DER Touristik Köln GmbH (Köln)
ITS Reisen erkennt Reisemangel nicht an
Bestell-/Kundennummer: 1D112895
In diesem Jahr wollten wir keine Fernreise im Sommer antreten und buchten frühzeitig einen 14-tägigen Aufenthalt auf Usedom über ITS Reisen. Kurz vor Urlaubsbeginn (10 Tage) teilte ITS Reisen uns mit, dass die Nutzung des Indoorpool aufgrund von Bauarbeiten nicht möglich wäre und bot uns eine Erstattung in Höhe von 126,- € an. Alternativ hätten wir die Reise kostenlos stornieren lassen können. Um nähere Informationen über Art und Umfang der Bauarbeiten zu bekommen, haben wir ITS Reisen angeschrieben und nähere Informationen erbeten. Die Antwort kam überraschend schnell und ITS Reisen teilte mit, dass sie keine Informationen über größere Bauarbeiten vor Ort vorliegen haben. So entschieden wir uns die Reise anzutreten, da offensichtlich kein größeres Problem vorlag und wir bereits von dem Arbeitgeber genehmigten Urlaub vorliegen hatten.
Am Urlaubsort angekommen trafen wir auf eine Großbaustelle. Der Anbau in dem unsere Comfortzimmer gebucht waren, war natürlich noch im Bau. Also bekamen wir ein entsprechendes Zimmer im Hauptgebäude. Wir versuchten das beste aus der Situation zu machen und nicht gleich wieder abzureisen.
Nach Rückkehr aus dem Urlaub haben wir dann den Reisemangel bei ITS angezeigt und auf eine Kostenerstattung gedrängt. Dabei hatten wir sowohl Bilder, eine Bestätigung des Hotelinhabers über die Bauarbeiten und die Information des örtlichen ITS Vertreter angegeben. Nach zehn Wochen bekamen wir dann auch eine Kompensation in Höhe von 100,- € angeboten. Natürlich ohne Anerkennung der Rechtspflicht.
Da ich eigentlich kein Mensch bin, der Gerichte mit solchen Dingen beschäftigen möchte, habe ich nochmals auf die Reisemängel hingewiesen:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großem Interesse haben wir Ihr Standardschreiben vom 03.09.2012 zur Kenntnis genommen. Insbesondere Ihre Formulierung „An uns stellen wir einen hohen Qualitätsanspruch mit bedingungslosem Engagement. “ hat mir sehr imponiert. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie diese Zielsetzung mit dem übersandten Entschuldigungsschreiben und dem Angebot auf Entschädigung in Höhe von €100,- bei weitem verfehlt haben.
Offensichtlich scheint es in der Analyse, des von uns sehr detailliert dargestellten Reisemangels, erhebliche Wahrnehmungsverzerrungen zu geben. Daher möchte ich nochmals kurz zusammenfassen, welche Reisemängel ich angezeigt habe:
1. Das von uns gewünschte und explizit gebuchte DZ im Neubau war bei Ankunft nicht bezugsfertig, da sich der Neubau noch im Bau befindet. Im Ersatzzimmer war kein Kühlschrank verfügbar.
2. Während des gesamten 14-tägigen Aufenthalts wurden werktags von morgens 7:00 bis abends 17:00 Uhr erhebliche Bauarbeiten außerhalb des Hauses durchgeführt. Der Baulärm und der ständige Staub haben unsere Erholung stark eingeschränkt.
3. Vor Antritt unseres Urlaubs haben wir bereits am 18.06.2012 schriftlich eine Anfrage nach möglichen Bau- bzw. Umbaumaßnahmen im Hotel Friesenhof an ITS gestellt.
Diese wurde von ITS ausdrücklich verneint. Bei Ankunft haben wir dann eine Großbaustelle vorgefunden.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Mit der Übersendung eines Verrechnungschecks in Höhe von 100,- € decken Sie nicht einmal 10% des von uns bereits beglichenen Reisepreises ab. Die oben aufgeführten Mängel sind bei einfachem Vergleich mit der Frankfurter Tabelle (Reisemängel) nicht einmal ansatzweise abgegolten. Die entgangenen Urlaubsfreuden will ich erst gar nicht erwähnen. Ich setze Ihnen letztmalig zur Erledigung der Angelegenheit eine Frist bis zum 01. Oktober 2012 und fordere eine Kompensation von mindestens 30% des Reisepreises.
