Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 471 Views | 08.12.2010 | 11:47 Uhr
geschrieben von Ramona Trappen

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

E-wie einfach stellt keine Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 1100691885AG

Seit nunmehr sechs und halb Monaten warte ich auf eine Endabrechnung der E WIE EINFACH GmbH. Der Vertrag für Gas wurde zum 31.05.2010 gekündigt.

SCHLAGWORTE

Mehrfach habe ich nun bereits mit unzähligen Mitarbeitern gesprochen. Ich wurde immer wieder vertröstet, mit den Worten: "Wir sind nicht schuld. Die Stadtwerke teilen uns den Umrechnungsfaktor nicht mit. " Internetrecherchen haben ergeben, dass dies wohl öfters gesagt wird.

Ich habe mich nun also selbst bemüht... Als einfacher Esel habe ich es mir ganz leicht gemacht und mit den Stadtwerken telefoniert. Diese haben mir auch gesagt, dass dieser tatsächlich benötigt wird und auch automatisiert mitgeteilt wurde. Ein Anruf - eine Info.

Also, wieder rein in die Warteschleife von E-Wie Einfach und den nächsten kompetenten Mitarbeiter in der Leitung. Zu meiner Überraschung, Reaktionen, welche ich von Kindergeburtstagen unserer Tochter kenne: "Nein, nein. Wir sind nicht schuld. Die haben uns das nicht mitgeteilt. OBWOHL wir ja alle zwei Wochen automatisch mahnen."

Als unentgeltliche Arbeitskraft habe ich also wieder bei den Stadtwerken angerufen. Dort ist man sehr bemüht und konnte mir aber nur den Vorschlag machen, die Telefonnummer und den Ansprechpartner der Stadtwerke weiterzugeben, weil man dort einräumt, dass wohl irgendwo ein Fehler passiert sein muss. Seitens der Stadtwerke wäre es wohl die beste Lösung, kurz direkt miteinander zu sprechen.

Voller Hoffnung also wieder rein in die Warteschleife von E! Im Gespräch habe ich so ganz nebenbei erfahren, dass es doch gar nicht stimmt, was mit der Kollege mit den automatisierten Mahnung erzählte. Gut, geglaubt hatte ich das ohnehin nicht. Nun ja, was ich eigentlich erzählen wollte. Der nette Herr am Telefon hat mir dann gesagt, man dürfe gesetzlich nicht mit den Stadtwerken in Kontakt treten. Ich lasse mich ja gerne belehren, aber leider habe ich kein passendes Gesetz gefunden.

Wie wäre es mal mit: DANKE? DANKE, dass Sie die ganze Arbeit für uns erledigen. DANKE, dass Sie so geduldig sind. DANKE, dass Sie uns keine Arbeit machen.

Wie immer gabs nur zu hören, wir nehmen Ihre Beschwerde auf. Danke, E WIE EINFACH! Das war ja "einfach"!

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Und weiter in die nächste Runde. Irgendwann dann hatte ich die nächste freundliche Dame am Hörer. Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, verstanden zu werden. Mir wurde auch prompt ein Rückruf von höherer Stelle zugesagt. E wie ENDLICH!

Aber, wie sollte es anders sein. Die Dame hat es sich wohl e-wie einfach gemacht und es erfolgte kein Rückruf. Allerdings war sie clever. So schnell hatte mich noch kein Kollege am Hörer los.

Nun rufe ich heute also wieder an. Sicher nicht zum letzten Male. Wieder eine nette Dame. Sofort wollte sie natürlich eine Beschwerde aufnehmen, da sie mich ja vollverstehen kann. Dies habe ich dann dankend abgelehnt. Im Gegenzug bat ich jedoch, dass ich direkt zur Kollegin vom Vortag oder zu einem Vorgesetzten durchgestellt werde. Aber, so e-wie einfach ist das nicht. Die Dame KANN das nämlich gar nicht. Ich habe ihr dann erklärt, dass dies jedoch mit jeder Telefonanlage möglich sei und nochmals gefragt, ob sie wirklich nicht KANN oder etwa nicht MÖCHTE oder sogar nicht DARF. Aber nein, sie KANN nicht. Nun gut, ohne Worte. Hier sei jedem seine eigene Meinung mit einem Augenzwinkern überlassen.

Der Höhepunkt kommt aber erst noch. Ja, es kommt noch besser. Die Dame hat nämlich geschaut, was die Dame vom Vortrag wirklich veranlasst hat, bezüglich einem Rückruf. Soll ich es wirklich sagen? Es wurde veranlasst, dass mir schriftlich ein Angebot für eine Strombelieferung zugeschickt wird. Die Dame meinte, ich soll mich doch einfach noch gedulden und beendete das Gespräch.

Nach dieser kurzen Zusammenfassung wäre ich dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, wie lange ich mich noch gedulden muss. Ich meine, ich möchte ja niemand Arbeit zumuten und sicher sind alle Mitarbeiter fleißig und bestrebt, dass Kunden zufrieden sind und stillschweigend zu Hause Däumchen drehen. Leider tun mir nur irgendwie mittlerweile meine Däumchen weh.

