Durch PayPal (Europe) gelöste Beschwerde. | 1282 Views | 16.01.2013 | 13:27 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5132652

PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. (Luxemburg)

PayPal hält Geld ein, bitte um Zurückzahlung

Bestell-/Kundennummer: Bearbeitungs-Nr. PP-002-141-369-539

Ich habe Ware bestellt und mit PayPal (Gastkonto) bezahlt. Es erfolgte eine Lastschriftabbuchung durch PayPal. Dann erhielt ich keine Ware. Ich meldete einen Konflikt. Dann kam die Ware, jedoch nicht neu und ungeöffnet und zum Teil mit deutlichen Gebrauchsspuren. Also Gespräche mit dem Verkäufer geführt und Mails geschrieben.

SCHLAGWORTE

Verkäufer und ich vereinbarten Teilrücknahme. Ich behielt Ware im Wert von 89 Euro und schickte Ware im Wert von 59 Euro nachweislich an den Verkäufer zurück (wird vom Verkäufer nicht bestritten, habe Rücksendungsbeleg vom Paketdienst, der im Auftrag des Verkäufers tätig wurde).

Ich setzte eine Frist für heute, den 16.01.2013 zur Rückzahlung des zu Unrecht eingezogenen Geldes von 59 Euro. Jetzt soll ich laut PayPal schon wieder warten bis zum 26.01.2013.

Jetzt erfuhr ich vom Verkäufer, dass PayPal entgegen einer telefonischen Äußerung eines Mitarbeiters mir gegenüber und entgegen dem Layout auf der Internetanzeige "Zahlungen abgeschlossen" das Geld bereits einbehalten hat und PayPal es selbst in der Hand hat, mir bzw. dem Verkäufer jeweils das jeweils rechtmäßig zustehende Geld zurückzubezahlen.

Was soll das? Der Verkäufer und ich haben uns geeinigt und daher steht jedem das entsprechende Geld zu. PayPal behält zu Unrecht das von meinem Konto abgebuchte Geld in Höhe von 148 Euro ein.

Ich möchte sofort bzw. morgen (Banken buchen innerhalb eines Tages!) das Geld in Höhe von 59 Euro auf meinem Bankkonto haben. Ich bin doch keine Bank und gewähre auch keine Kredite, auch nicht an PayPal! Und das noch ohne Verzinsung!

Ansonsten habe ich nur die Möglichkeit, eine Lastschriftrückbuchung zu machen. Anscheinend möchte das PayPal?

PayPal hat mich nicht richtig aufgeklärt, dass sie das Geld noch haben. Wenn das so ist, dann kann nämlich einzig und allein PayPal mir und dem Verkäufer das Geld zurückbuchen. PayPal arbeitet anscheinend mit diesem Geld und zu Unrecht!

PayPal soll sofort mein Geld in Höhe von 59 Euro auf mein Konto zurückbuchen und dem Verkäufer 89 Euro überweisen. Dann wäre alles in Ordnung.

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Meine Forderung an PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.: 59 Euro


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Kommentare und Trackbacks (6)


16.01.2013 | 16:32
von ReclaBoxler-9321901 | Regelverstoß melden
Dazu müssen Sie einfach den bei Paypal eröffneten Konflikt als geklärt erklären.

Dann erhält der Händler von Paypal das Geld. Und anschließend kann er Ihnen den vereinbarten Betrag zurück erstatten.

Nur solange der Konflikt noch offen ist passiert bis zum 26.01.2013 nichts. Denn bis dahin hat jeder noch die Möglichkeit seinen Standpunkt mit Beweisen an Paypal zu senden. Erst nach diesen Datum entscheidet dann Paypal, ob Käuferschutz für Ihren Fall Gewährt wird, oder nicht.

16.01.2013 | 17:40
von ReclaBoxler-5114224 | Regelverstoß melden
Ja, und wenn dann wieder ein Konflikt entsteht? Wie z. B. Nichtüberweisung von 59 Euro durch den Verkäufer? Bei PayPal kann man anscheinend, was ich bisher nicht wußte, nur einmal einen Konflikt aufmachen. Also habe ich gar keine andere Wahl als den Konflikt offen zu lassen. Paypal selbst kann sehr schnell handeln und mir einfach den Betrag von 59 Euro selbst zurücküberweisen und den Verkäufer das zustehende Geld von 89 Euro überweisen. Dann ist die Sache in Sinne der Rechtsordnung geregelt und nicht einfach das Geld einbehalten oder Konflikt auflösen, aber dann keinen Schutz mehr. Das ist Hinauszögern eines einfachen Falles und damit kann das nur einen Sinn verfolgen, selbst mit dem Geld zu arbeiten und das ist rechtswidrig, da es auf meine und die Kosten des Verkäufers geschieht. Keine Bank leiht Ihnen ohne Zins Geld. Ich kann nur alle Käufer warnen, der Käuferschutz und Konfliktanmeldung ist nicht im Sinne der Beteiligten / Verbraucher geregelt, sondern nur im Sinne von PayPal.

16.01.2013 | 22:54
von Wolfgang Steffens | Regelverstoß melden
Schreibe deinen Fall als E-Mail an ask-samantha spider monkey ebay.com (Paypal-Mitarbeiterin).

Vielleicht wird dir dort geholfen. Meines Wissens kann der Verkäufer auch bei offenem Konfliktfall jederzeit über das Paypal-Konto eine Teilrückzahlung veranlassen.

16.01.2013 | 22:56
von ReclaBoxler-9321901 | Regelverstoß melden
Und wo war das Problem, das Geld einfach, ohne Paypal, direkt von Ihrem Konto an den Verkäufer zu überweisen.

Hat sogar den Vorteil, das die Überwiesene Summe zu 100% beim Verkäufer an kommt. Und nicht wie bei Paypal noch Gebühren abgezogen werden, bzw. von Paypal wegen Käuferschutz erst einmal einbehalten wird.

Und auch zur Erinnerung, eine Konfliktlösung vor Gericht dauert sogar erheblich länger als bei Paypal. Oft mehr als ein Jahr. Und bis dann Vollstreckt wird, können dann auch noch Jahre vergehen. Dagegen ist der Käuferschutz bei Paypal im Grunde schnell und Preiswert. Wenn auch sicher Verbesserungswürdig.

17.01.2013 | 09:44
von ReclaBoxler-7112414 | Regelverstoß melden
An ask-samanthaebay.com bereits geschrieben. Konfliktfall von PayPal nunmehr geschlossen. Verkäufer hat jetzt ganze Summe zurücküberwiesen. Warte bis es auf meinem Konto ist, dann soll ich direkt an Verkäufer 89 Euro überweisen. Hoffe, das geht in Ordnung mit PayPal. Anscheinend ging eine Teilerstattung bei PayPal nicht entgegen einem Kommentar? So auch der Verkäufer? Warum nicht gleich mit dem Verkäufer abgerechnet wurde? Sicher gern, weil Verkäufer eben keine Abbuchung bei mir anbot, sondern PayPal-Zahlung. Sicher dauert es bei Gericht auch länger, aber hier gilt die Deutsche Rechtsprechung wie Widerrufsrecht etc. und es werden dann z. B. auch AGB`s überprüft auf Gültigkeit. Laut Mitarbeiter von PayPal gibt es anscheinend bei PayPal solche Rechte wie Widerrufsrecht nicht. Das war für mich im allgemeinen Rechtsverkehr überraschend.

24.01.2013 | 12:52
von ReclaBoxler-5132652 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, das Unternehmen hat meinem Wunsch entsprochen und den Kaufbetrag zurückerstattet




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