E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)
Keine Reaktion auf falsche Rechnungen
Bestell-/Kundennummer: 242003358157
Guten Tag,
ich schreibe im Auftrag meiner Eltern (älteres Rentnerehepaar).
Meine Eltern kündigten bereits 2009 bei der Avacon.
Nun sind Ihnen durch eine Namensverwechslung (andere Kunde mit gleichem Namen andere Adresse) von der Avacon fälschlicherweise 1000,oo€ abgebucht worden. Wir versuchen seit einigen Monaten schriftlich und wiederholt telefonisch das Geld zurückzubekommen. Es passiert aber gar nichts, weder eine Stellungsnahme oder eine Entschuldigung zu diesem Fall. Meine Eltern haben schon schlaflose Nächte und bangen um ihr Geld.
Ich finde das Verhalten der Avacon unmöglich! Sie können keinen Fehler eingestehen und verweisen tel. eher noch auf eine Verjährung der alten Rechnungen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, ihr falsch eingezogenes Geld zurückzubekommen? Dem anderen Kunden müssen seine fehlenden Rechnungen doch auch aufgefallen sein?
Avacon hat in diesem Fall eine sehr schlechte Kundenberatung!
21.11.2011 | 18:39
Abteilung: Servicemanagement
Guten Abend,
wir versichern Ihnen, dass Ihre Eltern nicht um Ihr Geld bangen müssen. Sie haben Recht, es handelt sich um eine Verwechslung. Wir klären das aktuell mit dem Eigentümer und melden uns dann bei Ihnen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Beste Grüße
Ihr E. ON Vertrieb
Sollte an Ihrer Geschichte wider Erwarten doch etwas dran sein, haben Sie das Geld mit Hilfe eines Anwalts binnen zwei Wochen zurück.
Wenn bereits 2009 abgebucht wurde: warum fordern Sie das Geld jetzt erst zurück?
Wenn erst vor wenigen Monaten abgebucht wurde: lassen Sie doch einfach die Abbuchung rückgängig machen. Das geht bei jeder Bank auch nach Ablauf von sechs Wochen, kostet Sie nichts und Eon darf sich dann auf die Suche nach dem richtigen Kunden machen. Außerdem würde sich in dem Fall Eon strafbar machen, da die Abbuchung ohne gültige Einzugsermächtigung erfolgte.
Irgendwas stimmt an der Geschichte nicht. Können Sie es genauer erklären?
Unabhängig davon: Forderungen aus 2009 sind erst nach dem 31.12.2011 verjährt.
Zitat:
"Die 6- bzw. 8-Wochen-Frist gilt immer dann NICHT, wenn es keine Grundlage für die Kontobewegung gibt.
Was heißt dies?
Für jede Kontobewegung ist ein Auftrag notwendig, sei es auf Grund der Vereinbarungen bei der Kontoeröffnung (Kontoführungsgebühren, Zinsen für Guthaben oder Überziehungszinsen, usw. ) oder durch Aufträge, die man vergibt (Überweisungen, Dauerüberweisungen, Schecks, Einzugsermächtigungen, Ratenzahlungen, usw. ).
Ist das nicht so, dann ist das Ganze vergleichbar mit einem Diebstahl aus der Tasche (z. B. bei Abbuchungen). . .
. . . Man entdeckt (u. U. leider viel zu spät), dass es zu einer Abbuchung gekommen ist, zu der es keine Abbuchungserlaubnis gibt.
Dann geht man am besten folgendermaßen vor:
- Zuerst sollte man sich alle wichtigen Daten der Abbuchung notieren, z. B. Buchungstag, Buchungsnummer, Vorgang, abgebuchte Summe, usw. (evtl. Auszug kopieren und beanstandete Buchung markieren).
- Kann man nicht sofort zur Bank (bzw. wenn sie das nächste Mal geöffnet ist), den Sachbearbeiter anrufen, die Sachlage erläutern und um Rückbuchung bitten. Es gibt Geldinstitute, die bei telefonischer Beanstandung schon zurückbuchen.
Wird persönliches Vorsprechen verlangt oder auf die 6- bzw. 8-Wochenfrist verwiesen, dann:
- Persönlich bei der Bank vorsprechen. Dort den Vorgang noch mal erläutern (Kontoauszug mitnehmen) und um Rückbuchung ersuchen.
Bei hohen Schadenssummen ist es sinnvoll, sich an den Artikel des Rechtsanwalts Stefan Richter in Berlin zu halten.
Dieser beschreibt das genaue Vorgehen zur Dokumentation des Schadens, und auch, wie Sie den zu erwartenden Beratungsfehler der Bank glaubhaft dokumentieren, damit Ihr Anwalt anschließend die Bank notfalls gerichtlich zur Rückbuchung zwingen kann.
www.kanzlei-richter.com/gewinnspiele/gewinnspielmafia-so-holen-sie-sich-ihr-geld-zurueck.html
Wir halten es für wichtig, auch bei vermeintlich geringen Summen sein Recht einzufordern.
Die Umwelt soll ruhig mit bekommen, dass Sie ein ernst zu nehmender Vertragspartner sind und nicht ein Bittsteller.
Notfalls hilft das nochmalige persönliche Vorsprechen bei der Bank und das Vorzeigen dieses ausgedruckten Artikels, besonders der Hinweis auf das BGH-Urteil." (Zitatende)
www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist
nun ist von unserer Seite alles geklärt. Sie erhalten in der nächsten Woche eine Information über die Beträge, die wir Ihnen bzw. Ihren Eltern wieder überweisen.
Wir bitten Sie nochmals ausdrücklich um Entschuldigung für die Verwechslung und hoffen, dass die Angelegenheit dann für Sie erledigt ist.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
Der letzte falsche Einzug der Avacon von 520€ wurde von der Bank meinen Eltern (auf Ihren Einspruch hin) zwar zurück überwiesen. Sie bekamen jedoch am nächsten Tag erneut Post von Avacon, der Betrag würde erneut wieder fällig sein, sowie auch weitere Vorauszahlungen würden über die bereits gekündigte Einzugsermächtigung trotzdem abgebucht werden. Die Verwechslung mit der anderen Verbrauchsstelle scheint überhaupt noch nicht korrigiert zu sein. Wir wissen wirklich nicht mehr, wie wir weiterkommen sollen. Müssen wir doch den Anwalt einschalten?
die Einzugsermächtigung Ihres Vaters nutzen wir nicht mehr. Bitte beachten Sie unseren Kommentar von gestern. Wir bearbeiten die Verwechslung und das zu viel bezahlte Geld wird nächste Woche auf Ihrem Konto ankommen. Zusätzlich erhalten Sie dann von uns auch noch ein Schreiben.
Beste Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
der falsch abgezogene Betrag ist nun zurück überwiesen worden. Vielen Dank E.ON für die Mitteilungen online!
Es wäre viel Ärger erspart worden, wenn auch über Briefkontakt zu den betroffenen Personen Kontakt gehalten worden wäre.
Mit freundlichen Grüßen