Nach juristischer Information werde ich nun wohl eine EV benötigen, um an eine Endabrechnung zu kommen. Vorsorglich möchte ich erwähnen, dass ich im Falle einer Nachzahlung um etwas Geduld bitte. Aber hierfür gibts ja sicher Verständnis.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Erstellung der Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.12.2010 | 22:30
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrte Frau Trappen,

wir bedauern sehr, dass wir Ihnen Ihre Abrechnung noch nicht zukommen lassen konnten. Aber es ist tatsächlich so, dass wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Daten Ihres Netzbetreibers nur schriftlichen verarbeiten dürfen. Dies meinte der Kollege wahrscheinlich auch, als er von " in Kontakt treten" sprach.

Wir sind weiterhin bemüht, Ihnen die Rechnung kurzfristig zukommen zu lassen. Bitte haben Sie - auch, wenn schon so viel Zeit vergangen ist - noch einen Moment Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (16)


09.12.2010 | 12:22
von ReclaBoxler-5810411 | Regelverstoß melden
Hallo Frau Donges,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ja wirklich schon froh, dass Sie so schnell reagierten. Irgendwie habe ich den Anschein, und das meine ich ehrlich, dass Sie die einzige sind, die sich mit den Problemen ernsthaft auseinandersetzt.
Wenn man die Beschwerden hier genauer betrachtet, kam es Dank Ihnen, meist zu einer kurzfristigen Abrechnung.
Ich verstehe nicht, welche Firmenphilosophie bei E nachgegangen wird. Es kann doch nicht sein, dass bei ReclaBox immer wieder, Woche für Woche, die gleichen Probleme genannt werden.
Wissen Sie, ich glaube Ihnen, dass derartige Angaben schriftlich gemacht werden müssen. ABER, wenn doch die Stadtwerke diesen Faktor nun wirklich (ich glaube es leider nicht) nicht kurzfristig mitteilen, so muss ein Unternehmen doch in der Lage sein, hier nachzuforschen. Und das geschieht in Ihrem Hause nicht.
Es gibt soooo viele Stadtwerke und Ihre Kunden sollen nun glauben, dass diese alle schlampen und nur E richtig und sorgfältig und fleißig arbeitet?
Tut mir Leid, Frau Donges. Aber das glaube ich nicht. Und ich denke auch, dass ich hier für viele andere Kunden und Ex-Kunden spreche.
Es gibt ja nicht nur E-wie einfach und seine Mutter. Es gibt so viele Anbieter. Warum liest und hört man da nicht von ähnlichen Problemen? An eine Verschwörung aller Stadtwerke gegenüber E., das glaube ich nun wirklich nicht.
Bitte nehmen Sie mein Schreiben keinesfalls persönlich. Dies richtet sich ausdrücklich nicht gegen Ihre Person. Sie machen Ihre Arbeit und wie ich finde, auch sehr sorgfältig und gut. Sie konnten hier schon vielen helfen. Aber muss das wirklich Aufgabe der Pressearbeit sein! Gut, dies soll nicht mein Problem sein.
Ich danke Ihnen jedenfalls für Ihre Bemühungen und werde noch bis zum 31.12.2010 Geduld aufbringen. Aber sieben lange Monate sind dann wirklich genug. Was hier abläuft, dass sollte meiner Meinung nach öffentlich gemacht werden. So etwas kann einfach nicht sein. Wie gesagt, an eine Verschwörung glaube ich nicht.
Viele Grüße und nochmals Danke

09.12.2010 | 15:07
von E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Sehr geehrte Frau Trappen,

wir haben nun die Daten Ihres Netzbetreibers bekommen und konnten die Abrechnung erstellen. Sie wurde bereits versendet und müsste bis zum Wochenende in Ihrem Briefkasten sein.
Wir bitten die lange Wartezeit zu entschuldigen.

Wenn Sie möchten, können wir die Diskussion aus der reclabox gerne telefonisch weiterführen. Sie erreichen mich dazu unter 0221/177 37-0.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH


10.12.2010 | 09:58
von ReclaBoxler-4210021 | Regelverstoß melden
Unglaublich.

Bei Ihnen persönlich möchte ich mich bedanken. Alles andere möchte ich mir an dieser Stelle ersparen.

MfG

13.12.2010 | 13:15
von ReclaBoxler-9225120 | Regelverstoß melden
Am Samstag habe ich Ihre Endabrechnung dankend erhalten. Der Guthabenbetrag über 977,03 Euro wurde allerdings noch nicht auf meinem Konto gutgeschrieben.

