FlexStrom AG (Berlin)
Aktionsbonus wird nicht erstattet
Bestell-/Kundennummer: 900001212364
Auch ich habe schon Stunden mit Mailschreiben an FlexStrom verbracht.
Zuerst kam die Schlussrechnung nicht. Als sie kam, war sie fehlerhaft. Es wurde von einem falschen Zählerstand ausgegangen, mit dem Ergebnis, dass FlexStrom von mir Geld forderte, was Ihnen nicht zustand.
Nachdem das geklärt war, bekam ich eine neue überarbeitete Schlussrechnung, die +-0 aufging. Der Aktionsbonus von 95,-- € wurde darin aber nicht erwähnt. Ich mahnte an. Daraufhin sollte ich erklären, woraus ich meinen Anspruch herleite. Ich erwähnte das seinerzeit von FlexStrom an mich gesandte Schreiben, in dem darauf hingewiesen wurde, dass der Bonus mit der Schlussrechnung verrechnet und ausgezahlt wird.
Außerdem hatte ich die Info bereits bei Verivox gelesen und daraufhin den Vertrag mit FlexStrom abgeschlossen, eben wegen des Aktionsbonusses.
Nach einigen Mails hin und her sollte ich das Schreiben, aus dem ich den Anspruch herleite, zu FlexStrom schicken. Das habe ich gemacht. Nun kam eine Mail mit folgendem Inhalt: "Wir bedanken uns herzlich für die Übersendung Ihrer Unterlagen. Leider können wir daraus keinen Anspruch auf die geforderte Gutschrift erkennen."
Ich denke, Sie können schon davon ausgehen, dass in Ihren AGB das steht, was in allen anderen auch stand und was von diversen Gerichten für unwirksam erklärt wurde.
stromkunde (at) live.de
Wenn Sie wie ich Ihren Vertrag zw. Juli 2009 und Juni 2011 geschlossen haben, dürfte für Sie die während dieses Zeitraums für Ziffer 7.3 der FS-AGB gültige Fassung relevant sein. Darin heißt es: "Der Bonus entfällt bei Kündigung innerhalb des ersten Belieferungsjahres, es sei denn, die Kündigung wird erst nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres wirksam." (Der erst im Juni 2011 angefügte Halbsatz ", d. h., es wird kein Bonus gewährt, wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird", gilt nur für Verträge, die seit Juni abgeschlossen wurden bzw. für Bestandskunden, die einer dementsprechenden AGB-Änderung nicht widersprochen haben.)
In seiner Entscheidung vom 29.12.2010 hatte sich das LG Heidelberg (12 O 76/10 KfH) mit der Auslegung von Ziffer 7.3 der FS-AGB auseinander zu setzen und kam zu dem eindeutigen Schluss, dass der Bonus jedem zusteht, der mindestens ein Jahr lang Kunde war. Einer Vertragsverlängerung bedarf es hierfür nicht. Das Urteil ist nachzulesen unter:
lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Landgerichte&Art=en&sid=d4bc917c851e63988d3032f285d38013&nr=14300&pos=0&anz=1
Geben Sie sich jedoch nicht der Illusion hin, dass sich FS davon beeindrucken ließe, wenn Sie sie mit diesem Urteil zu konfrontieren versuchen. Meine Argumente wurden schlichtweg ignoriert. D. h. Ihren Bonus werden Sie nur erhalten, wenn Sie sich einen Anwalt suchen und FS verklagen. Sie sollten FS eine letztmalige Frist zur Erfüllung Ihrer Forderung setzen. Sofern FS diese Frist verstreichen lassen sollte, würden sie sich damit in Verzug setzen, was Ihnen die sofortige Möglichkeit zur Eröffnung eines Zivilverfahrens gibt.
Dort den Fall schildern.
Verbraucherservice-energiebnetza.de
Danach Ökostrom mit „OK Power“ Label bestellen.
Beruhigt das Gemüt und das Klima!
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
2) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom
30.05.2011 "FlexStrom muss Bonus auszahlen
Gericht spricht von "Versuchter Bauernfängerei":
www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ131471414932704/link881791A.html
3) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/testde-warnt-vor-Flexstrom-und-Teldafax-Leser-geben-rote-Karte-4170161-4170164/
5) www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf
6) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus! " beachten.
Zitat: ". . . Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.
Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen. . . " (Endes des Zitats)
www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260
2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:
de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert
3) de.reclabox.com/beschwerde/42444-flexstrom-berlin-bonus-fuer-alle
Beschwerde ist noch nicht gelöst.
www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html
2) Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587