Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 764 Views | 25.01.2014 | 12:37 Uhr
geschrieben von Martin Hornberger

Stromio GmbH (Magdeburg)

Stromio ignoriert fristgerechte e-mail-Kündigung

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 122091273

Seit dem 15.12.2013 versuche ich, meinen Stromversorgungsvertrag fristgerecht zu 01.02.2014 (nach Ablauf des ersten Belieferungsjahres) unter Berücksichtigung des Boni für das erste volle Belieferungsjahr zu kündigen.

SCHLAGWORTE

Ausser einer Eingangsbestätigung und einer Bearbeitungsnummer erhielt ich mehr als 2 Wochen keinerlei Information. Telefonisch war niemand erreichbar und auf e-mails wurde nicht geantwortet. Nach 3 Wochen erhielt ich ein Kündigungsschreiben zum 01.02.2015, mit dem ich nicht einverstanden war. Nach 20 Anrufversuchen erreichte ich eine Mitarbeiterin, die mich auf die schriftliche (postform) Kündigungsform aufmerksam machte ("ich könne die Kündigungsmail ausdrucken, mit persönlicher Unterschrift versehen und per e-mail zukommen lassen", was ich auch tat).

Es folgte trotz mehrmaliger Anforderung keine Kündigungsbestätigung zum 01.02.2014. Gestern erreichte ich nach mehreren verfolglosen Telefon-Anfrufsversuchs-TAGEN wieder eine Dame, die mich forsch auf die AGB´s und die Schriftform hinwies und meine "geheilte" Schriftform als nicht fristgerecht eingangen ignorierte.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Stromio GmbH: Fristgerechte Kündigung per 15.12.2013 akzeptieren


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2014 | 15:33
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


25.01.2014 | 13:35
von Alex Baker | Regelverstoß melden
Gleiche Erfahrung gemacht! S. mein Beschwerdeeintrag v. 25.1.2014

25.01.2014 | 17:07
von Phönix | Regelverstoß melden
Vorausgesetzt, es wurde nicht nur eine gesetzl. Erhöhung gefordert (dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht - siehe AGB Stromio, sondern können nur ordentlich kündigen!) :

Haben Sie per Einschreiben gekündigt und die 2-Wochen-Frist nach Kenntnis von der Erhöhung eingehalten?

Ansonsten - Pech gehabt!

25.01.2014 | 17:39
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Ach BiBo, reden Sie hier doch bitte keinen Unsinn. Schauen Sie mal bei § 41 Abs. 3 EnWG (hier: (3) Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.). Gesetze gehen immer über AGB, denn mit einer AGB kann man gültige Gesetze nicht unterlaufen. Wo steht in diesem Paragrafen etwas von gesetzlicher Erhöhung? Einseitige Erhöhung ---> Kündigung ohne Kündigungsfrist. Einfach zu verstehen, oder? Und ja, natürlich immer Kündigung per Einschreiben/Rückschein.

25.01.2014 | 19:14
von Phönix | Regelverstoß melden
Herr Bopp,

der Beschwerdeführer hat nichts von einer Preiserhöhung und der Art, wie sie ihm zugegangen ist, geschrieben. In der Beschwerde geht es um die Annahme der Kündigung und die Ausschlussgründe. Darauf bin ich eingegangen. Er hat "fristgerecht" zum 01.02.2014 gekündigt. Das darf angezweifelt werden. Es gebe ggf. Gründe für eine derart kurze Kündigung, aber auch hier müssen Fristen beachtet werden (zu kündigen spätestens 2 Wochen nach Erhalt einer Erhöhung). Die EEG-Umlage als Sonderkündigungsgrund ist und bleibt umstritten. Stromio behandelt die Umlage (EEG) wie eine Steuer / Abgabe.

AGB Stromio:

Mit Ausnahme der Weiterbelastung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen gemäß § 7 hat der Kunde bei Preisänderungen und Änderungen der AGB das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Änderung zu kündigen.

Wie bitte stellt sich eine transparente Preiserhöhung dar? Gibt es dazu Rechtsprechung? Der übliche Flyer von Stromio erhält i. d. Regel diese Preiserhöhungen, aber wo steht geschrieben, dass das nicht ausreichend ist? Wenn ich einen an mich adressierten Brief bekomme und dann einen Flyer darin finde, werfe ich ihn normalerweise weg. Nachdem aber auch ich vor Jahren Kunde bei Stromio war, lese ich mir heute solche Schreiben lieber durch.

26.01.2014 | 12:28
von ReclaBoxler-2169273 | Regelverstoß melden
Hallo ReclaBoxler 749281,
ich war auch fleißig. Die Beschwerden unter Stromio sind befreit. Nutzlosboxler existiert nicht mehr. Alle Beiträge sind entfernt unter allen Namen, die er benutzt. Aber ich werde den Verlauf beobachten.
Liebe Grüße

26.01.2014 | 16:39
von Phönix | Regelverstoß melden
Na gut, dann erhöhe ich die Frist ´mal auf 4 Wochen :-) Aber im Ernst, in den Rechtsportalen wird i. d.R. von 2 Wochen gesprochen.

Ich finde, dass Ihre "Vorgängerin" 74 ff und ihre Freundin in diesem Forum nicht so ganz richtig sind. Zu empfehlen wäre z. B.

www.psychotherapiepraxis.at/pt-forum/

da kann man auch mit Phobien gut um.

Ich bin von denen sehr genervt und werde mich jetzt aus diesem Forum zurück ziehen. Mit solchen (ich schreibe jetzt besser nicht, für was ich sie halte) macht ein Forum keinen Spass.

Schade, aber vielleicht hört ´man ja noch mal ´was voneinander.

Liebe Grüße,
BiBo

01.02.2014 | 20:50
von Martin Hornberger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe von Stromio eine Angebot zur Güte erhalten und kann jetzt zum 14.02.2014 (also mit 2 Wochen Verspätung) meinen Stromlieferungsvertrag beenden. Hiermit mit ich einverstanden, habe den Vorschlag angenommen und hoffe, daß mein vereinbarter Jahresbonus jetzt auch noch problemlos vertragsgemäß verrechnet bzw. erstattet wird.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!