1145 Views | 14.02.2012 | 21:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1105851

Deutsche Bahn AG (Frankfurt am Main)

BahnCard Rechnung trotz Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 1303010372190911

Gerichtet an das BahnCard-Service Team, 60643 Frankfurt am Main

SCHLAGWORTE


Sehr geehrtes BahnCard-Service Team,

im September 2012 bin ich mit der Deutschen Bahn von Stuttgart nach Dänemark gefahren, am Schalter in Stuttgart wurde mir empfohlen, eine BahnCard zu kaufen, da sich dies günstiger auf meine Fahrtkosten auswirken würde und ich durch die BahnCard etwas sparen könnte, auch wenn es sich nur um eine Fahrt handelt und auf den ersten Blick hatte ich auch einen nennenswerten Betrag gespart und war von der BahnCard positiv überrascht.

Der Mitarbeiter hat mir dann noch vor Ort erläutert, dass ich die BahnCard (auch wenn ich sie nur einmalig verwende) innerhalb von sechs Monate zu kündigen habe und dass sich diese ansonsten automatisch verlängert.

Mir wurde jedoch vor automatischer Verlängerung, also pünktlich zum Jahresbeginn eine neue BahnCard für das Jahr 2012 zugesendet, worüber ich sehr irritiert war, da mir ja gesagt wurde, ich hätte sechs Monate Zeit für die Kündigung und nicht nur bis zum Jahresende/wechsel.

Also habe ich die Rechnung nicht beglichen und habe Sie höflich gebeten, mir mitzuteilen, an wen ich meine von Ihnen bereits im Vorfeld erhaltene BahnCard zurücksenden kann, doch von Ihnen erhielt ich nur eine Mahnung und die Rückmeldung, ich hätte die Kündigungsfrist nicht eingehalten und sich der Vertrag (den ich für nur eine Fahrt benötigte) bis 2013 verlängert habe, doch meine Kündigung hatten Sie bereits im Januar erhalten und da ich die BahnCard erst im September erworben hatte, müsste ich laut Angaben des am Stuttgarter DB-Schalter im September anwesenden Mitarbeiter noch bis zum Februar ein Kündigungsrecht haben.

Ich fand es prima, dass sich die BahnCard für mich bereits bei der ersten Fahrt gelohnt hatte und hatte keineswegs mit so einer Enttäuschung gerechnet.

Schöne Grüße aus Sindelfingen

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Sofortige Kündigung der BahnCard, auflösen der aktuellen Mahnung/Rechnung


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Kommentare und Trackbacks (14)


14.02.2012 | 21:47
von The Truth | Regelverstoß melden
AGB´s lesen statt sich auf Aussagen von "Service"-Mitarbeitern zu stützen.

14.02.2012 | 22:12
von ReclaBoxler- 11054304 | Regelverstoß melden
The Truth, Sie lesen auch alle AGB´s durch? Ich kenne das hatte mal ein ähnliches Problem mit der Deutschen Bahn, allerding nicht wegen einer BahnCard sondern wegen einer Fahrpreisnacherhebung, fakt ist das vieles nur über den Computer läuft und die dadurch vor Ort nicht wissen was beim Kunden für eine Enttäuschung oder was für ein Problem entsteht. Naja ReclaBox ist doch ein Portal FÜR Verbraucher also kann ich Ihre Aussage nicht verstehen. Ich habe gerade die ABB's der Bahncard gelesen, da steht drinne die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen bis Ende der Laufzeit. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr. Also könnte man auch noch in zwei bis drei Monaten kündigen.

14.02.2012 | 22:14
von The Truth | Regelverstoß melden
Auch wenn man sicherlich nicht die ganzen ABG´s liest, wichtige Punkte wie z. B. die Kündigungsfrist sollte man schon lesen. Gerade wenn irgendein Service-Mensch irgendwas erzählt.

