vor der Firma ist jedoch, dass sie nicht einmal hier antworten!
Da ich meine Unterlagen erst letzte Woche bekommen habe und ab 01. 09. den Strom beziehen würde, werde ich schleunigst kündigen. Die Verbraucherzentrale habe ich auch schon eingeschaltet!
- eigene Abrechnung erstellen und Stromio in Kenntnis setzen (Einschreiben mit Rückschein
oder Fax mit Sendebestätigung). Zuviel abgebuchte Beträge dann über die Bank zurückbuchen lassen.
Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist. Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. . Anschließend kann man einen Beschwerdebrief an die abbuchende Bank schreiben, evtl. Strafanzeige gegen den Kontoinhaber erstatten, sobald man die Daten von der Bank hat.
- Online Mahnverfahren einleiten. Das ist kostenlos und Ömar zahlt dafür kräftig Gebühren,
Nicht der Antragsteller! . Einfach malgoogeln mit „online Mahnverfahren“. Sehr wirksam,
weil es richtig weh tut.
Aber man muss es auch machen. Und mit Stromio nicht lange fackeln. Sonst ist man verloren. Habe lange Erfahrungen mit Stromio.