Durch Netto Marken-Discount gelöste Beschwerde. | 2189 Views | 25.02.2012 | 17:57 Uhr
geschrieben von Claudia Pollmann

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Unfreundliches Verhalten bei berechtigter Reklamation

Am 22.02.2012 wurde ich bei einer berechtigten, freundlich vorgetragenen Preisreklamation behandelt wie ein lästiger Bittsteller.

SCHLAGWORTE

Das Preisschild an der Gefriertruhe wies einen um 1 € niedrigeren Preis für ein Frosta-TK-Gericht aus, als von der Kasse ausgegeben. Auf meine Nachfrage hin reagierte die Kassiererin erst gar nicht bzw. sagte, das könnte nicht sein. Ich fragte, ob sie vielleicht selbst mal nachsehen wollte - "geht nicht, bin ja allein an der Kasse" - und bot deshalb an, das Preisschild selbst zu holen. "Das dürfen Sie schon gar nicht!"

Da ich nicht nachgab, rief sie schließlich einen anderen Verkäufer, der nachschauen ging, wobei sich nach einigem Hin- und Her wegen der genauen Produktbezeichnung herausstellte, dass ich Recht hatte. Mit einem: "Da haben Sie ihren Euro," wollte die Kassiererin die lästige Reklamation beenden, allerdings entgegnete ich: "Ich hätte aber gern 2" - da ich neben vielen anderen Waren zwei dieser Frosta-Beutel gekauft hatte.

Mit einem Stöhnen: "Dann müssen wir eben ein richtiges Storno machen," ließ sie mich erst mal weiter warten, bis ich dann schließlich wortlos 2 Euro zurück erhielt. Ich sagte nur noch: "Eine Entschuldigung wäre vielleicht nicht verkehrt gewesen, auch wenn Sie persönlich nichts dazu können," aber das hielt die junge Dame nicht für nötig - schade.

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Kommentare und Trackbacks (17)


25.02.2012 | 18:07
von The Truth | Regelverstoß melden
Ein Geschenk? Für was?

Die Differenz haben Sie doch ausbezahlt bekommen, also was wollen Sie mehr?

Müssen Sie auch jedem ein Geschenk machen, zu dem Sie mal nicht freundlich sind?

25.02.2012 | 18:08
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola  spider monkey Claudia Pollmann: Entschuldigung, ich weiss wirklich nicht was Sie wollen. Sie haben -zugegeben- nach langem Hin und Her Ihre 2,- EUR bekommen, wozu man nebenbei gar nicht verpflichtet gewesen wäre, und nun fordern Sie auch noch eine Entschuldigung und ein Geschenk?

Aber hallo! Das nenne ich schon dreist!


25.02.2012 | 20:41
von Celik | Regelverstoß melden
Ich finde es sehr großzügig vom Netto, dass Sie den Betrag erhalten haben. Normalerweise, so wie bereits viele vor mir anmerkten, wäre das Geschäft hierzu nicht verpflichtet gewesen.

25.02.2012 | 20:56
von The Truth
Dieser Kommentar wurde entfernt.

26.02.2012 | 12:28
von Jessica Müller | Regelverstoß melden
Sie haben keinerlei Anspruch auf den günstigeren Preis, denn der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn BEIDE den Preis akzeptieren. Fehler passieren, die Preise im Handel ändern sich mitunter stündlich und da ist es nachvollziehbar, das Mitarbeiter nicht dazu kommen Preise zu ändern oder manchmal auch gar nicht wissen, das sich ein Preis (in der Kasse, also per Datenleitung über die Zentrale) geändert hat. Das ist somit menschlich. Wenn Ihnen der Preis nicht gefällt, dann haben Sie zwei Möglichkeiten, bitten Sie an der Kasse entweder sehr freundlich um den günstigeren Preis und akzeptieren Sie auch einfach ein "nein" ohne ausfallend oder unhöflich zu werden. Wenn die Kassiererin jedesmal zu den Regalen rennen müsste, weil ein Kunde einen anderen Preis wahrgenommen hat, wären die Schlangen an den Kassen unendlich lang. Wenn Sie die Ware nicht zum teureren Preis haben wollen, lassen sie diese an der Kasse zurück und gut. Wie die Mitarbeiter bezahlt werden, ist nicht ihre Sache. Fakt ist, sie bekommen wirklich zu wenig Geld, nämlich zu wenig Schmerzensgeld für all die unverschämten und nervigen Kunden, und das Tag für Tag.

26.02.2012 | 13:29
von Ein Kunde | Regelverstoß melden
 spider monkey Jessica Müller
Was glauben Sie, wie lange die Schlange an der Kasse erst wäre, wenn jeder Kunde auf Grund schlampiger Preisauszeichnung genötigt wird, jede einzelne Position auf dem Kassenzettel zu vergleichen?
Und die Kassiererin läuft auf jeden Fall zurück zum Regal.
Denn ich bin nicht verpflichtet, das was ich zum falschen Preis nicht kaufen will, auch wieder zurückzuräumen.
Es dürfte also sinnvoll sein, beim bisherigen System einer verlässlichen Preisauszeichnung zu bleiben.

26.02.2012 | 13:49
von The Truth | Regelverstoß melden
 spider monkey Ein Kunde:

"Irrtümer nicht ausgeschlossen. "

Schonmal davon was gehört?

27.02.2012 | 01:04
von Der Großinquisitor | Regelverstoß melden
Ich kann hier nur eines feststellen: Wenn schon der Schimmelkäse die Forderung in Pausch und Bogen verdammt, dann war das wirklich nichts, Frau Pollmann!

