Durch REWE Markt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 673 Views | 27.11.2012 | 13:03 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3218832

REWE Markt GmbH

Einkaufsfrust

Ich hatte letzte Woche bei Rewe u. a. von den Neueröffnungsangeboten Weihnachtssterne (Pflanzen) zum Sonderpreis von €1,11 gekauft.

SCHLAGWORTE

Bei meinen Einkauf heute standen noch 6 oder 8 Planzen auf dem Regal mit Preisschild € 1.11. Ich nahm noch eine Pflanze. An der Kasse reklamierte die Kundin vor mir gerade den Preis des von ihr gekauften Weihnachtsstern. Es waren wohl 2,99 auf dem Kassenzettel und sie meinte, auf dem Schild stehe 1,11 €. Ich bestätigte der Kassiererin und deren inzwischen hinzugekommen Kollegin, dass die Weihnachtssterne mit 1,11 € ausgezeichnet sind. Die Kollegin meinte daraufhin, sie werde nachsehen und behauptete dann, da wäre kein Schild mit 1,11. Die andere Kundin hatte inwischen sichtlich genervt gezahlt und war gegangen.

Wenn der Eröffnungspreis von letzter Woche nicht mehr gilt, ist das ja in Ordnung und wenn versehentlich das Preisschild nicht entfernt wurde, ist das ja auch noch OK. Wenn die Mitarbeiterin aber das Preisschild wegnimmt, wie es zufällig mein Mann von der Poststelle aus gesehen hat, und mir dann erklärt wird, da ist kein Preisschild, ist das für mich nicht mehr akzeptabel. Ich werde künftig diesen Laden meiden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an REWE Markt GmbH: .


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (9)


27.11.2012 | 14:36
von ReclaBoxler-1214324 | Regelverstoß melden
Welchen REWE-Laden werden Sie künftig meiden? Den in Untergriesbach oder den in Bremerhaven? Wenn man hier schon meckert, dann sollte man auch Ross und Reiter nennen.

27.11.2012 | 15:27
von ReclaBoxler-7218528 | Regelverstoß melden
Stimmt, die Mitarbeiterin hätte das Preisschild abnehmen können und dann zu Ihnen sagen sollen: "tja, wissen Sie, das Preisschild war zwar noch dran, aber es ist nicht mehr gültig und Sie bekommen es nicht zu dem günstigeren Preis". Die Verkäuferin hat das natürlich aus dem Grund so gemacht, weil sie keinen Bock auf eine Diskussion mit Ihnen oder der anderen Kundin hatte, denn ich weiß aus Erfahrung, dass die meisten Kunden eben kein Einsehen haben, dass so ein Schild halt vergessen werden kann, und dann einen riesen Aufstand machen. Natürlich ist es nicht sehr geschickt wenn die Verkäuferin das Schild einfach verschwinden lässt oder verleumdet, aber sie wird halt auch so ihre Erfahrungen mit den Kunden gemacht haben. Bedenken Sie auch, dass sich nicht jeder Verkäufer diesen Kundendiskussionen gewachsen fühlt.

27.11.2012 | 15:54
von Besserwisser 3456 | Regelverstoß melden
Das ist doch ganz einfach: Der Kunde soll denken, dass der Artikel 1 Euro 99 kostet und voller Freude zugreifen. Bis an der Kasse kann der Kunde das nicht mehr nachvollziehen, weil er mehrere Artikel gekauft hat und seine Kassenzettel aus Prinzip nicht kontrolliert. Also werden an der Kasse der Normalpreis und somit der Profit von Rewe eingezogen. Hier hatte die Kundin eben nur den einen Artikel und hat den Betrug gemerkt. Natürlich hat die Verkäuferin es n i c h t v e r g e s s e n das "falsche" Preisschild zu entfernen. Dass die eine Kundin genervt den Laden verliess und den vollen Preis bezahlte ist als Sieg für Rewe zu werten. Gesetz ist:

Es ist immer der Preis an der Ware massgebend und wenn die Verkäuferin keinen Bock auf Diskussionen hat, ist der Kunde ja schliesslich auch nicht verpflichtet die Ware zu kaufen.

In meinem Edeka - Laden werden bei bestimmten Wurstsorten auch " Lockpreise" ausgeschildert, die in der Kasse am Wurststand mit dem "echten" Preis kodiert sind. Ich lasse mich da auf keine Diskussionen ein und hole die Filialleiterin, die dann die Anweisung gibt. mir die Wurst für den billigeren Preis zu verkaufen.

27.11.2012 | 16:40
von ReclaBoxler-4129423 | Regelverstoß melden
Ja so ist das mit den Besserwissern.

Nur damit auch Besserwisser etwas lernen: Der Preis an der Ware ist nicht relevant. An der Kasse wird der Kaufvertrag gemacht.

27.11.2012 | 16:50
von ReclaBoxler-7016417 | Regelverstoß melden
Trotzdem, so einfach kann es doch auch nicht sein! Denn dann könnte sich auch jeder Supermarkt die Preisauszeichnung seiner Waren sparen

27.11.2012 | 20:07
von ReclaBoxler-7218528 | Regelverstoß melden
 spider monkey Besserwisser 3456

da muss ich Sie aber enttäuschen, denn der Preis auf der Ware ist nicht bindend, sondern der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn BEIDE Seiten zustimmen. Und das ist mit recht so. Denn sonst könnten Kunden ja auch Preise manipulieren und dann auf diesen Wunschpreis bestehen. Oder ein Druckfehler im Prospekt hätte Gültigkeit, selbst wenn dort ein Auto oder Fernseher falsch ausgepreist wäre.

Ferner muss sich Sie ein zweitesmal enttäuschen. Bei der Vielzahl an Angeboten und Preisen, die sich Woche für Woche und Tag für Tag ändern- ist es völlig normal dass auch menschliche Fehler passieren und Preise vergessen werden. Die alten Angebotspreise werden nämlich meistens nach "Sichtkontakt" entfernt, da geht niemand herum und arbeitet eine Liste ab, sondern hetzt von einem Regal zu anderen in der Hoffnung nichts zu übersehen und zu vergessen. Und wenn irgendwo noch eine Zweitplatzierung steht, auf einem zusätzlichen Regal oder Aufbau, wird die auch mal vergessen- vor allem wenn der Laden unterbesetzt ist und viel zu tun ist. Sie sollten mal einen Monat in einem Geschäft arbeiten dann werden Sie ja feststellen, wie leicht sowas passieren kann.

04.12.2012 | 13:54
von ReclaBoxler-3218832 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.12.2012 | 22:50
von ReclaBoxler-3218832 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.01.2013 | 10:32
von ReclaBoxler-3218832 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!