Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 534 Views | 06.05.2011 | 10:40 Uhr
geschrieben von Bernd Greve

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Schlussrechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich warte auf meine Schlussrechnung, der Vertrag (10033690) wurde zum 28.02.2011 gekündigt.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Greve

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Zustellung der Schlussrechnung und überweisen des Geldes bei Überzahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.05.2011 | 15:23
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern, dass Sie nicht unverzüglich eine Antwort zu Ihrem Anliegen erhalten haben und möchten uns dafür vorab entschuldigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Erstellung der Rechnung kommen kann. Unter anderem hat der zuständige Netzbetreiber bis zu 28 Tage
Zeit, uns einen Zählerstand zu übermitteln. Erst danach können wir unsererseits mit der Prüfung und Erstellung der Rechnung beginnen.

Unsere Fachabteilung hat bereits damit begonnen, Ihren Fall zu prüfen und wird sich in den kommenden Tagen mit Ihnen
in Verbindung setzen.

Freundliche Grüße

Ihr Stromio Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (5)


06.05.2011 | 11:58
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen: schriftlich Mahnung per Einschreiben / Rückschein mit einer Frist setzen zur Erstellung einer korrekten Schlussrechnung und zur Überweisung des Guthabens.

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen - sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid!

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist z. B. hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro und bei 1.000 Euro sind es 121 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner getragen werden. wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

07.05.2011 | 21:21
von ReclaBoxler-8115605 | Regelverstoß melden
Stromio zögert die Abrechnung vorsätzlich hinaus. Uns sind Fälle bis zu vier Monaten bekannt. Nachteile für den Verbraucher liegen auf der Hand: Zwischenzeitlich werden horrende Abschlagszahlungen für das Folgejahr abgebucht, da man normalerweise, wenn man nicht gekündigt hat, die neuen Abschläge mit der Jahresabrechnung mitgeteilt werden. Zweiter Nachteil: Man kann nicht rechtzeitig kündigen. Maßnahme: Durch die Verzögerung eingetretenen finanziellen Nachteile geltend machen und Schadensersatz fordern. Vorher kann man schon einiges tun: Selbst eine Rechnung erstellen, damit man erst gar nicht in Vorlage treten muss.
Wie das geht?
stromio. stop (at) emailn.de

13.05.2011 | 19:57
von Bernd Greve noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


26.05.2011 | 13:34
von Bernd Greve noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


09.06.2011 | 16:26
von Bernd Greve gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!