Durch DER Touristik Köln gelöste Beschwerde. | 2060 Views | 04.10.2012 | 19:25 Uhr
geschrieben von Klaus B.

DER Touristik Köln GmbH (Köln)

ITS Reisen erkennt Reisemangel nicht an

Bestell-/Kundennummer: 1D112895

In diesem Jahr wollten wir keine Fernreise im Sommer antreten und buchten frühzeitig einen 14-tägigen Aufenthalt auf Usedom über ITS Reisen. Kurz vor Urlaubsbeginn (10 Tage) teilte ITS Reisen uns mit, dass die Nutzung des Indoorpool aufgrund von Bauarbeiten nicht möglich wäre und bot uns eine Erstattung in Höhe von 126,- € an. Alternativ hätten wir die Reise kostenlos stornieren lassen können. Um nähere Informationen über Art und Umfang der Bauarbeiten zu bekommen, haben wir ITS Reisen angeschrieben und nähere Informationen erbeten. Die Antwort kam überraschend schnell und ITS Reisen teilte mit, dass sie keine Informationen über größere Bauarbeiten vor Ort vorliegen haben. So entschieden wir uns die Reise anzutreten, da offensichtlich kein größeres Problem vorlag und wir bereits von dem Arbeitgeber genehmigten Urlaub vorliegen hatten.

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Am Urlaubsort angekommen trafen wir auf eine Großbaustelle. Der Anbau in dem unsere Comfortzimmer gebucht waren, war natürlich noch im Bau. Also bekamen wir ein entsprechendes Zimmer im Hauptgebäude. Wir versuchten das beste aus der Situation zu machen und nicht gleich wieder abzureisen.

Nach Rückkehr aus dem Urlaub haben wir dann den Reisemangel bei ITS angezeigt und auf eine Kostenerstattung gedrängt. Dabei hatten wir sowohl Bilder, eine Bestätigung des Hotelinhabers über die Bauarbeiten und die Information des örtlichen ITS Vertreter angegeben. Nach zehn Wochen bekamen wir dann auch eine Kompensation in Höhe von 100,- € angeboten. Natürlich ohne Anerkennung der Rechtspflicht.

SCHLAGWORTE

Da ich eigentlich kein Mensch bin, der Gerichte mit solchen Dingen beschäftigen möchte, habe ich nochmals auf die Reisemängel hingewiesen:

____________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großem Interesse haben wir Ihr Standardschreiben vom 03.09.2012 zur Kenntnis genommen. Insbesondere Ihre Formulierung „An uns stellen wir einen hohen Qualitätsanspruch mit bedingungslosem Engagement. “ hat mir sehr imponiert. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie diese Zielsetzung mit dem übersandten Entschuldigungsschreiben und dem Angebot auf Entschädigung in Höhe von €100,- bei weitem verfehlt haben.

Offensichtlich scheint es in der Analyse, des von uns sehr detailliert dargestellten Reisemangels, erhebliche Wahrnehmungsverzerrungen zu geben. Daher möchte ich nochmals kurz zusammenfassen, welche Reisemängel ich angezeigt habe:

1. Das von uns gewünschte und explizit gebuchte DZ im Neubau war bei Ankunft nicht bezugsfertig, da sich der Neubau noch im Bau befindet. Im Ersatzzimmer war kein Kühlschrank verfügbar.
2. Während des gesamten 14-tägigen Aufenthalts wurden werktags von morgens 7:00 bis abends 17:00 Uhr erhebliche Bauarbeiten außerhalb des Hauses durchgeführt. Der Baulärm und der ständige Staub haben unsere Erholung stark eingeschränkt.
3. Vor Antritt unseres Urlaubs haben wir bereits am 18.06.2012 schriftlich eine Anfrage nach möglichen Bau- bzw. Umbaumaßnahmen im Hotel Friesenhof an ITS gestellt.
Diese wurde von ITS ausdrücklich verneint. Bei Ankunft haben wir dann eine Großbaustelle vorgefunden.

