532 Views | 28.05.2011 | 19:58 Uhr
geschrieben von Daniel Wundsch

neckermann.de GmbH i. Ins. (Frankfurt am Main)

Nichteinhaltung der Gewährleistungspflicht

Wir haben im September 2008 vier Stühle bei Neckermann bestellt. Diese wiesen nach einiger Zeit einen Defekt auf, den wir fristgerecht, in der Gewährleistungszeit am 19.08.2010 gemeldet haben, was auch anerkannt wurde. Wir haben das Recht auf Behebung des Mangels, sei es durch Reparatur, Umtausch oder eine entsprechende Erstattung.

SCHLAGWORTE

Seitdem werden wir hingehalten, vertröstet, jeder Kundendienstmitarbeiter hat eine andere Meinung über die Abwicklung. Es wurde eine unangemessene Erstattung von 10 € angeboten. Ein Mitarbeiter sagte, es wird repariert, ein anderer sagte, Neckermann führe keine Reparaturen durch. Lt. Neckermann sollte sich jemand die Sache vor Ort anschauen, aber auch dies erfolgte nicht.

Einen Umtausch haben wir zugestimmt, die Stühle, die wir ausgesucht hatten, waren aber nicht mehr verfügbar und zurzeit sind keine anderen Stühle im Angebot, die uns zusagen. Wir haben daraufhin vorgeschlagen, dass Neckermann einen Umtausch veranlasst, wenn entsprechende Stühle wider im Angebot sind. Dies wurde aber von Neckermann abgelehnt.

Das beste zum Schluss: Es wurde von Neckermann eine Abholung der Stühle ohne unser Einverständnis veranlasst.

Ich kann mir nicht erklären, was sich die Mitarbeiter dabei gedacht haben? Da wir nur eine Garnitur Stühle haben, hätten wir dann auf dem Boden sitzen sollen? Es grenzt schon an eine Unverschämtheit, wie man vom Kundenservice behandelt wird und wie die Rechte der Kunden mit Füßen getreten werden.

Über den Verbraucherschutz haben wir folgende Information eingeholt:

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Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Grundsätzlich haben Sie auf die von Ihnen erworbenen Gegenstände eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Im Rahmen dieser Gewährleistungsfrist können Sie wählen, ob Sie die mangelbehaftete Sache erneut geliefert bekommen wollen oder ob diese repariert werden soll.

Wenn Ihnen das Unternehmen eine Nachbesserung verweigert und den Stuhl nicht umtauschen kann, so kommt es den Gewährleistungsgrundsätzen nicht nach. Daher haben Sie die Möglichkeit den Stuhl bei einem Dritten reparieren zu lassen und die Rechnung der Firma Neckermann in Rechnung zu stellen. Jedoch müssen wir darauf hinweisen, dass die Rechnung verhältnismäßig sein muss. Es darf nicht die Kosten Stuhls im Wesentlichen übersteigen.

Inzwischen hatten wir Stühle ausgesucht, die wir als Austausch akzeptieren. Bei der Lieferung war an zwei Stühlen jeweils ein Stuhlbein abgebrochen und die anderen Stühle wiesen auch Beschädigungen auf. Auf unsere Beanstandung hin wurde uns lapidar mitgeteilt, wir sollten die Stühle mit dem mitgelieferten Rücksendeaufkleber zurück schicken.

Sind wir ein Lastenunternehmen oder eine Spedition? Die fünf Stühle waren bzw. sind einzeln in je einen Karton mit den Maßen 1mx60cmx60cm verpackt. Wir haben nur ein normales Auto, bei dem wir schon Probleme haben, auch nur einen dieser Kartons ins Auto zu bekommen. Außerdem nimmt uns die Post keine fünf Pakete mit nur einem Aufkleber ab.

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Meine Forderung an neckermann.de GmbH i. Ins.: Umtausch, Reparatur oder Schadenersatz


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


04.06.2011 | 22:08
von Daniel Wundsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


19.06.2011 | 11:49
von Daniel Wundsch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


09.12.2011 | 15:32
von M. H. | Regelverstoß melden
Am 19.07.11 Kd per Mail inf. Gutschriftsumbuchung veranlasst. 60€



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