Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 2080 Views | 29.12.2012 | 02:10 Uhr
geschrieben von Iris P.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Priostrom verweigert auch hier fristgerechten Widerruf

Bestell-/Kundennummer: 01148611

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

auch ich möchte mich in der lange Schlange der leidtragenden einreihen.
Auch wir haben über Check24 gewechselt, schlechtes gelesen und dann fristgerecht (!) widerrufen. Der Beleg des Einschreibens liegt uns und, als Kopie, Priostrom vor.

Daraufhin erreichte uns eine Mail in der geschrieben wurde "[]der Widerruf [] nicht fristgerecht [] bei Priostrom eingegangen. " Die Hotline brachte mich nicht weiter. Auf meinen Einwand, dass das Eingangsdatum nicht zähle, wurde ich angeschrien und beschimpft. Die Dame war sehr ungehalten, hatte jedoch keinerlei Kompetenzen, sondern nur "beratende" Funktion.

Es folgte ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale NRW. Den Namen "Priostrom" haben sie natürlich schon gehört. Sie gab mir ein paar Tipps und bestätigte mir, was ich schon wusste: Wir sind im Recht.

Nun folgte der zweite Brief an Priostrom (Rückschein, dieses mal, angekommen am 17.12.). Zusammengefasst entzogen wir ihnen die Einzugserlaubnis für das Konto, wiesen sie auf den entsprechenden Paragraphen im BGB hin, drohten ihnen entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen und forderten sie auf, sämtliche Daten zu löschen.

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Am 28.12. (um 3.40 Uhr morgens!) erreichte uns nun die Mail, in der der "vereinbarte" Liefertermin bestätigt wurde. Alle von uns gestellten Forderungen wurden ignoriert. Als hätten nie Briefwechsel und Telefonat stattgefunden.

Wir sind zugegeben etwas ratlos, aber keinesfalls bereit, einfach aufzugeben.
Eine gute Rechtschutzversicherung ist auch vorhanden, aber wie weit muss man gehen?

Zumal uns unser alter Stromanbieter die weitere Belieferung untersagt, da er erst die Bestätigung des Widerrufs von Priostrom benötigt. Für uns bedeutet das, dass wir ab Januar in die teurere Grundversorgung rutschen.

Über hilfreiche Kommentare oder Mails würde ich mich sehr freuen. Wir haben in der Regel keinen Anbieter-Streit und freuen uns über jeden weiteren Beistand.

Mit freundlichen Grüßen

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Anerkennung des fristgerechten Widerrufs


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.01.2013 | 16:28
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey prioenergie.de, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (10)


29.12.2012 | 09:51
von ReclaBoxler-9913112 | Regelverstoß melden
Mein Rat: Rechtschutz aktivieren!

30.12.2012 | 03:51
von Iris P. | Regelverstoß melden
Danke!
Darauf wird es wohl leider hinauslaufen, denn im Moment sehe ich keine andere Möglichkeit.
Anfang Januar wird erst nochmal die Verbraucherzentrale zu Rate gezogen (die haben bis dahin Urlaub). Der Kontostand wird überwacht (Einzugsermächtigung ist ja bereits entzogen), Rechnungen werden ignoriert (Monatlicher Beitrag ist seit Vertragsabschluss ( (den es ja nicht gab) ) bereits gestiegen) und sonst dürfte über das Wochenende / die Feiertage ja nicht viel passieren.
Bin gespannt, was die Verbraucherzentrale noch so sagt, ansonsten ist die ganze Aktion einfach nur eine riesen-Frechheit und ich möchte gar nicht wissen, wie oft die ExtraEnergie GmbH damit durchkommt, z. B. bei älteren Bürgern. Solchen Leuten muss einfach das Handwerk gelegt werden!

Wir sind auf jeden Fall kampfbereit! :)

Durch mein Journalismus-Studium (Schwerpunkt u. A. Verbraucherjournalismus, welch Ironie!) versuche ich außerdem, entsprechende Kanäle und Kontakte zu erreichen. Das darf so nicht weitergehen!

02.01.2013 | 14:44
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Ha, ist schon übel, was da los ist. Und Ihren Fall les ich nicht zum ersten mal. Wenn Sie fristgemäß widerrufen haben, würd ich keinen Cent zahlen und bis zuletzt weiterkämpfen, wär ja noch schöner.

02.01.2013 | 15:47
von Iris P. | Regelverstoß melden
Hallo,

Danke für Ihre Antwort.
Heute hat Priostrom tatsächlich eine Abschlagszahlung von über 200 Euro eingezogen. Das ist richtig frech, da wir ihnen ja am 17. Dezember die Einzugsermächtigung entzogen haben.

