1897 Views | 17.05.2008 | 13:35 Uhr
geschrieben von Heidrun Scholl
Schadens-Nr: K22-530-21-025682-08-11769, 22-006171354-9
Mit HDI-Schreiben vom 21.04.2008 wurde bereits der bezeichnete Glasschaden freigegeben. Dennoch erhalte ich mit E-Mail vom 29.04.2008, 10:14h Mroncz, eine Ablehnung. Die Begründung: nur Naturalersatz und Regulierung bei Rechnungsvorlage.
Ich will die gleiche Glasplatte nicht noch einmal kaufen, da ich neu dekorieren will. Der wirtschaftliche Schaden ist mir ja bereits entstanden durch den Glasbruch. Die Glasversicherung nur in Form von Naturalersatz macht für mich keinen Nutzen mehr, wenn ich nicht selbst entscheiden ob sofortiger Ersatzkauf oder späterer vergleichbarer Neukauf.
Meine Forderung an HDI Versicherung AG:
Sofortige Erstattung
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Der Ersatz wurde ja grundsätzlich genehmigt!
Es wird lediglich die Reperatur oder der Ersatz gegen Vorlage der Rechnung gezahlt.
Bei einem Glasschaden, wird der Betrag direkt an die Reperaturfirma überwiesen.