1104 Views | 05.09.2011 | 16:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7165231

FlexStrom AG (Berlin)

Bonus für Alle

Bestell-/Kundennummer: 900001283026

Meine Lebenspartnerin, mit der ich auch zusammen wohne, war Kunde von FlexStrom, vom 01.05.2010 bis 30.04.2011 mit 25 freien kWh und 105,-- € Bonus als Kundenfang.

SCHLAGWORTE

Sie kündigte im Januar 2011, erhielt auch zwei Wochen später die Kündigungsbestätigung.

Soweit, so gut.

Am 10.05.11 kam die 1. Rechnung mit erwähnter Berücksichtigung von 25 freien kWh, aber von den 105,-- € keine Spur der Anerkennung; angeblich wegen AGB Ziffer 7.3.

Danach folgten mehrere Mails an das Kundencenter, die auf wenig Erfolg brachten.

Massenmails, wie Zusenden der Vertragsdetails und keine Anerkennung wegen AGB Ziff.7.3. (Amtsgericht Tiergarten Berlin und Landgericht Heidelberg urteilten anders) folgten von FlexStrom.

Dann habe ich mich kundig gemacht bei der ReclaBox.

Da steht alles drin, wie man sich verhalten soll, von vielen Mitgliedern beschrieben.

Ich habe am 18.07.11 eine Mahnung unter Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids (kann man sich hier runter laden, einfach mal nachlesen bei anderen Mitgliedern hier, kostet erstmal 25,-- €, die dann auch mit eingefordert werden können, d. h. FlexStrom muss das auch bezahlen) an den Vorstand Robert Mundt per Einschreiben geschickt, zusätzlich diese Mahnung per Fax an ihn oder seine Mittelsleute gesandt.

Am 22.07.11 erhielt ich eine Schreiben vom Vorstand, mit Anerkenntnis und Zahlung des Bonusses, aber auf Kulanz; Es wurde versichert, dass die Auszahlung in 14 Tagen erfolgen würde.

Nun gut, hat etwas länger gedauert.

Am 22.08.11 war das Geld auf meinem Konto.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FlexStrom AG: Anerkennung des versprochenen Bonus für alle Ex-FlexStrom-Kunden


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


06.09.2011 | 18:11
von Babsi Ranftl | Regelverstoß melden
Auch mir wurde der Bonus von 120 Euro nach einem Jahr nicht wie versprochen ausbezahlt! Hoffentlich bekommen wir nun endlich nach über drei Monaten unseren Neukundenbonus ausbezahlt. Diese Firma ist meiner Ansicht nach kundenfeindlich.

07.09.2011 | 19:42
von ReclaBoxler-5736144 | Regelverstoß melden
Habe den Vorgang nicht ganz verstanden, besonders die Sache mit den 25,-- nicht.
Bitte nochmals etwas ausführlicher beschreiben.
Danke.

13.09.2011 | 11:25
von ReclaBoxler-7165231 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


13.09.2011 | 11:50
von ReclaBoxler-1557251 | Regelverstoß melden
Schau mal in die Beschwerde vom Schedlbauer vom 10.05.2011 rein, da wirste alles finden, um bei FS vielleicht Erfolg zu bekommen.

Inkassounternehmen einfach ignorieren, FS wird dich nicht verklagen, weil sie ganz genau wissen, dass sie verlieren.

13.09.2011 | 18:58
von ReclaBoxler-1344917 | Regelverstoß melden
Moin,

ggf. mal hier schauen:
de.reclabox.com/beschwerde/41996-flexstrom-berlin-immer-wieder-das-gleiche-flexstrom-und-der-neukundenbonus
oder hier:
de.reclabox.com/beschwerde/37519-flexstrom-berlin-aktionsbonus-verweigert-unmoeglicher-umgang-mit-kunden

Die Musik zahlt, wer sie bestellt hat, und das ist hier FlexStrom, auch wenn die Inkassofirma (bei mir ist es IHD Inkasso GmbH, Frechen) ihre Gebühren auch erst mal bei Ihnen geltend macht.

