FlexStrom AG (Berlin)
FlexStrom erfindet Daten und zieht unerlaubt Geld vom Konto
Bestell-/Kundennummer: 900001114924
Mir liegt eine Stromrechnung vom letzten Jahr vor, diese beträgt 773,-- €.
Das Geld wurde im Nachhinein unerlaubt vom meinen Konto abgezogen, es gab keine Erlaubnis für ein Lastschriftverfahren.
Das Problem ist auch noch, dass die Stromdaten (wie viel ich verbraucht haben soll) frei erfunden wurden. Die Stromzähler wurden ganz normal abgelesen und die Daten an FlexStrom versandt.
Konkrete Daten: 30.08: 37454 kWh, momentan: 38400 kWh
In der Rechnung steht aber: 28.2 38320 kWh, 30.06.11 40315 kWh
Ich habe daraufhin bei FlexStrom angerufen, dort hat man mir gesagt, dass keine Werte von mir vorliegen und dafür Mittelwerte errechnet wurden, und mir als Rechnung gestellt.
Eben daraufhin habe ich gemerkt, dass das Geld von meinen Konto bereits abgebucht war, obwohl, wie bereits erwähnt, keine Erlaubnis dafür vorlag. Des weiteren hat man mich unfreundlich an N-Ergie weitergeleitet und gesagt, es sei mein Problem, dass die Stromwerte nicht angekommen seien.
Erfragen Sie beim Grundversorger alle Daten vorgenommener Ablesungen des betreffenden Zeitraumes. Empfehlenswert ist es weiterhin schnellstmöglich ein eigenes Ableseprotokoll zu erstellen, auf dem Sie neben der Zählernummer und dem aktuellen Zählerstand auch das Datum festhalten. Lassen Sie einen Zeugen die Richtigkeit des Protokolls auf diesem bestätigen oder erstellen Sie zusätzlich ein Beweisfoto.
Je mehr Zählerstände Sie für den Abrechnungszeitraum bzw. davor oder danach auftreiben können, desto klarer ist das Bild, das sich hinsichtlich des Stromverbrauches ergibt und welches einer Verbrauchsschätzung zugrunde gelegt werden kann. Selbstverständlich kann FS nicht auf die Gültigkeit einer Rechnung pochen, wenn diese nachweislich weit am realen Verbrauch vorbei geht.
Ihrer Beschwerde ist ferner zu entnehmen, dass es hier um einen Abrechungszeitraum von lediglich vier Monaten geht. Viele Kunden von FS beschweren sich darüber, dass FS versucht hat, ihnen einseitige Vertragsänderungen in Form von Tarifwechseln unterzuschieben. Tarifwechsel sind jedoch grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich. Sollte Ähnliches bei Ihnen ebenfalls der Fall sein, bestünde auch hiergegen eventuell ein Widerspruchsrecht.
(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxxxxx beendet wurde / da die Jahresrechnung zum xxx erstellt worden ist, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.
Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de
Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.
Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.
Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.
Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.
Zitat: ". .. Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist.
Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. .. "
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!
Zitat: Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. . "
Das ist Unsinn! Die Gesetze sind wieder so gestrickt, dass die Bank im Zweifel die Lastschrift- Rückgabe nicht ausführen muss! Ich musste das leider selbst zur Kenntnis nehmen.
Manche Gesetze dienen leider nur der Verdummung.
siehe www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift
Zitat: ". .. Wenn dagegen keine gültige Einwilligung in die Lastschriftabbuchung erteilt wurde (fehlendes Mandat), dann kann die Lastschrift bis 13 Monate nach Kontobelastung rückgebucht werden.
So steht es jedenfalls in den offiziellen Richtlinien der Bundesbank zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren.
www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php
Die Frage, ob die dem zugrundeliegende EU-Richtlinie sowie die Richtlinie der Bundesbank die eigentlich mit Priorität gültige BGB-Regelverjährung von 3 Jahren so einfach aushebeln können, ist ungeklärt und könnte irgendwann einmal Gegenstand eines Musterprozesses werden.
Unbestritten gilt jedenfalls die Frist von 13 Monaten bei ungenehmigten Lastschriften.
Sollte Ihnen Ihre Bank etwas anderes erzählen wollen, etwa das leider weitverbreitete 6- bzw. 8-Wochen-Märchen, nehmen Sie einen Ausdruck der Richtlinien der Bundesbank mit und zeigen Sie diese Ihrem Bankberater. "
www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Frage-und-Antwort-Firmen-duerfen-von-ihren-Kunden-eine-Lastschrift-verlangen-4277808-4277812/
Zitat:
".. . Auch für Sie als Kunde hat eine Lastschrift Vorteile:
Sie können ihr sechs Wochen widersprechen, ohne Gründe zu nennen – selbst wenn die Lastschrift korrekt war.
Bei falschen oder unberechtigten Lastschriften geht das sogar 13 Monate lang.
Die Bank muss das Geld dann zurückbuchen. Eine Überweisung hingegen ist meist schon am nächsten Tag unwiderruflich beim Empfänger. "
www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587
Beschwerde ist gelöst