14.02.2012 | 23:56
von Schwäb'sche Eisenbahn | Regelverstoß melden
Ich finde es schon bezeichnend, sich für eine einzige Fahrt eine BahnCard aufschwatzen zu lassen. Dass sich die BahnCard für "Wenigfahrer" nicht lohnt, sollte sich doch wohl inzwischen rumgesprochen haben.

15.02.2012 | 01:08
von Fahre Bahn | Regelverstoß melden
Von der Website der Bahn:

'Die BahnCard 25 gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird. '

Irgendwas stimmt hier nun wirklich nicht.

15.02.2012 | 08:13
von Münchner | Regelverstoß melden
Ich denke er hatte diese Bahncard:
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Die Probe BahnCard 25 verlängert sich nach Ablauf der 4 Monate automatisch um jeweils ein Jahr (reguläres BahnCard 25-Abo), sofern sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird.

15.02.2012 | 08:32
von Kerstin R. | Regelverstoß melden
Der Münchner hat leider recht. So war es bei mir auch: Probebahncard 25, verpasst, rechtzeitig zu kündigen, Verlängerung um ein Jahr.

15.02.2012 | 09:50
von Shinny | Regelverstoß melden
Klar, da hat er sich was aufschwatzen lassen, etwas gutgläubig. ABER. Dass ein SERVICE Personal so etwas tut und noch dazu unfähig ist, richtige Auskunft zu geben, ist kein Grund zur Kritik?

15.02.2012 | 14:54
von The Truth | Regelverstoß melden
 spider monkey Shinny:

Da gebe ich Ihnen Recht. Allerdings haben die Service-MA bestimmt auch gewisse Quoten zu erfüllen, so auch den Verkauf von Bahn-Cards. Da kommt ein gutgläubiger Kunde gerade richtig.

15.02.2012 | 15:07
von Fahre Bahn | Regelverstoß melden
 spider monkey The Truth

Dem mag so sein, das rechtfertigt jedoch keine fahrlässige bzw. vorsätzliche Falschberatung, welche bei gelungenem Nachweis sehr wohl ein zivil- bzw. strafrechtliches Problem darstellen würde.
Zudem ist noch jedes Wirtschaftssystem, in dem alltägliche Geschäfte nur mehr mit Advokat und List und Trug durchgeführt werden, auf die Nase gefallen.

15.02.2012 | 15:15
von The Truth | Regelverstoß melden
 spider monkey Fahre Bahn:

Den Eindruck wollte ich auch nicht erwecken. Ich stimme Ihnen zu, dass es problematisch ist, aufgrund Verkaufsdruck falsch zu beraten. Allerdings: Eventuell wusste es der MA auch gar nicht besser?

15.02.2012 | 19:49
von ReclaBoxler -1105851 | Regelverstoß melden
Ich hatte die BahnCard Beginn Januar gekündigt, Fristablauf wäre ja eigentlich erst der Februar gewesen. Außerdem bin ich wegen eines Notfalls nach Dänemark gefahren, die BahnCard hatte sich also bereits für eine Fahrt gelohnt gehabt und der Servicemitarbeiter hatte mir alles im Schnelldurchlauf gut erklärt. Ich finde übringens zum Thema Fristablauf der Kündigung auf jeder Homepage etwas anderes da wiederspricht sich ''Die Bahn'' wiedereinmal selbst.

16.02.2012 | 08:45
von Münchner | Regelverstoß melden
6 Wochen zum Ablauf der Bahncard.
Das wäre mitte Dezember gewesen. Nicht im Januar.

16.02.2012 | 17:16
von ReclaBoxler -1105851 | Regelverstoß melden
Nein, wäre es nicht. Da mir mitgeteilt wurde, dass ich innerhalb von 6 Monaten kündigen kann, ergibt sich für mich, bei einem Vertragsabschluss im September eine Kündigungsspanne bis zum Ende Januar/ Anfang Februar.



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