Durch E WIE EINFACH Strom & Gas gelöste Beschwerde. | 726 Views | 21.11.2011 | 15:44 Uhr
geschrieben von Lucia Woltmann

E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH (Köln)

Fehlende Gasabrechnung trotz aller vorliegender Daten

Bestell-/Kundennummer: 1100326771AG

Bereits im Sommer dieses Jahres (ca. Juni) habe ich das erste Mal bei e wie einfach angerufen, da mir die Zwischenabrechnung des Zeitraums Jan-Mai 2011 noch nicht vorlag. Damals sagte man mir, dass der Umrechnungsfaktor noch fehle und mir die Rechnung zugeschickt würde, sobald dieser von meinem Netzbetreiber übermittelt würde. Soweit so gut.

SCHLAGWORTE

Es folgen Nachfragen meinerseits im August und September, bis ich schließlich meinen Netzbetreiber angerufen habe, der mir dann mitteilte, dass es tatsächlich bei ihnen hängen würde und sie nun aber zum 21.10.11 die Endabrechnung an e wie einfach überstellen würden. Ein weiterer Anruf bei e wie einfach bestätigte mir den Rechnungseingang und sagte, dass ich dann ebenfalls in Kürze die benötigte Rechnung erhalten würde und es sich nur noch um ein zwei Wochen handeln könne.

Nachdem ich seit dem täglich in meinem Briefkasten nach einem Brief von e wie einfach suche, habe ich heute erneut die Kundenhotline gewählt.

Nun der Hammer: Ja, es lägen alle Daten vor und sie würden auch sehen, dass ich mehrmals angerufen hätte, aber nun läuft leider gerade eine Systemumstellung und daher kann mir auch jetzt keine Rechnung überstellt werden.

Auf meine sehr sehr wütende Nachfrage, wann ich denn dann mit der Rechnung rechnen könne - also, ob in vier Wochen oder doch erst einem halben Jahr - lautete die Antwort: "Das kann ich Ihnen nicht sagen und ich kann auch nichts machen, als Sie zu bitten, weiterhin Geduld zu haben." Das ist echt unglaublich!

Ich warte seit fast 1/2 Jahr HÄNDERINGEND auf diese Abrechnung, da ich die Nebenkostenabrechnung für meine Mieter machen muss und auch ein anderer Dienstleister dringend die Erdgasabrechnung benötigt. Nun gerate ich in persönliche Konflikte mit meinen Mietern, weil e wie einfach einfach nicht in der Lage ist, flexibel zu agieren. Der nächste Schritt ist auf jeden Fall meine Kündigung!

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Meine Forderung an E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH: Erstellung der Abrechnung und eine Teilerstattung der Hotline-Gebühren wäre auch angebracht


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.11.2011 | 16:48
Firmen-Antwort von: E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH
Abteilung: Presse/PR

Sehr geehrte Frau Woltmann,

vielen Dank für Ihre Mail. Wir haben zur Zeit tatsächlich eine Systemumstellung, so dass es momentan zu einer eingeschränkten Rechnungserstellung kommt.

Wir lassen Ihnen Ihre Rechnung so schnell wie möglich zukommen. Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Donges

Leiterin Presse/PR
E WIE EINFACH Strom & Gas GmbH

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Kommentare und Trackbacks (6)


21.11.2011 | 16:15
von Nanami | Regelverstoß melden
Hallo! Dass von Dir beschriebene Problem kenne ich nur zu gut - allerdings von der anderen Seite, da ich lange im Servicebereich eines großen Storm/Gasversorgers gearbeitet habe. Systemumstellung kann einiges bedeuten - meistens aber Probleme im Abrechnungssystem, die erst mal seitens der Technik gelöst werden müssen. Für die Kunden und gerade für die, die die Rechnung zur Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter brauchen, sehr unangenehm und nervig. Es bringt in diesem Fall leider rein gar nichts, seinen Frust am Mitarbeiter am Telefon auszulassen, denn der hat Dir, sofern ich das beurteilen kann, wirklich die Wahrheit gesagt - er hat keine Handhabe daran, etwas zu ändern. Über Zeiträume, wann Rechnungen wirklich rausgehen, haben die im besten Fall nur sehr vage Infos. In der Regel ist ein Unternehmen aber bemüht, derartige Probleme möglichst schnell aus der Welt zu schaffen - Erstattung der Hotlinegebühren sollte aber auf jeden Fall drin sein. Einfach mal ansprechen, falls Du das bisher nicht getan hast.

Als Tipp kann ich Dir nur geben, mal einen Brief oder eine Mail direkt an die Geschäftsleitung zu schreiben, in dem Du Deine Verärgerung noch mal sachlich darlegst und vielleicht auch in einem Nebensatz mal einen Anwalt erwähnst. Da ich nicht genau weiß, wo bei denen das Problem genau sitzt, kann ich keine Gewähr übernehmen - aber manchmal hilfts.

Viel Erfolg & Liebe Grüße!

21.11.2011 | 18:22
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Liebe ReclaBoxler. Das Problem, dass die meisten Beschwerden nur sehr schleppend oder gar keinen Erfolg haben, liegt an der mangelnden Durchsetzung der Beschwerden. Nur „Einschreiben mit Rückschein“ führen zur schnellen Lösung. Bei Ihrer Beschwerde müssen Sie begründete Forderungen stellen und nicht als bloße Bittsteller auftreten. Haben Sie Rückzahlungsanspruch, so verlangen Sie Zinsen in Höhe von 5% ab dem 1. Tag der Überzahlung, es sei denn, Sie sehen sich als Kreditinstitut und vergeben zinslose Darlehen zugunsten der Versorger. Der Versorger muss erkennen, dass Sie es ernst meinen und ohne wenn und aber den Rechtsweg auf Kosten des Versorgers bestreiten werden.

Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.

30.11.2011 | 13:52
von Lucia Woltmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich schreibe nun an die GF und kündige zudem sofort!


01.12.2011 | 12:59
von Mc Kingburger | Regelverstoß melden
Hallo Frau Woltmann,

ich habe dieses Jahr exakt die gleichen Probleme gehabt, wie Sie, habe auch hier über die Reclabox Beschwerde eingelegt und inzwischen habe ich meine Abrechnung erhalten, sodass Sie vielleicht auch bald damit rechnen können.

Ich würde Ihnen aber raten, nicht selbst zu kündigen sondern sich einen geeigneten, neuen Anbieter zu suchen, der die Umstellung für Sie übernimmt. Der Kündigungstermin ist ja auch mitentscheidend für einen Wechsel. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Wechsel reibungsloser klappt, wenn die Kündigung über den neuen Anbieter abgewickelt wird. Das gilt für Gas genau so wie für Strom oder Telefon.

Mit freundlichen Grüßen

Mc Kingburger

07.12.2011 | 14:35
von Lucia Woltmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.12.2011 | 20:33
von Lucia Woltmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Einschreiben mit Rückschein und Androhung rechtlicher Schritte inkl. Kündigung führte letztlich tatsächlich zur ersehnten Abrechnung, erhalten am 15.12.11.
Danke an das umfassende Feedback von ReclaBoxler-1723286!




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