Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 2437 Views | 25.05.2011 | 11:05 Uhr
geschrieben von Der Kunde

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Ungerechtfertigte Forderung von E wie Einfach

Bestell-/Kundennummer: Kd. 1100306975AG , Vertrag 220100282214

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 16.05.11 erhielt ich überraschender Weise ein Mahnschreiben in Höhe von 16,00 Eur.

Leider ist dem Schreiben nicht zu entnehmen, wie diese zustande kommen, da im Forderungsgrund lapidar "Abschlag Hochrechnung" mit 11,00 Euro steht und darunter 05,00 Euro Mahnkosten.

Ich habe bisher alle Monatsforderungen in voller Höhe nachweislich fristgerecht beglichen. Auf meine schriftliche Bitte hin, mir die Forderung zu erläutern bzw. zu korrigieren, erhielt ich einen Anruf von E wie E auf meinen Anrufbeantworter. Die nette Dame sagte darin, die Forderung ist rechtens und ich hätte immer mal wieder zu wenig bezahlt, ja und eben Mahnkosten dafür, das ergibt 16,00 Euro. Nun bin ich nicht wirklich schlauer.

Aus diesem Grund bat ich am 18.05.11 E wie E nochmals schriftlich um eine Aufstellung der angeblich zu wenig bezahlten Beträge. Diese Antwort bleibt mir E wie E bis heute schuldig.

Mir ist es eigentlich völlig egal, ob E wie E ein EDV-Problem hat oder nicht, ich erwarte von einer seriös agierenden Firma einfach eine transparente Rechnungsstellung. Es ist scheinbar nicht möglich, die Forderung zu konkretisieren. Bis jetzt sieht es für mich nach betrügerischer Erschleichung aus, da es eine ungerechtfertigte Forderung ist.

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Ich bin sehr geduldig und bestrebt, das Problem schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen. Ich habe dieses Versteckspiel der Verantwortlichkeiten bei E wie E satt. Mit diesem Verhalten schaffen Sie Kunden ab, anstatt Sie zu binden!

Ich hätte gern folgende Fragen beantwortet:

1. In welchem Monat habe ich welchen Betrag zu wenig bezahlt und wie setzt sich die Mahnung vom 16.05.11 zusammen?
2. Welche Abschlagsmonatsrate haben Sie derzeit bei mir vermerkt?
3. Ändern Sie willkürlich Abschlagszahlungen, ohne den Kunden zu informieren?
4. Warum erhielt ich am 11.04.11 (wie in Beschwerde ID-38886) eine Abschlagsaufforderung von Herrn Bluszis (Kd. 1100641637AG) inkl. aller persönlicher Daten (wie Kontonummer/BLZ/etc.) und nicht meine?
5. Warum haben Sie auf die schriftliche Rücksendung der Abschlagsforderung des Hernn Bluszis nicht geantwortet, trotz meiner Bitte um Richtigstellung?
6. Ergibt sich etwa aus diesem (zu Frage 5) [ihrem] fehlerhaften Verhalten etwa die ungerechtfertigte Mahnung?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Schnellstmögliche Klärung des Sachverhalts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.05.2011 | 10:07
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für ihren Eintrag.

Wir schauen uns Ihre Fragen an und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Strom GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


27.05.2011 | 16:04
von Der Kunde | Regelverstoß melden
Hier nun ein Schreiben von E wie E, worin leider keinerlei Bezug auf die fehlende Abschlagszahlung genommen wird, stattdessen ein Mahnkostendesaster konstruiert wird. Kurzum, es fehlten 3,00 Euro, da ich die Abschlagsforderung eines fremden Herrn in meinem Brief hatte und nicht meine und somit unwissentlich 3,00 Euro zu wenig zahlte, ergo Fehler von E wie E:
"Sehr geehrter Herr ----,
wir nehmen Bezug auf Ihre Reklamation im Internetportal „reclabox“ vom 25. Mai 2011. Als zuständige Fachabteilung haben wir Ihr Anliegen mit entsprechender Sorgfalt geklärt. Leider konnten wir Sie telefonisch nicht erreichen. Aus diesem Grund antworten wir Ihnen schriftlich.
Sie teilten mit, dass Sie von uns eine Mahnung erhalten haben und baten um eine nachvollziehbare Erklärung bezüglich der offenen Forderung in Höhe von 16,00 Euro. Des Weiteren teilten Sie mit, dass Sie von unserem Kundenservice sehr enttäuscht sind, da Sie ein Bestätigungsschreiben für einen anderen Kunden erhalten haben.
[.]
Mit der Jahresrechnung vom 1. April 2011 teilten wir Ihnen einen neuen Abschlag ab April 2011 in Höhe von --- Euro mit.
Am 5. April 2011 sowie am 4. Mai 2011 haben Sie allerdings nur einen Betrag in Höhe von jeweils --- Euro gezahlt. Gerne erhalten Sie einen Überblick zu Ihren Zahlungen an uns und die von uns geforderten Beträge ab der Rechnung vom 1. April 2011.
Unsere Forderungen
[. ]
Herr ----, selbstverständlich dürfen Sie von einem undenorientierten Energiedienstleister einen reibungslosen Ablauf und den besten Service erwarten. Es tut uns leid, dass dies bei Ihnen nicht der Fall war. Ihre Anregung und Kritik bezüglich des Bestätigungsschreibens an Herrn Bluszis, das fälschlicherweise Ihnen zugestellt wurde, haben wir an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Bitte seien Sie versichert, dass es sich hier um einen absoluten Einzelfall handelt.
Wir danken Ihnen für Ihre Informationen, denn nur dies gibt uns die Möglichkeit, den Service bei E WIE EINFACH zu verbessern. Wir hoffen, Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit geklärt zu haben. Sollten Sie noch Rückfragen haben, stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung: Sie erreichen uns montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr.
Mit besten Grüßen
Ihre E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

10.06.2011 | 17:17
von Der Kunde | Regelverstoß melden
Meine Fragen wurden nicht beantwortet. Das Problem besteht weiterhin.

E wie E besteht vielmehr auf diese mir nicht nachvollziehbaren Mahnkosten, welche durch einen von E wie E falsch zugesandten Monatskostenabschlag entstanden sind (mich aber erst nach zwei Monaten informiert haben und dies ohne Mahnschreiben mehrfach berechnet haben).
Ich habe nun zwei verschiedene Schreiben erhalten, worin jeweils der selbe Mahnforderungsbetrag steht, jedoch die Forderungen aus anderen Monaten resultieren sollen.
(?) Ratlosigkeit (?)
E wie Einfach antwortet weder auf meine E-Mails, noch auf meinen Brief.
Na, zumindest haben Sie erkannt, dass der Boden sehr dünn war, die Datensicherheit bei E wie E ein Desaster und auf einmal fiel Ihnen nun ein, dass es ja eigentlich um eine Forderung aus 04/10 gehen soll.
Ich bin mir sicher, das wird nicht die letzte Idee von E wie E gewesen sein.

Einsicht ist hier nicht gegeben - Kündigung!

11.06.2011 | 10:39
von Der Kunde gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute (11.06.) erhielt einen Brief von E wie E, worin mir mitgeteilt wird, dass von den Forderungen Abstand genommen wird (aus Kulanz) und mein Kundenkonto ausgeglichen sei.
Bleibt nur zu hoffen, dass ich demnächst auch zeitnah meine Abschlussabrechnung erhalte, damit ich das Kapitel E wie E abschließen kann.


21.11.2011 | 17:18
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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