Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 1515 Views | 25.10.2011 | 14:23 Uhr
geschrieben von Björn Battenberg

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

EON Mitte berechnet Mahnkosten dreifach und reagiert NICHT!

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282 004 469 740

Ich bin so langsam am Verzweifeln mit dem unzureichenden Service bei der EON Mitte Vertrieb GmbH. Da zahlt man schon deutlich mehr als bei günstigeren "Discount-Anbietern" und bekommt einen miserablen Service, der seinesgleichen sucht!

SCHLAGWORTE

Kurz zur Situation: Vor ca. 1,5 Jahren habe ich meine Bankverbindung gewechselt, dies der EON Mitte auch mitgeteilt und den Abbuchungsauftrag entsprechend geändert. Leider wurde weiterhin versucht, von meinem alten Konto abzubuchen und mir wurden dafür zweimal 9,65 EUR Gebühren berechnet, wg. der fehlgeschlagenen Lastschrift.

Diesen Gebühren habe ich mehrfach widersprochen, was dazu führte, dass ich in der Folgezeit jeden Monat eine Mahnung mit 5,00 bzw. 5,60 EUR weiteren Mahngebühren erhielt.

Ich habe die EON Mitte Vertrieb GmbH mind. vier Mal angeschrieben, das Problem erläutert und unter Fristsetzung Antwort verlangt. Teilweise musste ich über sechs Wochen (!) auf eine Antwort warten und wenn ich denn mal Antwort erhielt, so war diese selten kompetent und ging schon gar nicht auf mein Anliegen ein. Am Callcenter bekommt i. d. R. sowieso keinen kompetenten Mitarbeiter, "die würden alle im backoffice sitzen", sind dann die gebräuchlichsten Aussagen.

Eon Mitte hat es sogar fertig gebracht, mir häufiger zu einer Rechnung an EINEM Tag zwei bis drei Mal Mahngebühren zu berechnen, für das gleiche Datum. Mittlerweile soll ich sogar einen Sonderabschlag im Voraus zahlen, da es zu Zahlungsunregelmäßigkeiten bei mir käme, das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus.

Fazit: Ich kann jedem nur raten, beim Strom sich den günstigsten Anbieter raus zu suchen, der keine Vorauszahlungen, Kaution oder sonstiges verlangt und auf jeden Fall die Finger vor solch unzuverlässigen Unternehmen zu lassen, die es nicht mal für nötig erachten, ihren Kunden ernsthaft und in angemessener Zeit zu antworten, von der Lösung des Problems mal ganz zu schweigen!

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Annullierung der kompletten vermeintlich geforderten Mahngebühren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.11.2011 | 15:11
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Battenberg,

selbstverständlich entspricht das, was Sie im vergangenen Jahr erlebt haben, nicht unserem Anspruch. Dafür bitten wir Sie auch hier noch einmal um Entschuldigung.

Schön, dass Sie Ihren Beitrag auf gelöst gesetzt haben. Wir freuen uns, wenn wir nach diesem positiven Service-Erlebnis auch in Zukunft wieder mit unserem Service bei Ihnen punkten können.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (3)


25.10.2011 | 15:01
von Mirko Hanker | Regelverstoß melden
Ganz schön starkes Stück von E-ON.

Aber der vermeintlich "günstigste" Stromanbieter hat nicht gleichzeitig auch immer den besten Kundenservice. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass deren "Kundenservice" teilweise noch katastrophaler ist und man alle Schikanen dort finden kann, die man sich nur so denken kann. Von Verschleppungstaktik bis hin zu bewusst falschen Abrechnungen ist da ALLES drin, also lieber vorsichtig sein mit solch einem Fazit. Schlagwort Stromio, ich bin auch ein Geschädigter und weiß, wovon ich schreibe.

01.11.2011 | 15:57
von Björn Battenberg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,

EON hat mich letzte Woche angerufen, ein sehr freundlicher und zuvorkommender Mitarbeiter meldete sich und sicherte mir zu, mein Anliegen zu beheben. Mittlerweile habe ich auch schriftlich bestätigt bekommen, dass mein Anliegen gelöst wurde. Alle Mahngebühren wurden zurück genommen.

Vielen Dank reclabox!


21.11.2011 | 16:29
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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