Morgen wird die Lastschrift zurückgezogen.
Heute hatte ich noch ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale NRW. Der nette Herr riet mir, Priostrom einen Wertersatz anzubieten. D. h. Wir zahlen ihnen bis spätestens zum 1.2. nur den verbrauchten Strom. Bis dahin müssen sie unseren Anschluss wieder für andere Anbieter freigeben, denn danach erhalten sie keinen weiteren Cent von uns.

Begründung der Verbraucherzentrale war es, dass es eine Zeit dauern kann (maximal 2 Monate) bis ein Widerruf bearbeitet ist. Das bedeutet, dass wir Strom von Priostrom erhalten, obwohl wir widerrufen haben. Damit wir nicht in den Fall einer ungerechtfertigen Bereicherung fallen, sollten wir ihnen diese Option anbieten. Wenn sie nach dem 1.2. trotzdem weiter liefern, bekommen sie aber kein Geld mehr. Das ist dann "ihr Problem".

04.01.2013 | 14:30
von Iris P. | Regelverstoß melden
Auch heute wieder Post von Priostrom:

"[] wie wir Ihnen bereits mitteilen, ist Ihr Widerruf leider nicht fristgerecht eingegangen[]. Ihr Priogas-Vertrag kann daher nicht widerrufen werden.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Willkommens-E-Mail, welche Ihnen am 20.11.2011 zugestellt wurde. Dies steht in den AGB, welche Sie [] akzeptierten. "

Liebes Priostrom-Team,

nun drängt sich mir die Frage auf, wie Sie so dreist und offen gegen Ihre eigenen Geschäftsbedingungen und das Bürgerliche Gesetzbuch verstoßen?
Ich zitiere aus Ihren Geschäftsbedingungen "[]Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. []"
Das entspricht sowohl den gesetzlichen Vorlagen, als auch meinem Handeln.

In der Anlage finden Sie den Beleg der Post, der Ihnen auch als Kopie vorliegt.

Also: Alles richtig gemacht. Wo liegt Ihr Problem?
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1 reclabox beschwerde de 212570 teaser


04.01.2013 | 19:25
von Wolf Scha | Regelverstoß melden
Hallo Iris,

das, was Sie da von der Verbraucherzentrale schreiben, dass ein Widerruf 2 Monate dauern kann, kann doch so nicht stimmen. Jeder hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht - auch in anderen Bereichen. Wozu gibt es das dann?

Also nochmal: ich würde keinen müden Cent zahlen. Wenn Sie damit erst anfangen, sind Sie drin. Die sind doch selber Schuld bei Ihrer Schusslichkeit.

Mir ist jetzt folgendes passiert. ich mache lääääängst alles selber, auch die Jahres-RE. Jetzt aber wartete ich noch auf den Umrechnungsfaktor (m3 --> kWh) vom Netzbetreiber, auch in der Hoffnung, dass EE wieder eine falsche RE schickt, die aber günstiger sein könnte als meine eigene. Und promt. Naja, dort sitzen Nieten, Buchhalter können das nicht sein.

(Wenn Sie hier was reinstellen für EE, kommt keine Reaktion)

Gruß Wolf

06.01.2013 | 16:52
von Iris P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


19.01.2013 | 15:47
von Meyer | Regelverstoß melden
Lesen Sie in "Ihren" AGB nach, was dort zum Widerruf steht.

Auf der Internetseite des Bundes der Energieverbraucher steht im Artikel "So klappt der Wechsel"

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Wechsel-des-Stromanbieters/Rechtliche-Fragen__2165/

unter anderem Zitat:

".. . Wer den Strom- oder Gasanbieter über das Internet oder brieflich gewechselt hat, kann sich über seine besonders komfortable rechtliche Position freuen, denn für ihn gelten die verbraucherfreundlichen Widerrufsrechte des Fernabsatzrechts. Bei einer Energielieferung handelt es sich um eine Warenlieferung und nicht um eine Dienstleistung.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen

beginnt erst zu laufen, wenn die Lieferung einsetzt (!)

und wenn das Unternehmen seinen Kunden schriftlich, entsprechend der gesetzlichen Vorgabe informiert hat. Ist die Widerrufsfrist noch nicht verstrichen oder noch keine Lieferung erfolgt, kann der Verbraucher den Liefervertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung widerrufen. .. "

10.02.2013 | 18:42
von Iris P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.02.2013 | 12:42
von ReclaBoxler-1214914 | Regelverstoß melden
verbraucherthemen.net/extraenergie-gmbh-hitstrom-hitgas-prioenergie-priogas-weiter-auf-abzockkurs/



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