Durch FlexStrom gelöste Beschwerde. | 1060 Views | 25.12.2011 | 08:36 Uhr
geschrieben von Gerhard Schitz

FlexStrom AG (Berlin)

FlexStrom erfindet Daten und zieht unerlaubt Geld vom Konto

Bestell-/Kundennummer: 900001114924

Mir liegt eine Stromrechnung vom letzten Jahr vor, diese beträgt 773,-- €.

SCHLAGWORTE

Das Geld wurde im Nachhinein unerlaubt vom meinen Konto abgezogen, es gab keine Erlaubnis für ein Lastschriftverfahren.

Das Problem ist auch noch, dass die Stromdaten (wie viel ich verbraucht haben soll) frei erfunden wurden. Die Stromzähler wurden ganz normal abgelesen und die Daten an FlexStrom versandt.

Konkrete Daten: 30.08: 37454 kWh, momentan: 38400 kWh

In der Rechnung steht aber: 28.2 38320 kWh, 30.06.11 40315 kWh

Ich habe daraufhin bei FlexStrom angerufen, dort hat man mir gesagt, dass keine Werte von mir vorliegen und dafür Mittelwerte errechnet wurden, und mir als Rechnung gestellt.

Eben daraufhin habe ich gemerkt, dass das Geld von meinen Konto bereits abgebucht war, obwohl, wie bereits erwähnt, keine Erlaubnis dafür vorlag. Des weiteren hat man mich unfreundlich an N-Ergie weitergeleitet und gesagt, es sei mein Problem, dass die Stromwerte nicht angekommen seien.

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Meine Forderung an FlexStrom AG: Neuberechnung des tatsächlich verbrauchten Stroms


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (13)


25.12.2011 | 09:49
von ReclaBoxler-8127735 | Regelverstoß melden
Buchen sie das Geld zurück oder ist ihr Konto ein Selbstbedienungsladen!

25.12.2011 | 10:10
von Trick Opfer | Regelverstoß melden
Genauso ist das, zurückbuchen, anders kommt man denen nicht bei!

25.12.2011 | 14:59
von RS | Regelverstoß melden
Diese Beschwerde beweist nur mal wieder, dass die Du mmen nicht aussterben. Wer sonst lässt eine unerlaubte Abbuchung von seinem Konto zu, ohne sofort bei seiner Bank eine Rückbuchung zu veranlassen?

26.12.2011 | 00:55
von Ghost | Regelverstoß melden
Außer der sofortigen Rückbuchung sollten Sie unverzüglich schriftlich Wiederspruch gegen die Rechnung einlegen. Telefonate mit FS gelten im Allgemeinen als sinnlos, da die Mitarbeiter der Hotline scheinbar nicht entscheidungsbefugt sind und Ihnen später jegliche Beweismöglichkeit hinsichtlich des Gesagten fehlt.

Erfragen Sie beim Grundversorger alle Daten vorgenommener Ablesungen des betreffenden Zeitraumes. Empfehlenswert ist es weiterhin schnellstmöglich ein eigenes Ableseprotokoll zu erstellen, auf dem Sie neben der Zählernummer und dem aktuellen Zählerstand auch das Datum festhalten. Lassen Sie einen Zeugen die Richtigkeit des Protokolls auf diesem bestätigen oder erstellen Sie zusätzlich ein Beweisfoto.

Je mehr Zählerstände Sie für den Abrechnungszeitraum bzw. davor oder danach auftreiben können, desto klarer ist das Bild, das sich hinsichtlich des Stromverbrauches ergibt und welches einer Verbrauchsschätzung zugrunde gelegt werden kann. Selbstverständlich kann FS nicht auf die Gültigkeit einer Rechnung pochen, wenn diese nachweislich weit am realen Verbrauch vorbei geht.

Ihrer Beschwerde ist ferner zu entnehmen, dass es hier um einen Abrechungszeitraum von lediglich vier Monaten geht. Viele Kunden von FS beschweren sich darüber, dass FS versucht hat, ihnen einseitige Vertragsänderungen in Form von Tarifwechseln unterzuschieben. Tarifwechsel sind jedoch grundsätzlich nur im gegenseitigen Einverständnis möglich. Sollte Ähnliches bei Ihnen ebenfalls der Fall sein, bestünde auch hiergegen eventuell ein Widerspruchsrecht.