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Mit der Übersendung eines Verrechnungschecks in Höhe von 100,- € decken Sie nicht einmal 10% des von uns bereits beglichenen Reisepreises ab. Die oben aufgeführten Mängel sind bei einfachem Vergleich mit der Frankfurter Tabelle (Reisemängel) nicht einmal ansatzweise abgegolten. Die entgangenen Urlaubsfreuden will ich erst gar nicht erwähnen. Ich setze Ihnen letztmalig zur Erledigung der Angelegenheit eine Frist bis zum 01. Oktober 2012 und fordere eine Kompensation von mindestens 30% des Reisepreises.

Sollten wir keine Einigung erzielen werde ich den Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben.

_________

Heute konnte ich telefonisch erfahren, dass ITS mir gütigerweise nochmals 50,- € in Aussicht stellen wird. Natürlich wieder ohne Anerkennung der Rechtspflicht.

ITS-Reisen nimmt offensichtlich ihre Kunden nicht ernst und will die aufgetretenen Reisemängel als ein kleines Problem runter spielen. Es geht mir nicht vornehmlich ums Geld, sondern um die Art und Weise wie mit uns als Kunden umgegangen wird.
Dieses werde ich jetzt mit einem Rechtsanwalt weiter klären lassen, da die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme bereits erklärt hat. Diesmal werde ich neben dem Reisemangel, auch noch die entgangenen Urlaubsfreuden ansetzen.

Werden übrigens in der kommenden Woche eine Fernreise antreten (diesmal mit TUI). Hoffen auf einen besseren Service, als wir ihn bei ITS Reisen erfahren durften.

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Kommentare und Trackbacks (13)


04.10.2012 | 19:26
von TrollderWicht
Dieser Kommentar wurde entfernt.

04.10.2012 | 21:21
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Die beiden Kommentare einfach nicht ernst nehmen. Sie können sie leider nicht verhindern, aber zukünftig überlesen.

05.10.2012 | 06:59
von Ein Reisender | Regelverstoß melden
 spider monkey Erklär Bär
Aber es entfernt den Fehler des Erklär Bär´s, welcher nicht lesen und die Unterschiede zwischen Baubeschreibung und Tatsachen erkennen kann.

05.10.2012 | 08:53
von ReclaBoxler-9421325 | Regelverstoß melden
Wiedermal jemand der meint mit der Frankfurter Tabelle seinen Urlaubspreis nachträglich drücken zu können.

Ich fasse mal zusammen:

Sie wußten vor dem Antritt, dass Bauarbeiten auf dem Geöände stattfinden. Deshalb wurde Ihnen eine Stornierung oder anteilige Erstattung von 126 Euro angeboten. Dieses Geld haben Sie selbstverständlich angenommen.

Nun wurde Ihnen im Nachhinein 100 € + später noch mal 50 € oben drauf angeboten. Auch damit sind Sie nicht zufriedenzustellen, denn Sie haben Blut geleckt und wollen nun mindestends 30% zuzüglich der bereits geleisteten Erstattung haben.

Die Frankfurtertabelle ist übrigends entgegen der landläufigen Meinung nicht verbindlich, ein Gericht kann sich nach dieser richten, muss dies aber nicht.

Beim Thema entgangene Urlaubsfreuden muss ich mir das lachen verkneifen, viel Glück bei der Suche nach einem guten Anwalt. Bei Ihren Vorstellungen werden Sie diesen brauchen.

