Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 775 Views | 23.08.2011 | 19:10 Uhr
geschrieben von Antje Schröder

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Vertrag gekündigt, weiter abgebucht, falsch abgerechnet

Bestell-/Kundennummer: 242 007 014 767

Nach dem Tod meines Vaters habe ich seinen Stromvertrag mit der E.ON Avacon am 29.06.2011 gekündigt, den Zählerstand (956,2) mitgeteilt und um Abrechnung des Vertrages gebeten.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich vier Wochen keine Nachricht erhalten hatte, im Juli jedoch der Abschlag wieder vom Konto abgebucht wurde, habe ich über die Hotline mit unterschiedlichen Mitarbeitern telefoniert (nie dieselbe Person und keiner weiß Bescheid, was dazu führt, dass für mich kostenpflichtig der Fall immer wieder erneut erläutert werden muss).

In einem Gespräch wurde ich gebeten, den Zählerstand erneut abzulesen und wieder anzurufen. Dies tat ich und wurde von einem anderen Mitarbeiter gebeten, den Zähler zu fotografieren, was ich auch tat. In der Zwischenzeit meldete sich Anfang August wiederum eine andere Mitarbeiterin, um mir mitzuteilen, dass Sie mein Schreiben bearbeitet und der Zählerstand ihr sehr niedrig erscheine. Angeblich wurde im Oktober der Zähler mit 1400 kWh abgelesen.

Dann bekam ich ein Schreiben von der E.ON, das nicht die erwartete Abrechnung enthielt, sondern eine Danksagung, dass ich meine Bankverbindung geändert hätte (?). Und prompt wurde der Abschlag im August auch wieder abgebucht. Diese Abbuchung habe ich zurück gehen lassen.

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Ich schickte eine E-Mail an den Kundenservice mit den entsprechenden Fotos des Zählers und der erneuten Bitte um Abrechnung sowie die Aufforderung keine Abschläge mehr abzubuchen.

Daraufhin bedauerte E.ON am 10.08.2011 schriftlich den Widerruf der Einzugsermächtigung und schickte mir in einem zweiten Schreiben eine Mahnung zzgl. 9,-- € Gebühren.

Bevor ich auf diese Schreiben reagieren konnte, bekam ich am 11.08.2011 eine Abrechnung bis September 2010 und eine Schlussabrechnung mit dem Zählerstand 1674,0 kWh sowie die Aufforderung der Zahlung von 1,95 €. Ich habe den Kundenservice erneut angemailt und um Klärung gebeten.

Ich kann mir nicht erklären, welche Grundlage für diese Abrechnung genommen wurde, zumal der Fotobeweis einen Zählerstand von fast 700 kWh weniger deutlich darstellt. Meine Schreiben und Anrufe wurden anscheinend ignoriert.

Ich bin einfach nur noch sauer, mich mit dieser Firma noch auseinander setzen zu müssen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Eine korrekte Abrechnung und Erstattung der zuviel gezahlten Beträge!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.08.2011 | 12:05
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Liebe Frau Schröder,

es tut uns leid, dass Sie sich gerade in der schweren Zeit nach dem Tod Ihres Vaters so über uns ärgern müssen. Die von Ihnen erlebte Servicequalität entspricht natürlich nicht dem Niveau, das Sie von uns erwarten dürfen, und auch nicht dem Standard, den wir uns selbst gesetzt haben.

Danke für die Fotos und die Dokumentation der Zählerstände vor Ort. Wir haben die Werte geprüft und festgestellt, dass der aktuelle Zählerstand niedriger ist als der zuvor von Ihnen fotografierte. Wir müssen daher den Zähler durch einen Außendienstmitarbeiter überprüfen lassen. Das weitere Vorgehen konnten Sie mit unserer Mitarbeiterin bereits am Telefon besprechen.

Wir hoffen, dass Sie uns die Chance geben, Sie künftig von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (8)


23.08.2011 | 22:40
von Melanie Knauf | Regelverstoß melden
Meine Familie und ich verzweifeln an der EON Mitte. Habe hier gestern und am 08.08. darüber berichtet. So Leid, wie es einem tut, aber dass diese Firma Stellen abbauen muss, wundert uns nicht. Man ist deren Machenschaften hilflos ausgeliefert, aber wir Kunden sind ja nicht blöd. Wehrt Euch!
Kein Wunder, dass EON Kunden verliert.

27.08.2011 | 23:44
von ReclaBoxler-4771111 | Regelverstoß melden
Wahrscheinlich wurde der Zählerstand geschätzt. Man erkennt das an der Fußnote hinter dem Zählerstand. Es steht dann da, dass der Zählerstand "rechnerisch ermittelt" wurde. Das darf Eon-Avacon zwar nur, wenn der Kunde den Zutritt zum Zähler verweigert oder die Selbstablesung trotz Aufforderung nicht durchführt (§ 11.3 StromGVV), tatsächlich wird es aber dauernd gemacht. Für Eon-Avacon gibt es Vorschriften und Gesetze nur, wenn sie zum eigenen Vorteil ausgenutzt werden können. Auch wenn es nur um 1,95 € geht. Weisen Sie die Rechnung zurück, mit dem Hinweis, dass sie einen offensichtlichen Fehler enthält und Sie bis zur Erstellung einer korrekten Abrechnung von Ihrem Zahlungsverweigerungsrecht gem. § 17.1 StromGVV Gebrauch machen.

31.08.2011 | 11:23
von Energiesparer | Regelverstoß melden
In Rechnungen der E. ON Avacon Vertrieb GmbH kann es schon vorkommen, dass ein als abgelesen ausgewiesener Zählerstand in Wirklichkeit doch geschätzt war.

01.09.2011 | 13:30
von Antje Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Kundenservice hat telefonisch Kontakt mit mir aufgenommen und ist um Klärung bemüht.


13.09.2011 | 22:01
von Antje Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


19.09.2011 | 15:28
von Antje Schröder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine externe Firma soll heute den Zähler überprüfen und feststellen, ob dieser eventuell rückwärts läuft.


04.10.2011 | 15:28
von Antje Schröder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die EON Avacon hat mir - nach Überprüfung des Zählers (dieser lief richtig und war auch korrekt angeschlossen) - eine neue Abrechnung mit dem richtigen Zählerstand zukommen lassen und die zu viel gezahlten Beträge zurück erstattet. Geht doch!
Schade nur, dass es dazu drei Monate und eine Beschwerde bei ReclaBox gebraucht hat.


21.11.2011 | 17:20
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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