26.12.2011 | 18:56
von Rt | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Flexstrom den Verbrauch (möglichst auch online in Ihrem Account), die Kosten und das Guthaben mit

(z. B.: " -. - da unser Vertragsverhältnis zum xxxxxxxx beendet wurde / da die Jahresrechnung zum xxx erstellt worden ist, teile ich Ihnen hiermit den Stromzählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh, minus Zählerstand bei Beginn der Strom - Lieferung kWh, ergibt meinen Verbrauch in kWh.

Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx (eventuellen Bonus berücksichtigen! ). Abzüglich bis (Datum) bezahlte Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Flexstrom) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

26.12.2011 | 18:58
von Birgit | Regelverstoß melden
www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift

Zitat: ". .. Die Rückbuchung geht im Gegensatz zu den immer wieder geäußerten falschen Behauptungen der Banken bei nicht genehmigten Lastschriften auch noch nach der ominösen 6- bzw. 8-Wochen-Frist.

Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. .. "

26.12.2011 | 23:33
von ReclaBoxler-2174239 | Regelverstoß melden
Wer ist denn so blo ed und wartet 13 Monate mit der Rückbuchung?

27.12.2011 | 09:47
von Strom Robin Hood | Regelverstoß melden
Übergeben Sie den Fall doch einfach an die Schlichtungsstelle Energie ( www.schlichtungsstelle-energie.de), wenn nach 4 Wochen keine Einigung erfolgt ist.
Das Verfahren ist für den Verbraucher kostenlos, Flexstrom muss jedoch gemäß der Kostenordnung 350 Euro dafür zahlen!

27.12.2011 | 16:32
von ReclaBoxler-5712522 | Regelverstoß melden
 spider monkey Birgit
Zitat: Nach den neuen SEPA-Richtlinien der Bundesbank gilt seit November 2009 für ungenehmigte Lastschriften eine Rückbuchungsfrist von 13 Monaten ab Kontobelastung. . "

Das ist Unsinn! Die Gesetze sind wieder so gestrickt, dass die Bank im Zweifel die Lastschrift- Rückgabe nicht ausführen muss! Ich musste das leider selbst zur Kenntnis nehmen.
Manche Gesetze dienen leider nur der Verdummung.

01.01.2012 | 19:13
von Birgit | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler 5712522:

siehe www.antispam-ev.de/wiki/Lastschrift

Zitat: ". .. Wenn dagegen keine gültige Einwilligung in die Lastschriftabbuchung erteilt wurde (fehlendes Mandat), dann kann die Lastschrift bis 13 Monate nach Kontobelastung rückgebucht werden.

So steht es jedenfalls in den offiziellen Richtlinien der Bundesbank zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren.

www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsverkehr_sepa.php

Die Frage, ob die dem zugrundeliegende EU-Richtlinie sowie die Richtlinie der Bundesbank die eigentlich mit Priorität gültige BGB-Regelverjährung von 3 Jahren so einfach aushebeln können, ist ungeklärt und könnte irgendwann einmal Gegenstand eines Musterprozesses werden.

Unbestritten gilt jedenfalls die Frist von 13 Monaten bei ungenehmigten Lastschriften.

Sollte Ihnen Ihre Bank etwas anderes erzählen wollen, etwa das leider weitverbreitete 6- bzw. 8-Wochen-Märchen, nehmen Sie einen Ausdruck der Richtlinien der Bundesbank mit und zeigen Sie diese Ihrem Bankberater. "

01.01.2012 | 19:22
von Eric | Regelverstoß melden
Artikel der Stftung Waentest "Firmen dürfen von ihren Kunden eine Lastschrift verlangen"

www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Frage-und-Antwort-Firmen-duerfen-von-ihren-Kunden-eine-Lastschrift-verlangen-4277808-4277812/

Zitat:

".. . Auch für Sie als Kunde hat eine Lastschrift Vorteile:

Sie können ihr sechs Wochen widersprechen, ohne Gründe zu nennen – selbst wenn die Lastschrift korrekt war.

Bei falschen oder unberechtigten Lastschriften geht das sogar 13 Monate lang.

Die Bank muss das Geld dann zurückbuchen. Eine Überweisung hingegen ist meist schon am nächsten Tag unwiderruflich beim Empfänger. "

06.01.2012 | 17:13
von Xxx | Regelverstoß melden
Einen sehr, sehr ausführlichen Erfahrungsbericht mit vielen wichtigen Hinweisen und allgemeine Dinge, auf die man beim Schriftverkehr achten sollte, Musterschreiben, Kopien der diversen Flexstrom-Flyer sowie Tips zur Argumentation findet man hier:

www.ciao.de/FlexStrom_GmbH__Test_8678587

17.01.2012 | 17:55
von Gerhard Schitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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