10.10.2012 | 20:50
von ReclaBoxler-8717425 | Regelverstoß melden
Natuerlich wieder mal jemand der die Beschwerde nicht wirklich gelesen hat, aber gleich mal einen Kommentar abgeben musste. Es geht dem Beschwerdefuehrer nicht ums Geld, sondern darum, dass er auf Anfrage eine falsche Information erhalten hatte. Dass er als quasi Strafe 30% fordert ist eher Nebenfolge.
Natuerlich ist die Frankfurter Tabelle nicht grundsaetzlich richtig, aber als Anhalt wird er vor Gericht immer wieder herangezogen.
Bei den beigefuegten Bildern bin ich mir sicher, dass hier mehr als die geforderten 30% des Reisepreises erstattet werden.

11.10.2012 | 01:34
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-8717425

Absolute Zustimmung! Wieder einmal einer von den Kommentatoren, die nur "Geld" lesen, nicht weiterlesen und falls sie es doch tun, die Zusammenhänge nicht mehr intellektuell erfassen können.

Derartige Kommentare sind unnötig wie ein Kropf, kommen aber leider ab und zu.

13.10.2012 | 17:37
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ITS Reisen hat reclabox.com grundsätzlich untersagt, Beschwerden an sie weiterzuleiten. Ein weiterer Ausdruck von "Bedingungsloses Engagement zur Kundenzufriedenheit".
Mein Anwalt wird das jetzt für mich regeln.


14.10.2012 | 23:02
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Eigentlich kann ich das kaum glauben, dass ein Reiseunternehmen so etwas macht.

Aber, wenn es dem so ist: Nie werde ich eine Reise über solch ein Unternehmen buchen wollen.

17.10.2012 | 16:16
von ReclaBoxler-5951221 | Regelverstoß melden
Verschiedene Unternehmen haben RECLABOX untersagt, Beschwerden an diese Firmen weiterzuleiten. Dieses bekommen die Beschwerdeführer jeweils im Einzelfall in einer E-Mail nach Beschwerdeeröffnung mitgeteilt. ITS Reisen als Teil der REWE Touristik ist leider einer dieser Firmen.

31.10.2012 | 16:43
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Rechtsanwalt hat REWE angeschrieben und eine 50% Erstattung sowie entgangene Urlaubsfreuden angemahnt.
Nach seiner Aussage würden wir bei Gericht sehr gute Chancen haben, da mir ITS Reisen auf meine schriftliche Anfrage vor Reiseantritt, den Mangel wissentlich verschwiegen hat.


22.11.2012 | 00:12
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
ITS-Reisen reagiert nicht auf Schreiben des Anwalts. Werden jetzt Klage einreichen.


01.03.2013 | 09:00
von Klaus B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Status: Nachdem das Amtsgericht Köln eine Terminsetzung für eine mündliche Verhandlung gesetzt hat, bekam ich mal wieder Post von ITS. Darin bittet mir ITS Reisen eine weitere Ausgleichszahlung an, wenn ich die Klage zurücknehmen würde. Natürlich wieder ohne Anerkennung der Rechtspflicht. Die Anwaltskosten sollte jede Partei dann auch noch für sich tragen. Ratet mal wie ich mich entschieden habe.


12.03.2013 | 08:19
von Klaus B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach über acht Monate und unzähligen Schreiben ist die Beschwerde jetzt als gelöst zu betrachten.
Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung hat ITS Reisen mir einen Vergleich angeboten, der neben meinen finanziellen Forderungen auch die Anwalts- und Gerichtskosten beinhaltet hatte.
Interessanterweise spielten im Vergleichsangebot von ITS plötzlich "wirtschaftliche Gründe" eine höhere Rolle als der früher festgelegte "hohe Qualitätsanspruch mit bedingungslosem Engagement". Zusammenfassend kann ich fesstellen, dass ITS Reisen eine Kundenzufriedenheit unwichtig erscheint und berechtigte Ansprüche nur mit anwaltlicher Hilfe sowie Klageweg durchgesetzt werden können.
Zumindest habe ich jetzt eine Teilfinanzierung für meinen diesjährigen Urlaub erhalten, den ich sicherlich nicht beit ITS Reisen buchen werde.


12.03.2013 | 08:20
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