Sollten wir keine Einigung erzielen werde ich den Vorgang einem Rechtsanwalt übergeben.
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Heute konnte ich telefonisch erfahren, dass ITS mir gütigerweise nochmals 50,- € in Aussicht stellen wird. Natürlich wieder ohne Anerkennung der Rechtspflicht.
ITS-Reisen nimmt offensichtlich ihre Kunden nicht ernst und will die aufgetretenen Reisemängel als ein kleines Problem runter spielen. Es geht mir nicht vornehmlich ums Geld, sondern um die Art und Weise wie mit uns als Kunden umgegangen wird.
Dieses werde ich jetzt mit einem Rechtsanwalt weiter klären lassen, da die Rechtschutzversicherung die Kostenübernahme bereits erklärt hat. Diesmal werde ich neben dem Reisemangel, auch noch die entgangenen Urlaubsfreuden ansetzen.
Werden übrigens in der kommenden Woche eine Fernreise antreten (diesmal mit TUI). Hoffen auf einen besseren Service, als wir ihn bei ITS Reisen erfahren durften.
Aber es entfernt den Fehler des Erklär Bär´s, welcher nicht lesen und die Unterschiede zwischen Baubeschreibung und Tatsachen erkennen kann.
Ich fasse mal zusammen:
Sie wußten vor dem Antritt, dass Bauarbeiten auf dem Geöände stattfinden. Deshalb wurde Ihnen eine Stornierung oder anteilige Erstattung von 126 Euro angeboten. Dieses Geld haben Sie selbstverständlich angenommen.
Nun wurde Ihnen im Nachhinein 100 € + später noch mal 50 € oben drauf angeboten. Auch damit sind Sie nicht zufriedenzustellen, denn Sie haben Blut geleckt und wollen nun mindestends 30% zuzüglich der bereits geleisteten Erstattung haben.
Die Frankfurtertabelle ist übrigends entgegen der landläufigen Meinung nicht verbindlich, ein Gericht kann sich nach dieser richten, muss dies aber nicht.
Beim Thema entgangene Urlaubsfreuden muss ich mir das lachen verkneifen, viel Glück bei der Suche nach einem guten Anwalt. Bei Ihren Vorstellungen werden Sie diesen brauchen.
Natuerlich ist die Frankfurter Tabelle nicht grundsaetzlich richtig, aber als Anhalt wird er vor Gericht immer wieder herangezogen.
Bei den beigefuegten Bildern bin ich mir sicher, dass hier mehr als die geforderten 30% des Reisepreises erstattet werden.
Absolute Zustimmung! Wieder einmal einer von den Kommentatoren, die nur "Geld" lesen, nicht weiterlesen und falls sie es doch tun, die Zusammenhänge nicht mehr intellektuell erfassen können.
Derartige Kommentare sind unnötig wie ein Kropf, kommen aber leider ab und zu.
Mein Anwalt wird das jetzt für mich regeln.
Aber, wenn es dem so ist: Nie werde ich eine Reise über solch ein Unternehmen buchen wollen.
Nach seiner Aussage würden wir bei Gericht sehr gute Chancen haben, da mir ITS Reisen auf meine schriftliche Anfrage vor Reiseantritt, den Mangel wissentlich verschwiegen hat.
Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung hat ITS Reisen mir einen Vergleich angeboten, der neben meinen finanziellen Forderungen auch die Anwalts- und Gerichtskosten beinhaltet hatte.
Interessanterweise spielten im Vergleichsangebot von ITS plötzlich "wirtschaftliche Gründe" eine höhere Rolle als der früher festgelegte "hohe Qualitätsanspruch mit bedingungslosem Engagement". Zusammenfassend kann ich fesstellen, dass ITS Reisen eine Kundenzufriedenheit unwichtig erscheint und berechtigte Ansprüche nur mit anwaltlicher Hilfe sowie Klageweg durchgesetzt werden können.
Zumindest habe ich jetzt eine Teilfinanzierung für meinen diesjährigen Urlaub erhalten, den ich sicherlich nicht beit ITS Reisen buchen werde.