1450 Views | 26.06.2013 | 12:31 Uhr
geschrieben von Andrea Dölz

real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)

Behindertenparkplatz

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ich möchte kurz meinen Unmut zum Ausdruck bringen.

Am Samstag dem 22. Juni 2013, wollte ich mit meinen 4 Jährigen Sohn einkaufen im real.

Leider waren die Mutter-Kind-Parkplätze wieder mal von Autos besetzt, die keine Kinder beihnhalteten. An diesem Tag ging es mir persönlich nicht gut, denn ich bin im 6. Monat Schwanger. Also dachte ich mir, schnell und kurz auf dem behinderten Parklplatz parken und wieder heim. Nur was danach passierte, war die Krönung. Ein älterer Herr hatte nix besseres zu tun als Polizist zu spielen und andere Menschen anzuzinken.

Mir ist bewusst, dass ich falsch geparkt habe, ich hätte auch gern eingelenkt, aber nachdem ich mich von einer real-Mitarbeiterin in Freizeitllamotten vor meinem Kind anschreien lassen muss und das vor anderen Personen, ist die Krönung. Ich war so sauer, dass ich gar nicht zum Einkaufen gekommen bin und diesen real-Markt auch nicht mehr empfehlen werde. Ich bin selbst heut noch über diese Situation so sauer, geht überhapt nicht. Ich bin selber Stellvertretente Betriebsleiterin in einer sehr großen Gastronomie-Kette, und sowas würde ein Mitarbeiter von mir nie tun. Frechheit!

Noch eins dazu, es standen auf den Behinderten Parkplatz auch ältere Personen, die keinen Behindertenausweiß im Auto liegen hatten und auch dort parkten und auch von der gewissen real-Mitarbeiterin im Freizeitklamotten aufgeschrieben wurden, und den Personen fiel wirklich das laufen schwer.

Also das nächste mal erst die lage klären bevor Menschen so blöd behandelt werden!

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Meine Forderung an real,- SB-Warenhaus GmbH: Klärung


 
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Kommentare und Trackbacks (11)


26.06.2013 | 12:53
von ReclaBoxler-1223778 | Regelverstoß melden
Ich finde diese Beschwerde vollkommen unangebracht. Man parkt wissentlich falsch und beschwert sich dann noch wenn das bemerkt wird?

26.06.2013 | 13:02
von ReclaBoxler-1223778 | Regelverstoß melden
Von einer Mitarbeiterin in Freizeitklamotten.

Ich kann mir nicht vorstellen, das eine Verkäuferin das interessiert.Es kommt doch keiner rausgerannt auf den Parkplatz und schaut ob da jemand falsch parkt.Es wird irgendjemand gewesen sein (ich kann auch sagen, das ich dort arbeite).

26.06.2013 | 13:03
von ReclaBoxler-7390325 | Regelverstoß melden
 spider monkey Entdecker: Sondern? Weil oder Wie Frau Dölz darüber aufgeklärt worden ist, daß sie dort nicht parken darf?

26.06.2013 | 13:16
von ReclaBoxler-7390325 | Regelverstoß melden
 spider monkey Entdecker: Ich hab mal versucht herauszufinden, wie da die Situation ist bei Parkplätzen von Geschäften, wie Real, OBI etc. Bin aber nicht wirklich weitergekommen. . Vielleicht wissen Sie da mehr?

Meines Wissens nach darf nur auf einem Behindertenparkplatz gepart werden, wenn man einen Ausweis dafür hat und den hat man dann auch sichtbar hinzulegen im Auto. Ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht und es ist absolut egal, wie schlecht man laufen kann. Was zählt, ist eben dieser Ausweis!

26.06.2013 | 13:22
von ReclaBoxler-1223778 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-1644503 genauso ist es, dem ist nichts hinzuzufügen

26.06.2013 | 13:49
von ReclaBoxler-7390325 | Regelverstoß melden
 spider monkey Entdecker: Ja soweit, war ich auch gekommen, daß die Situation in Parkhäusern und dergleichen wohl etwas anders ist.

