Deutsche Bahn AG (Frankfurt am Main)
BahnCard Rechnung trotz Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 1303010372190911
Gerichtet an das BahnCard-Service Team, 60643 Frankfurt am Main
Sehr geehrtes BahnCard-Service Team,
im September 2012 bin ich mit der Deutschen Bahn von Stuttgart nach Dänemark gefahren, am Schalter in Stuttgart wurde mir empfohlen, eine BahnCard zu kaufen, da sich dies günstiger auf meine Fahrtkosten auswirken würde und ich durch die BahnCard etwas sparen könnte, auch wenn es sich nur um eine Fahrt handelt und auf den ersten Blick hatte ich auch einen nennenswerten Betrag gespart und war von der BahnCard positiv überrascht.
Der Mitarbeiter hat mir dann noch vor Ort erläutert, dass ich die BahnCard (auch wenn ich sie nur einmalig verwende) innerhalb von sechs Monate zu kündigen habe und dass sich diese ansonsten automatisch verlängert.
Mir wurde jedoch vor automatischer Verlängerung, also pünktlich zum Jahresbeginn eine neue BahnCard für das Jahr 2012 zugesendet, worüber ich sehr irritiert war, da mir ja gesagt wurde, ich hätte sechs Monate Zeit für die Kündigung und nicht nur bis zum Jahresende/wechsel.
Also habe ich die Rechnung nicht beglichen und habe Sie höflich gebeten, mir mitzuteilen, an wen ich meine von Ihnen bereits im Vorfeld erhaltene BahnCard zurücksenden kann, doch von Ihnen erhielt ich nur eine Mahnung und die Rückmeldung, ich hätte die Kündigungsfrist nicht eingehalten und sich der Vertrag (den ich für nur eine Fahrt benötigte) bis 2013 verlängert habe, doch meine Kündigung hatten Sie bereits im Januar erhalten und da ich die BahnCard erst im September erworben hatte, müsste ich laut Angaben des am Stuttgarter DB-Schalter im September anwesenden Mitarbeiter noch bis zum Februar ein Kündigungsrecht haben.
Ich fand es prima, dass sich die BahnCard für mich bereits bei der ersten Fahrt gelohnt hatte und hatte keineswegs mit so einer Enttäuschung gerechnet.
Schöne Grüße aus Sindelfingen
'Die BahnCard 25 gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens 6 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird. '
Irgendwas stimmt hier nun wirklich nicht.
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Die Probe BahnCard 25 verlängert sich nach Ablauf der 4 Monate automatisch um jeweils ein Jahr (reguläres BahnCard 25-Abo), sofern sie nicht 6 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird.
Da gebe ich Ihnen Recht. Allerdings haben die Service-MA bestimmt auch gewisse Quoten zu erfüllen, so auch den Verkauf von Bahn-Cards. Da kommt ein gutgläubiger Kunde gerade richtig.
Dem mag so sein, das rechtfertigt jedoch keine fahrlässige bzw. vorsätzliche Falschberatung, welche bei gelungenem Nachweis sehr wohl ein zivil- bzw. strafrechtliches Problem darstellen würde.
Zudem ist noch jedes Wirtschaftssystem, in dem alltägliche Geschäfte nur mehr mit Advokat und List und Trug durchgeführt werden, auf die Nase gefallen.
Den Eindruck wollte ich auch nicht erwecken. Ich stimme Ihnen zu, dass es problematisch ist, aufgrund Verkaufsdruck falsch zu beraten. Allerdings: Eventuell wusste es der MA auch gar nicht besser?
Das wäre mitte Dezember gewesen. Nicht im Januar.