Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 3342 Views | 20.07.2010 | 09:43 Uhr
geschrieben von Kunde 2010

Stromio GmbH (Münster)

Falscher Abschlag berechnet und Sonderkündigungsrecht verweigert

Ich bin Kunde bei dem Stromanbieter Stromio; geführt unter dem Vertragskonto 1217103. Bereits zu Beginn des Liefervertrages wurde von einem jährlichen Stromverbrauch von 3000 kw/h ausgegangen.

SCHLAGWORTE

Es wurde der Fa. Stromio mehrmals mitgeteilt, dass der höchste Stromverbrauch der letzten 15 Jahre bei 2300 kw/h lag; eine Anpassung des Vertrages wurde nicht vorgenommen. Es wurde lediglich die Falschaussage gemacht, dass ich diesen Wert bei Vertragsabschluß angegeben habe.

Am 6. 7. 2010 erreichte mich eine Postsendung im "Flyer-Format" mit dem Hinweis, dass Stromio seine Preise zum 01.08.2010 erhöhe. Am selben Tag habe ich einen neuen Stromanbieter beauftragt, in meinem Namen von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen; dies wurde von Stromio abgelehnt.

Eine schriftliche Kündigung meinerseits zum 01.09.2010 wurde ebenfalls abgelehnt. Auch eine Kündigung zum 01.08. 2010 meinerseits wurde abgelehnt, da die Frist abgelaufen war (zum 30.06.2010). Ich erinnere daran, dass mir die Preiserhöhung am 06.07.2010 zugestellt wurde, mir also eine Kündigung vorher nicht möglich war.

Ich bitte daher in dortiger Zuständigkeit um weitere Veranlassung diesbezüglich, dass mein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Ich bitte um Mitteilung über das von Ihnen Veranlasste.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Sonderkündigungsrecht bestättigen - Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen


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Kommentare und Trackbacks (5)


27.07.2010 | 13:03
von Kunde 2010 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die zu hohen Abschlagszahlungen scheinen kein Einzellfall zu sein. Im größten Stromwechselportal Verivox häufen sich diesbezüglich die Beschwerden.


29.07.2010 | 14:23
von Daniel Schmidt | Regelverstoß melden
STROMIO ist ja nun wirklich bekannt für seine Praktiken. Diese Firma wurde schon zig mal wegen ihrer Vertragsgestaltung abgemahnt. >Dass die noch Kunden haben, wundert mich.
Die beste Warnung vor der Firma ist jedoch, dass sie nicht einmal hier antworten!

14.08.2010 | 18:43
von Waltraud D. | Regelverstoß melden
Ich fühle mich, gelinde gesagt, veräppelt von STROMIO! Mein Wechselbonus von 110,-€ bezieht sich angeblich auf einen Verbrauch von 2016 bis 2400 kWh und ist verbrauchsabhängig. Davon steht weder etwas in der AGB noch im Anbebot.

Da ich meine Unterlagen erst letzte Woche bekommen habe und ab 01. 09. den Strom beziehen würde, werde ich schleunigst kündigen. Die Verbraucherzentrale habe ich auch schon eingeschaltet!

23.08.2010 | 15:51
von Kunde 2010 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe eine Email von Stromio erhalten, dass mein Vertrag aus Kulanz zum 30.09.2010 aufgehoben wird.


18.04.2012 | 19:05
von Heinz der Heizer | Regelverstoß melden
Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

- eigene Abrechnung erstellen und Stromio in Kenntnis setzen (Einschreiben mit Rückschein
oder Fax mit Sendebestätigung). Zuviel abgebuchte Beträge dann über die Bank zurückbuchen lassen.
 Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist. Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. . Anschließend kann man einen Beschwerdebrief an die abbuchende Bank schreiben, evtl. Strafanzeige gegen den Kontoinhaber erstatten, sobald man die Daten von der Bank hat.

- Online Mahnverfahren einleiten. Das ist kostenlos und Ömar zahlt dafür kräftig Gebühren,
Nicht der Antragsteller! . Einfach malgoogeln mit „online Mahnverfahren“. Sehr wirksam,
weil es richtig weh tut.

Aber man muss es auch machen. Und mit Stromio nicht lange fackeln. Sonst ist man verloren. Habe lange Erfahrungen mit Stromio.



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