Allerdings hatte ich mal folgendes Erlebnis: Ich bin selber "nur" in Besitz eines Schwerbehindertenausweises. War an einem Samstag bei OBI und habe mich auf einen Behindertenparkplatz gestellt. Plötzlich kam die Polizei und hat dann bei mir noch ein Auge zugedrückt. Das Auto neben mir stand auch auf einem Behindertenparkplatz und hat einen Strafzettel am Schweibenwischer angeklemmt bekommen. ..

26.06.2013 | 21:15
von Phönix | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau Dölz,

Sie haben die Reaktion der Mitarbeiterin provoziert. Man parkt nicht ohne den entsprechenden Ausweis auf Behindertenparkplätzen und es ist nicht relevant, was andere tun. Eigentlich neige ich nicht zu Spekulationen aber anhand der Darstellung Ihrer (unberechtigten) Beschwerde bin ich der Meinung, dass Ihre Kommentare der Mitarbeiterin gegenüber unsachlich und nicht nachvollziehbar waren - wenn ich mich täusche, dann sorry. Alleine Ihre Bemerkung "Leider waren die Mutter-Kind-Parkplätze wieder mal von Autos besetzt, die keine Kinder beihnhalteten" hinterlassen bei mir einen "unsachlichen" Eindruck. Oder müssen Kinder als Beweise für gerechtfertigtes Parken im Auto bleiben?

Im Übrigen haben große Warenhäuser Parkplätze vorzuhalten (auch Behindertenparkplätze) - Landesbauordnungen, Stellplatzsatzungen.
Wenn sich Behinderte beschweren, z. B. beim Ordnungsamt, weil nichts gegen eine Fehlbelegung der Stellplätze unternommen wird, kann das Unternehmen mit empfindlichen Geldbußen rechnen - es ist also egal ob es sich um öffentlichen oder privaten Parkraum handelt, man parkt dort ohne entsprechenden Ausweis nicht!

26.06.2013 | 22:39
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
 spider monkey Bi Bo

Genau so ist es! Guter Kommentar!

28.06.2013 | 09:19
von U. S. | Regelverstoß melden
Ich argere mich ständig über die Vielzahl leerstehender Behinderten- und Mutter-Kind Parkplätze. Wobei ich den Fussweg auf die weiter entfernten Plätze dennoch verärgert bevorzuge. Sich jetzt auf Schwangerschaft und Kind herauszureden ist so als wenn ich mir den Zeh verstaucht hätte und nun auf Behindert mache. Wenn ich mich schon dauernd über diese Bevorzugung ärgere dann freue ich mich darüber, dass es Menschen gibt die Sie für ihre eigene Interpretation der Parkplatznutzung anpöbeln.
Nach meiner Beobachtung gibt es tagsüber genug freie Parkplätze, sodass es in den Stosszeiten keine Reservierungen in dieser Anzahl braucht.
Jetzt gibt es auch schon Anhängerparkplätze, bald wohl auch für Sehbehinderte.
Irgendwann finde ich als gesunder Mensch gar keinen mehr.
Dann haben wir uns nur noch wegen solcher Lapalien in der Wolle weil jeder glaubt irgendwelche Sonderrechte zu besitzen anstatt sich den Gegebenheiten anzupassen (z. B. Samstags früher aufzustehen).

28.06.2013 | 10:12
von ReclaBoxler-7390325 | Regelverstoß melden
"Die würden auf diese "Bevorzugung" sicher gern im Tausch für Gesundheit verzichten. "

Ja, definitiv!

 spider monkey U. S. Sehen Sie es mal anders. Die weiter entfernten Parkplätze sind nämlich die Plätze, wo die Wahrscheinlichkeit geringer ist, daß einem die anderen beim Ein- und Aussteigen die Tür ins Auto rammen :-)

28.06.2013 | 10:42
von Lena Z. | Regelverstoß melden
1. Stehende Autos müssen keine Kinder "beinhalten".

2. Auch einer Schwangeren ist es möglich 10 Schritte weiter zu gehen (die "normalen" Parkplätze sind ja nicht am A*** der Welt)

Sie regen sich auf, dass die Mutter-Kind-Parkplätze belegt sind und nehmen deswegen einem Behinderten ein Parkplatz weg?

Rücksichtsloses Verhalten.



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