Durch Saturn gelöste Beschwerde. | 807 Views | 13.05.2013 | 19:28 Uhr
geschrieben von Werner Zillken

Saturn (Düren)

Reparaturrechnung-Nr.: S204-158065

Bestell-/Kundennummer: 208985

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren

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hiermit möchte ich an Saturn Beschwerde einreichen, da der Anspruch aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder Herstellgarantie nicht erfolgt ist.

Am 01.02.2010 um 18:44 Uhr habe ich einen Acer-Aspire 8940G-GAMESTAR Notebook rechtlich durch den Kauf erworben.

1. Reparaturrechnung-Nr.: S204-139340 - 18.05.2010

Meine Kundendaten wurden aufgenommen mit Aufforderung, keine Kratzer ans Gerät zu machen. Bleibt bei booten hängen bei Windows, HDD defekt. Das wurde behoben!

2. Reparaturrechnung-Nr: S204-149866 - 15.12.2011

Alter Auftrag 139340, bootet nicht, HDD defekt. Meine Kundendaten wurden wieder aufgenommen mit Aufforderung, keine Kratzer ans Gerät zu machen. Das wurde behoben.

3. Reparaturrechnung-Nr: S204-153648 - 16.07.2012

Meine Kundendaten wurden "wieder" aufgenommen. Beide HDD`s getauscht, recovery. Das wurde behoben.

4. Reparaturrechnung-Nr: S204-"unlesbar v. Seiten Saturn!"

Meine Kundendaten wurden "WIEDER" aufgenommen. Bin ich eigendlich Kunde, oder nicht? Das wurde behoben. Leichte Kratzer zu sehen.

5. Reparaturrechnung-Nr: S204-158065 - 15.03.2013)

Meine Kundendaten wurden "WIEDER+WIEDER" aufgenommen. Bin ich eigentlich Kunde, oder nicht? Es wurde von Seiten Sevice-Abteilung angerufen, das Notebook ist funktionstüchtig, es könne abgeholt werden. Darauf hin bin ich dort hingefahren und habe schmerzlicher Weise ca. 30 Km gefahren, um zu erfahren, dass dieses Gerät nach wie vor noch immer defekt ist. Es wurde nicht behoben! Trotz erweiterter gekaufter "4-Jahres-Garantie", in dieser ich noch immer bin.

SCHLAGWORTE

Da ich selber Wirtschaftsinformatik studiert hatte, habe ich versucht (mehrmalig), den Service-Techniker zu verstehen gegeben, dass hier kein Festplattenfehler vorliegt, es seien lediglich die Partitionen vertauscht wurden und zwar so, dass die Recovery-Cd`s (4 Stck. = ca. über 4 Gigabyte) nicht auf Festplatte gelesen werden können, denn die Festplatte 2 hatte nur 0,1 Gigabyte, bzw. 99,9 Megabyte. (Ich glaube, dass ein normales Handy mehr Kapazitätvolumen vorweisen kann.)

Der Service-Techniker ungehalten: "Was wollen Sie mir erzählen, HÖREN SIE MAL, ICH BIN INFORMATIKER, DIESEN BERUF HABE ICH GELERNT!" Ich als Kunde sagte ihm: " Mag ja alles gut und schön sein, dennoch liegt hier eine Störung vor, welche von Ihrer Abteilung verursacht wurde." Ich, der Kunde weiter: "Letzte mal wurde dieser Fehler von Seiten Ihrer Abteilung selber eingesehen, der gleiche Fehler wurde wieder gemacht durch Sie oder Ihre Mitarbeiter und wurde behoben." Service-Techniker: "Wenn Sie möchten, dass wir den Softwarefehler beheben, dann müssen Sie dafür zahlen!" Also habe ich mit dem Abteilungsleiter gesprochen, der dann aussagte: "Okay, aber die Festplatte ist nicht defekt, was sollen wir tun?" Ich sagte ihm: "Lassen Sie dieses Notebook auf die Festplatten-Patitionen überprüfen, könnte es ja selber machen, jedoch komme ich nicht in das Recoveryprogramm herein, weil hier alles von der Technik-Abteilung vertauscht wurde." Abteilungsleiter: OK, schicken das Gerät zur Reparaturrechnung-Nr: S204-usw. - 28.03.2013.

Daten wurden nicht mehr aufgenommen, Notebook lag ja dieses mal schon vor. Service-Abteilung riefen nach einiger Zeit an, bestätigten mit voller Freude: "Ihr Notebook ist fertig, Sie können es nun abholen." Alles war soweit okay. Am Ort (Saturn) bemerkte ich - das Notebook war komplett verkratzt, was ich auch am Leistungszeitpunkt bemängelt hatte. (Belegzettel) Zu Hause angekommen, kontrollierte ich das Gerät und mir ist aufgefallen, das Notebook hatte nur noch Festplattenspeicher A = 465GB. Festplattenspeicher B (reserviert) 99,9 MB! Recovery? - Unmöglich!

Ich habe sofort angerufen, es wurde von Seiten Service-Abteilung bestätigt, dies sei rechtens. Bei nächstem Gespräch durch einen weiteren Service-Techniker, welcher aussagte: "Es sind 2 mal ca. 340 Gb auf A+B Festplatte."

Liebe Leute, jetzt erklärt mir doch mal, auch wenn es schon gar nicht mehr tragbar ist, möglicher Weise ist auch alles zu viel. Aber ich sehe es so, mein geschütztes Rechtsgut wurde beschädigt, wurde als Kunde unsagbar unnatürlich bedient und werde nun rechtliche Schritte einleiten, sowie Saturn in Düren wegen Schadenersatz verklagen und wegen versuchten Betruges anzeigen. (Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen.)

W. Zillken

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Meine Forderung an Saturn: Anspruch auf Schadenersatz


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Kommentare und Trackbacks (3)


21.05.2013 | 11:45
von Werner Zillken noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Werner Zillken Nein, diese ist noch nicht gelöst.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Zillken


04.06.2013 | 17:57
von Werner Zillken noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Werner Zillken Nein, es liegt mir immer noch nicht vor, so werde ich mich nun darum persönlich kümmern und Firma Saturn in Düren auf Schadenersatz (Zivilklage) verklagen. Der nächste Fall wäre dann die Anzeige des versuchten Betrugs, somit wir dann schon im Öffentlichen Recht wären. Zeit genug hatten diese ja nun, welche sich zur Eitel waren, um den Schaden (Mein geschütztes Rechtsgut) zu beheben.

Mit freundlichen Gruß

Werner Zillken


19.07.2013 | 12:25
von Werner Zillken gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Werner Zillken Ich habe den durch Fa. Saturn verursachten Fehler heraus gefunden.
Es hat mir ca. weitere 50. - Euro Kosten verursacht.
Dieser Großmarkt, welcher in Millionen Euro Werbung betreibt, nicht einmal eine Vorbildliche Schulung anbietet, welch sich auch noch lächerlich Informatiker nennen.
Schande über Saturn
. erstmals Schallplatten verkauft, dann in die Service-Abteilung. zum mitschreiben: "Service kommt von zuvorkommend sein, Kunden aussprechen lassen und der letzte Satz wohl am wichtigsten. Hören-kommt von Reden lassen! "


19.07.2013 | 12:53
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