Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 566 Views | 04.06.2011 | 22:31 Uhr
geschrieben von M.Schmidt

E.ON Energie Deutschland GmbH (Fürstenwalde/Spree)

Vereinbarte Ratenzahlung o. k, Einzug oder Überweisen?

Bestell-/Kundennummer: 232001276364

Wieder einmal beweist E.ON edis den nicht kundenfreundlichen Umgang mit den Kunden.

SCHLAGWORTE

Nun haben wir zwar einen guten vereinbarten Ratenvertrag (26.05.2011) erhalten, aber E.ON edis liegt eine Einzugsermächtigung vor, im Ratenvertrag ist aber ein Konto angegeben, auf das überwiesen werden soll, aber pronto, zum vereinbarten Termin (es bleiben gerade sechs Tage zur Überlegung und zum Handeln übrig).

Ich habe mich gleich per Telefon bei E.On edis (nette Hotline) gemeldet und man versicherte mir, die Zusendung eines neuen angepassten Ratenvertrages mit der Angabe, dass der Betrag mit der vorliegenden Einzugsermächtigung eingezogen wird.

Am 31.05.2011 hatte ich immer noch keine Post, also versuchte ich es nochmals per Mail, aber auch darauf gab es keine Reaktion, noch nicht einmal ein Anruf, schließlich haben die ja meine Telefonnummer.

Nun ist der Termin verstrichen, an dem ich hätte zahlen sollen (bzw. an dem E.ON edis hätte einziehen können), aber nichts ist passiert.

Ich erwarte eine Anpassung des Ratenvertrages dahingehend, dass die Einzugsermächtigung genutzt wird, schließlich steht dies so in Ihren Vereinbarungen, da damit weitere Kosten (15,-- €) gespart werden.

Kundenfreundlichkeit ist etwas neiner Meinung nach anderes, was nützt mir eine Hotline, die zwar alles aufnimmt, aber nichts weiterleitet.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Anpassung des Ratenvertrages und die vorliegende Einzugsermächtigung nutzen.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.06.2011 | 09:35
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Morgen, Herr Schmidt,

es tut uns leid, dass unser Schreiben zur Bestätigung der Ratenvereinbarung zu Verwirrung geführt hat. Die Abschlagsbeträge und auch die Raten ziehen wir von Ihrem Konto ein. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Schön, dass Ihre Fragen schon geklärt sind und Sie Ihren Beitrag auf "gelöst" gesetzt haben.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (3)


05.06.2011 | 16:52
von ReclaBoxler-8938166 | Regelverstoß melden
Augenscheinlich konnten in der Vergangenheit aber keine Abbuchungen über die Einzugsermächtigung erfolgen - daher nun der Ratenvertrag. Bei säumigen Kunden birgt die Abbuchung eine Gefahr.

05.06.2011 | 21:22
von Bankerin | Regelverstoß melden
Und überhaupt lag wohl nur eine Einzugsermächtigung für die regulären Abbuchungen vor. Für neuerliche Vereinbarungen muss eine neues Lastschriftverfahren vereinbart werden. Ich bin gleicher Meinung wie mein Vorschreiber. Bei säumigen Zahlern ist das Risiko einer Rücklastschrift zu hoch.
Und sechs Tage zur Überweisung sind meines Erachtens ausreichend. Sie hatten doch schon eine Ratenvereinbarung abgeschlossen. Wozu benötigen Sie also noch Zeit zum Überlegen?
Diese Beschwerde ist ein Hohn. Seien Sie froh, dass man Ihnen in Bezug auf Ratenwunsch entgegen gekommen ist.
Wieso nörgeln Sie also noch?

07.06.2011 | 20:18
von M.Schmidt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank an das Team E.onEdis,
leider musste ich diesen Vorfall öffentlich lösen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!