Sie schreiben, dass der Umrechnungsfaktor ERNEUT bei den Stadtwerken Neuss angefragt wurde. Da ich, wie bereits erwähnt, verwundert bin, dass nach Beschwerdeveröffentlichung immer innerhalb weniger Werktage der Faktor vorliegt und eine Abrechnung erfolgen kann, habe ich erneut Rücksprache mit den Stadtwerken gehalten.
Dort versichert man mir, dass der Faktor bereits im August E mitgeteilt wurde. Dank moderner Technik könnte dies im Rechtsstreit sicherlich nachgewiesen werden. Oder wie Ihr Kollege sagt: "Automtisierten Vorgängen".
Lt. deren Mitarbeiterin wurde der Faktor nicht, wie von Ihnen schriftlich mitgeteilt, vergangene Woche ERNEUT angefragt.

Fehler passieren. Es ist nur die Frage, wie gehe ich damit um. Und ich finde es als ziemlich ungerecht, wenn anderen der Fehler in die Schuhe geschoben wird.
Ich hatte Ihren Kollegen mehrfach gesagt, dass die Stadtwerke gerne zur Klärung bereit sind. Nie wurde darauf reagiert. Warum denn auch? Das verstehe ich erst jetzt. Der Faktor war Ihnen ja seit August bekannt!
Sollte dies wirklich so der Wahrheit entsprechen, dann finde ich das eine große Frechheit! Und das möchte und werde ich so auch nicht hinnehmen.

Da auch viele anderen Kunden hiervon betroffen sind, kommt für mich persönlich nur eine öffentliche oder schriftliche Stellungnahme in Frage. Ich möchte das nicht am Telefon klären und wünsche hierzu keinen Anruf!

Ich denke, es wäre an der Zeit, hier das Gegenteil zu beweisen oder eine angemessene Entschuldigung kund zu geben.

Ich glaube nur noch das, was ich sehe. Und seitens der Stadtwerke könnte ich dies auch schwarz auf weiß einsehen. Und telefonisch darf der Faktor ja ohnehin nicht mitgeteilt werden (s. o. ).

Außerdem bitte ich Sie außergerichtlich, meine Endabrechnung erneut auf Verzugszinsen zu überprüfen oder mir öffentlich zu legen, dass der Faktor tatsächlich erst vergangene Woche ERNEUT angefragt wurde.

Ich möchte auch diesmal wieder erwähnen, dass sich meine Enttäuschung, Wut und Ärger zu keiner Zeit gegen Sie persönlich richtet. Im Gegenteil, ich bin froh, dass Sie hier immer so schnell reagieren.

MfG

13.12.2010 | 13:17
von Ramona Trappen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


17.12.2010 | 09:11
von ReclaBoxler-2122220 | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Donges,

sollte ich bis zum 31.12.2010 keine Antwort erhalten, werde ich zum 01.01.2010 einen Anwalt einschalten.

Das öffentliche Interesse ist nicht nur bei ReclaBox äußerst groß.

MfG

17.12.2010 | 09:13
von ReclaBoxler-2122220 | Regelverstoß melden
Den Betrag habe ich übrigens dankend erhalten.
Eine Berechnung der Verzugszinsen erwarte ich noch.

20.12.2010 | 12:19
von ReclaBoxler-8418016 | Regelverstoß melden
Ich habe gestern per Email E-wie-einfach auf meine noch nicht vollständig gelöste Beschwerde aufmerksam gemacht. Abwarten!
Die Zeit rennt. Der 31.12.2010 ist mein persönlicher Stichtag. Ich habe bereits mit einer Anwaltskanzlei Kontakt aufgenommen.

Ich berichte natürlich weiter.
So gehts nicht! Ich bin immer noch auf 180!

20.12.2010 | 15:28
von Ramona Trappen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich erwarte noch immer Verzugszinsen, da schwarz auf weiß der Umrechnungsfaktor lange Zeit vorlag.


22.12.2010 | 14:49
von ReclaBoxler-5018020 | Regelverstoß melden
Ich habe heute freundlicherweise eine Nachricht von Frau Donges erhalten. Sie ist derzeit im Urlaub und diesen soll sie auch genießen. Ich habe daher meine Frist bis zum 10.01.2010 verlängert.

( spider monkey Recla-User: Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dies hier veröffentliche und nicht jedem einzeln per Email mitteile. Natürlich werden hier alle Interessierten weiterhin von mir informiert.)

04.01.2011 | 13:17
von ReclaBoxler-2128016 | Regelverstoß melden
Hallo Frau Donges,

da Sie ja wieder aus Ihrem Urlaub zurück sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sich zu meinem Anliegen äußern würden.

Vielen Dank und ein frohes und glückliches 2011!

04.01.2011 | 13:19
von Ramona Trappen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


26.01.2011 | 14:44
von Ramona Trappen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ansprechpartnerin E war im Urlaub.


03.02.2011 | 21:44
von ReclaBoxler-2819568 | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist somit gelöst. Ich habe heute eine Nachricht erhalten und fühle mich endlich einmal ernst genommen. Vielen Dank!

03.02.2011 | 21:46
von Ramona Trappen gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.


21.11.2011 | 18:09
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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