Grins ;-)

27.02.2012 | 08:56
von Karl Napp | Regelverstoß melden
Sorry, aber wenn ich nur mal ganz grob den zeitlichen Aufwand in Geld umrechne, dann mache ich schon nach 1,5 Minuten rumzicken wegen diesem Kleinstbetrag Verlust. Liebe Frau Pollmann, haben Sie es tatsächlich so nötig, oder ging es nur mal wieder ums "Prinzip"?

27.02.2012 | 14:00
von Jessica Müller | Regelverstoß melden
 spider monkey The Truth

die Kassiererin läuft mit der zurückgelassenen Ware dann zum Regal, wenn keine Kunden an der Kasse stehen, sicherlich nicht, wenn noch andere Kunden bezahlen wollen; so sollte es jedenfalls nicht laufen. Die zurückgelassenen Waren werden an der Kasse gesammelt und später, wenn es ruhiger ist, wieder zurückgebracht (es sei denn Tiefkühlprodukte etc.).Das wird auch in jedem Betrieb anders gehandhabt. Manchmal sammeln auch andere Mitarbeiter die Waren an den Kassen wieder ein und räumen alles weg. Leider lässt sich aufgrund der Vielzahl an Produkten und Preisänderungen eine falsche Preisauszeichnung nicht immer vermeiden. Die neuen Preise werden über Nacht per Datenleitung auf die Kasse überspielt, der Mitarbeiter fängt seine Schicht an und ändert die Preise um (muss meistens vorher noch andere Dinge erledigen, die eben nicht warten können); die Preisänderung schafft er auch nicht in 20 Min., wenn dann in dieser Zeit ein Kunde genau diesen, falsch ausgezeichneten Artikel in die Hand nimmt, gibt es schon ein Problem. Das man auf einen Preis nicht bestehen darf, ist u. a. aus dem Grund weil eben auch Kunden Preise manipulieren können und das auch vielfältig versuchen; seit Einführung der Scannerkassen ist dies zum Glück schwieriger geworden als zu Zeiten, in denen die Artikel einzelne Preisetiketten hatten. Im Übrigen ist es nachweislich so, das es Geschäfte bestimmter Ketten gibt, wo es ständig zu falschen Preisen kommt; andere Ketten haben eine viel geringere Fehlerquote. Die organisieren dann ihre Läden einfach besser und es bleibt ja dem Kunden überlassen, wo er einkaufen geht. Wenn ich als Kunde einen Artikel nicht mehr haben will, räume ich ihn selber an seinen (richtigen! ) Platz zurück; stehe ich bereits an der Kasse, dann natürlich nicht.

27.02.2012 | 14:07
von The Truth | Regelverstoß melden
 spider monkey Jessica Müller:

Sie arbeiten nach meiner Einschätzung bei der insolventen Drogerie. Ich weiß, wie das abläuft, habe selbst in der Familie jemanden, der dort arbeitet und VVW ist.

Die meisten Preise sind in der Kasse gespeichert, aber gerade die herunter gesetzte Ware ist oft ausgezeichnet. Und da kann durchaus mal ein Fehler unterlaufen. Ist doof, passiert aber. Deswegen muss man aber noch lange nicht der Verkäufern dermaßen das Leben schwer machen.

29.02.2012 | 14:13
von Thomas Bachmann | Regelverstoß melden
Ich war heute im Netto Markt weilbrunnstr. in Frankfurt- Preungesheim und die versuchen tatsächlich schon abgelaufende Lebensmittel an den Mann noch zu bringen, obwohl sie wirklich gestern schon abgelaufen sind.
Aber noch schlimmer: gerade dieser Supermarkt versucht auch Lebensmittel zu verkaufen, die schon ein paar Tage abgelaufen sind zu verkaufen, wobei ich mein gesammtes Bad total vollkotzte, sie können es gerne anschauen.
Also der Netto Markt in der Weilbrunnstr. ist ohne Worte und verkauft noch Lebensmittel eiskalt weiter, die seit TAGEN schon längst abgelaufen sind, und Mitarbeiter dieses Marktes versuchen, obwohl man es Ihnen persöhnlich sagt, diese vergammelte Lebensmittel unbedingt an den Mann zu geben!

Deshalb möchte ich Schmerzensgeld und Reinigung meines Badezimmers

29.02.2012 | 14:41
von ReclaBoxler-3523323 | Regelverstoß melden
 spider monkey Thomas Bachmann,

wenn Sie Probleme mit dem Alkohol haben, wundert es mich nicht, wenn Sie das Bad "total vollkotzen". Sie sollten sich mal genauer informieren, was Mindesthaltbarkeitsdauer (MHD) bedeutet. Mit d e m Wissen würden Sie nicht solchen Un-sinn schreiben.

03.03.2012 | 18:23
von Claudia Pollmann gelöste Beschwerde
Es gab eine Standardentschuldigung mit dem Zusatz, das Personal noch mal zu schulen.


08.03.2012 | 10:34
von ReclaBoxler-3341201 | Regelverstoß melden
Also ich muss Jessica Müller mal zustimmen, rechtlich bindend ist immer der Preis, der in der Kasse eingepflegt ist, denn wie schon erwähnt, die Preise ändern sich so oft und kein Mensch ist perfekt und hat immer alles im Blick.

08.03.2012 | 10:38
von The Truth | Regelverstoß melden
Ganz genau. Denn wie die meisten leider immer noch nicht wissen, kommt der Kaufvertrag erst an der Kasse zustande, wo beide Seiten dem Preis zustimmen.

27.11.2012 | 20:39
von Anna S. | Regelverstoß melden
Nur mal so, es ist ein Irrtum in der Willenserklärung und die Verkäuferin muss Ihnen nicht die Ware zu dem reduzierten Preis geben. Aber anstatt dankbar über die Kulanz zu sein, wird hier gemeckert. PEINLICH



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