Entscheidend wird dann wohl sein, wer vor Gericht recht bekommt. Aber dazu wird es (in den vorgenannten Fällen) vermutlich nicht kommen, da FlexStrom auf den letzten Drücker zurückziehen wird.
Siehe auch:
de.reclabox.com/beschwerde/41625-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

Nur Mut (und Geduld, ist alles ein wenig nervenaufreibend),
J. F.

14.09.2011 | 15:36
von Babsi G. | Regelverstoß melden
Hier die Fax-Nr. der hohen Herren von FS (R. Mundt und co. 030 214 998 13). Lasst nicht locker!

Ich hatte Erfolg mit einer Mahnung an diese Leute, unter Androhung eines gerichtlichen Mahnbescheids (kann man sich hier herunterladen).

15.09.2011 | 16:38
von Heinz S. | Regelverstoß melden
Hallo, ich habe gestern eine korrigierte Rechnung mit Aktionsbonus von FlexStrom erhalten, nachdem ich einen Online Mahnantrag gestellt hatte. Beschrieben wurde das vorgehen hier: de.reclabox.com/beschwerde/41625-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

MfG Heinz

15.09.2011 | 19:34
von Karlo | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-5736144:

1) Gemeint ist vom Beschwerdeführer folgendes:

Wenn noch nicht geschehen, dem Netzbetreiber und Flexstrom den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom-Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen und abzüglich des Bonus = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist (! ) zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen. Eine Fristsetzung in einem Internetforum - wie der Reclabox - ist rechtlich nicht ausreichend / erfüllt nicht die Formerfordernisse für eine Inverzugsetzung.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen (! ) und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden (! ), wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

2) Www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx

3) www.vzhh.de/energie/127088/Flexstrom_AG_Buxtehude_2011.pdf

4) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin vom 15.06.2011
"Vorsicht beim Stromanbieterwechsel
FlexStrom gewährt bei Einjahresvertrag keinen Bonus!" beachten.

Zitat: "Die Verbraucherzentrale hat die Firma daher wegen der mangelnden Aufklärung über die Bonusvoraussetzungen in ihrem Tarifrechner verklagt – erfolgreich, denn in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin hat FlexStrom die Klage heute anerkannt.

Das Unternehmen darf künftig nicht mehr wie bisher mit einer Ersparnis gegenüber dem örtlichen Grundversorger unter Einbeziehung eines Bonus werben, ohne hinreichend deutlich auf die Bedingung für die Bonusgewährung hinzuweisen." (Endes des Zitats)

www.vz-berlin.de/UNIQ131213884004939/link897761A.html

5) de.reclabox.com/beschwerde/41625-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

21.09.2011 | 18:15
von ReclaBoxler-8412228 | Regelverstoß melden
1) Lösungskommentar dieses Beschwerdeführers vom 11.07.11 lesen:

de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260

2) sowie Kommentare zu dieser am 08.09.11 gelösten Beschwerde:

de.reclabox.com/beschwerde/41096-flexstrom-berlin-drei-mal-unkorrekte-schlussrechnung-bonus-wird-verweigert

07.10.2011 | 08:27
von Tommy | Regelverstoß melden
Erfahrungsbericht vom 06.10.2011 "Wie ihr den Aktionsbonus doch bekommt"

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

07.10.2011 | 22:46
von Paul Schmitz | Regelverstoß melden
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeinen Dingen, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tipps zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

30.10.2011 | 15:41
von ReclaBoxler-7165231 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


06.01.2012 | 17:11
von B. | Regelverstoß melden
Die Schlichtungsstelle kennt sich mit Flexstrom aus, nur leider kann sie nichts bewirken, da Flexstrom den Schlichterspruch des Ombudsmanns ablehnt:

www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13801009/Flexstrom-soll-Bonus-an-Kunden-auszahlen.html

Diese Flexstrom-Kunde haben am 16.11.11 bzw. am 04.01.12 in der Reclabox mitgeteilt, dass sie, nachdem sie das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet haben, von FlexStrom den Bonus einschl. Gerichtskosten u. Auslage für Porto überwiesen bekommen haben.

de.reclabox.com/beschwerde/44762-flexstrom-berlin-verweigerung-des-aktionsbonus

de.reclabox.com/beschwerde/43033-flexstrom-berlin-flexstrom-unserioeser-stromanbieter#comment93975



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren NÜTZLICHE LINKS
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!