Stromio GmbH (Düsseldorf)
AGB Kontrolle Verbraucherbenachteiligung
11.4 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Stromio ist Stromio berechtigt, einen Betrag i. H. v. 75% der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass Stromio überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.
Dieser Punkt der AGB stellt doch wohl eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Verbrauchers dar, ob diese Punkt so korrekt ist, habe ich stark Zweifel.
Martin
09.07.2011 | 14:00
Abteilung: Kundenservice / Reklamationsbearbeitung
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag, den Sie vor einiger Zeit vorgenommen haben. Konnten wir Ihre Angelegenheit zu Ihrer Zufriedenheit klären? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverhalt als gelöst darstellen.
Sofern es weiterhin Anlass zu einer Beschwerde gibt, senden Sie uns doch bitte eine Mail an reklamationstromio.com - wir nehmen dann unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf.
Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihr Stromio Kundenservice
Beschwerde ist noch nicht gelöst.