Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 627 Views | 17.04.2012 | 15:23 Uhr
geschrieben von Peter Stahl

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Ungerechtfertigte Mahnkosten

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 282014882704

Ich hatte für meine Stieftochter den Anruf bei der E.On Hotline übernommen, da sie mit dem Umzugsstress genug zu tun hatte.

SCHLAGWORTE

Am 10.01.2012 war die Schlüsselübergabe in ihrer alten Wohnung, wo wir auch die Zählerstände von Strom und Wasser abgelesen hatten. Den Zählerstand vom Strom teilte ich dann telefonisch einem Mitarbeiter bei der Hotline mit, ebenso die neue Adresse, an die die Schlussrechnung geschickt werden soll. Der Mitarbeiter wiederholte alles und teilte mir mit, dass damit alles erledigt sei und wir in zwei drei Wochen dann die Schlussrechnung bekommen, welche nach seinem Stand ein Guthaben ausweise.

Gekommen ist dann aber eine Mahnung, datiert vom 09.02.2012, adressiert an die alte Adresse. Darin wurde eine Abschlagszahlung plus Mahngebühr gefordert, mit der Bitte um Überweisung auf genanntes Konto. Wiederum rief ich bei der Hotline an, wo mir der Mitarbeiter den Zählerstand vom 10.01.2012 sowie die neue Adresse bestätigte. Auch er konnte sich die Mahnung nicht erklären und meinte, dass es sich um ein Versehen handle. Auch er bestätigte ein Guthaben auf dem Abrechnungskonto. Bei weiteren Nachfragen bei der Hotline über den Verbleib der Schlussrechnung wurde mir immer wieder bestätigt, dass die Mahnung hinfällig sei und die Schlussrechnung in Arbeit.

Datiert mit 04. April 2012 ist dann doch noch die Schlussrechnung an der neuen Adresse angekommen, jedoch wurden unter "Offene Beträge" 5,00€ Mahngebühren abgezogen. Bei mehreren Anrufen bei der Hotline wurde mir immer wieder gesagt, dass sie da jetzt auch nicht weiterhelfen können, die Sache an die Vorgesetzten weitergeben werden, welche sich dann mit mir in Verbindung setzen werden, was leider nicht geschah.

Stattdessen bekam ich gestern bei einem erneuten Anruf bei der Hotline die Auskunft, dass die Mahngebühren zurecht erhoben wurden, da die Kündigung erst zum 16.02.2012 erfolgt wäre und somit die Abschlagszahlung am 31.01.2012 überwiesen hätte müssen.

Von einem Anruf bzw. einer Kündigung am 10.01.2012 wollte man nichts wissen und ich müsste doch beweisen, dass ich am 10.01.2012 angerufen habe. Auf meine Frage, wie und warum ich dies auf einmal beweisen muss und ich doch die ganze Sache als eine dreiste Frechheit halte, wurde mir geantwortet, das Gespräch hiermit zu beenden, da man sich doch nur im Kreis drehen würde und das ganze doch nicht ändern könne. Die Mahngebühren sind gerechtfertigt und eine Kündigung zum 10.01.2012 nicht erfolgt und damit basta. Sonderbarer Weise kennen sie die Bankverbindung auch nicht mehr, da in der Schlussrechnung um Mitteilung gebeten wird.

Nachdem ich durch die Anrufe bei der Hotline die Angelegenheit nicht klären konnte, versuche ich es nun auf diesem Weg. Andernfalls müsste ich mir noch andere Möglichkeiten suchen.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstattung der Mahnkosten und endgültige Bereinigung dieser Angelegenheit


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2012 | 18:13
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Abend, Herr Stahl,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns geärgert haben.

Wir haben zwischenzeitlich das Kundenkonto bereinigt und werden das Guthaben Ihre Tochter in den nächsten Tagen gutschreiben.

Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass wir tatsächlich erstmals zum 15. Februar 2012 über den Auszug, rückwirkend zum 10. Januar 2012 erfahren haben. Die Mahnung wurde automatisch verschickt, da der monatliche Abschlag für Januar 2012, fällig am 31. Januar 2012, noch offen war.

Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe erläutern konnten und Sie in Zukunft zufriedener mit uns sein können.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (6)


17.04.2012 | 17:25
von ReclaBoxler-7915029 | Regelverstoß melden
Sie haben doch sicher einen Einzelverbindungsnachweis ihrer Telefonrechnung anhand derer Sie den Anruf bei EON nachweisen können. Es bleibt trotzdem ein Frechheit.

17.04.2012 | 21:08
von P. Stahl | Regelverstoß melden
Leider nein, darauf bin ich auch schon gekommen. Aber man müßte doch über die Zählernummer eine Änderung feststellen können?

24.04.2012 | 15:41
von P. Stahl | Regelverstoß melden
Nachdem ich hier etliche ähnliche Beschwerden gelesen habe, habe ich
nochmals eine E-Mail an die EON geschrieben und hoffe nun auf eine Antwort.
Anbei mein Schreiben an die EON zum nachlesen.
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1 reclabox beschwerde de 121102 teaser


24.04.2012 | 16:29
von Peter Stahl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe mich nochmals an die EON per E-Mail gewandt und warte auf eine befriedigende Antwort.


25.04.2012 | 22:03
von P. Stahl | Regelverstoß melden
Immerhin schon mal eine Antwort. Wenn jetzt noch die versprochene Bereinigung und vollständige Auszahlung funktioniert, dann ist alles in Ordnung und bei der EON doch noch nicht "Hopfen und Malz" verloren.

01.05.2012 | 00:36
von Peter Stahl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EON hat das vollständige Guthaben ausgezahlt, damit ist jetzt alles wieder in Ordnung. Schade, dass man die Angelegenheit auf diese Weise lösen musste. Danke reclabox.




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