E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)
Vereinbarte Ratenzahlung o. k, Einzug oder Überweisen?
Bestell-/Kundennummer: 232001276364
Wieder einmal beweist E.ON edis den nicht kundenfreundlichen Umgang mit den Kunden.
Nun haben wir zwar einen guten vereinbarten Ratenvertrag (26.05.2011) erhalten, aber E.ON edis liegt eine Einzugsermächtigung vor, im Ratenvertrag ist aber ein Konto angegeben, auf das überwiesen werden soll, aber pronto, zum vereinbarten Termin (es bleiben gerade sechs Tage zur Überlegung und zum Handeln übrig).
Ich habe mich gleich per Telefon bei E.On edis (nette Hotline) gemeldet und man versicherte mir, die Zusendung eines neuen angepassten Ratenvertrages mit der Angabe, dass der Betrag mit der vorliegenden Einzugsermächtigung eingezogen wird.
Am 31.05.2011 hatte ich immer noch keine Post, also versuchte ich es nochmals per Mail, aber auch darauf gab es keine Reaktion, noch nicht einmal ein Anruf, schließlich haben die ja meine Telefonnummer.
Nun ist der Termin verstrichen, an dem ich hätte zahlen sollen (bzw. an dem E.ON edis hätte einziehen können), aber nichts ist passiert.
Ich erwarte eine Anpassung des Ratenvertrages dahingehend, dass die Einzugsermächtigung genutzt wird, schließlich steht dies so in Ihren Vereinbarungen, da damit weitere Kosten (15,-- €) gespart werden.
Kundenfreundlichkeit ist etwas neiner Meinung nach anderes, was nützt mir eine Hotline, die zwar alles aufnimmt, aber nichts weiterleitet.
08.06.2011 | 09:35
Abteilung: Servicemanagement
Guten Morgen, Herr Schmidt,
es tut uns leid, dass unser Schreiben zur Bestätigung der Ratenvereinbarung zu Verwirrung geführt hat. Die Abschlagsbeträge und auch die Raten ziehen wir von Ihrem Konto ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Schön, dass Ihre Fragen schon geklärt sind und Sie Ihren Beitrag auf "gelöst" gesetzt haben.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
Und sechs Tage zur Überweisung sind meines Erachtens ausreichend. Sie hatten doch schon eine Ratenvereinbarung abgeschlossen. Wozu benötigen Sie also noch Zeit zum Überlegen?
Diese Beschwerde ist ein Hohn. Seien Sie froh, dass man Ihnen in Bezug auf Ratenwunsch entgegen gekommen ist.
Wieso nörgeln Sie also noch?
leider musste ich diesen Vorfall öffentlich lösen.