Durch ZOXS.de gelöste Beschwerde. | 616 Views | 20.12.2012 | 20:51 Uhr
geschrieben von Uwe Kunz

ZOXS.de (Wesel)

Probleme beim Handyverkauf

Habe ein 2 Monate altes iPhone 5 für 575,-Euro verkauft. Handy war in einem sehr guten Zustand. Nach Prüfung von Zoxs wurde es aufgrund von Microkratzer auf dem Display und einer Kerbe auf 499,- Euro abgewertet. Mal davon abgesehen, dass diese kleinen Schönheitsfehler keine Herabsenkung in dieser Höhe rechtfertigen, war mir die Existenz der Kerbe bis dahin unbekannt. Da ich schon mehrere Handys bei Zoxs verkauft habe und jedes mal trotz sehr gutem Zustand der Artikel diese abgewertet wurden, scheint es Firmenpolitik zu sein mit hohen Angeboten zu locken, aber immer wieder eine Begründung zu finden weniger bezahlen zu müssen. Fazit: Nie wieder Geschäfte mit Zoxs.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ZOXS.de: Info an Alle


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
30.01.2013 | 18:10
Firmen-Antwort von: ZOXS.de
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr verehrter Kunde,

dies ist natürlich definitiv falsch, da sich eine Methode schnell im Internet verbreiten würde. Wir achten bei unseren bekanntermaßen hohen Ankaufspreisen natürlich auf den exakten Zustand gemäß unseren Vorgaben, die jeder Kunde einsehen kann.

Es ist auch allgemein bekannt, dass der Rahmen des iPhone 5 sehr anfällig ist und demnach bei uns verstärkt begutachtet wird. Wenn Sie mir die Auftragsnummer nennen, kann ich Ihnen sicherlich ein Foto Ihres Gerätes zusenden, um diese Art Verleumdung direkt im Keim zu ersticken. Dies machen wir seit mehreren Wochen bei hochwertigen Artikeln und seitdem ist es sehr ruhig geworden.

Wir möchten uns nämlich auch nicht mehr alles gefallen lassen. Da unser Kundenstamm von Monat zu Monat wächst, denke ich auch nicht, dass wir so ungerecht arbeiten.

Wichtig für alle Kunden: Gibt es etwas zu bemängeln, hat man ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall hätten wir sogar den Versand getragen, da es eine leichte Abweichung war. Jeder Kunde kann sich zudem Fotos schicken lassen und dann vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob sein Artikel nicht doch vielleicht unserer Wertung entspricht.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


07.11.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!