3902 Views | 05.06.2009 | 16:09 Uhr
geschrieben von Petra Komorek

TUI Deutschland GmbH (Hannover)

1/2-FLY - willkürliche Umbuchung bei Überbuchung

Da ich erst jetzt diese Möglichkeit der Beschwerde ausfindig gemacht habe, hat ich meiner Verärgerung über 1/2 Fly leider erst jetzt freien Lauf lassen. Ich hoffe aber, dass ich mit meinem Betrag anderen Menschen helfen kann, sich durch o.g. Reiseveranstalter nicht ihren wohlverdienten Urlaub vernichten zu lassen.

SCHLAGWORTE

Es geht um unseren Sommerurlaub 2008 in Ägypten, den wir bereits im September 2007 mit Vorgangs-Nr. D460219 gebucht haben, bevor es überhaupt einen Vorabkatalog für die Sommersaison 2008 gab. Da wir jedoch mit mehren Familien fliegen wollten, haben wir die Flüge so früh wie möglich auf Option genommen, um von unseren Wunschflughäfen Stuttgart und Nürnberg fliegen zu können. Insgesamt wurden von mir vier Flüge ab Stuttgart und vier Flüge ab Nürnberg auf Option gebucht, von denen vor der endgültigen Buchung zwei Flüge ab Stuttgart zurückgeben wurden - alle Flüge waren zum Zeitpunkt der Buchung definitiv verfügbar.

Wir sind am 15.08.2008 von Stuttgart nach Hurghada geflogen, nachdem vom Carrier Tui Fly der Hinflug bereits von 6.05 früh auf 13.15 Uhr umterminiert wurde. Dementsprechend wurde der Rückflug von Hurghada nach Stuttgart auf abends verlegt. Dieser sollte am Abend des 29.08.2009 erfolgen. Am Abend des 27.08.2008 gegen 22:00 erhielt ich von der Hotelrezeption ein Fax mit den Vermerk URGENT, das von DER WORLD OF TUI HURGHADA stammte. In diesem teilte man mir mit, dass mein Rückflug wegen einer Flugplanänderung hätte umgebucht werden müssen und zwar auf den Flughafen Nürnberg mit Abflug um 8:35 Uhr am 29.08.2009.

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Nach Rücksprache mit anderen Gästen des Hotels, die mit uns zusammen ab Stuttgart hingeflogen waren, fanden wir heraus, dass offensichtlich nur meine Tochter und ich auf den Nürnberger Flughafen umgebucht wurden.

Trotz massiver Beschwerden meinerseits bestand man darauf, dass ich nach Nürnberg zurückfliegen sollte, es kamen Bemerkungen auf wie: "zu spät gebucht", "ich solle doch bei der TUI in Deutschland anrufen", "was ich denn überhaupt wolle".

Fakt ist: Der Flug was aus irgendeinem Grund überbucht und man hat sich das schwächste Glied in der Kette, nämlich eine alleinerziehende Mutter mit einem acht jährigen Kind ausgesucht, in der Annahme, dass diese ihren Mund halten würde.

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Kommentare und Trackbacks (6)


06.06.2009 | 01:16
von Ralf Höcker | Regelverstoß melden
Na ja, immerhin hat Sie die Tui zurück befördert und Sie hatten einen schönen Urlaub

10.06.2009 | 19:40
von Petra Komorek | Regelverstoß melden
Sorry, aber ich sehe es nicht so, dass ich froh sein kann, wenn mein Reiseveranstalter mich noch zurück nach Deutschland befördert hat. Wenn ich mal davon ausgehe, dass ich für meinen Urlaub über 1800 € (Tarif Single mit Kind) gezahlt habe und fast ein Jahr vor meinem Abflug gebucht habe, finde ich es mehr als unverschämt, umgebucht zu werden.
Ich hätte kein Problem damit gehabt, wenn die Buchung kurzfristig erfolgt wäre und ich entsprechend weniger Geld gezahlt hätte - aber so nicht! Schliesslich muss ich hart genug für mein Geld arbeiten und zu verschenken habe ich auch nichts! So aber habe ich einen Tag meines Urlaubes verloren und war mit meiner acht jährigen Tochter vom Zeitpunkt des Verlassens des Nürnberger Flughafens noch ca. sieben Stunden unterwegs (insgesamt waren es ca. 15 Stunden gegenüber ca. 8 Stunden bei einem Rückflug nach Stuttgart) -> ich wohne ca. 30 Min entfernt vom Stuttgarter Flughafen.
Hätte ich nur den Flug gebucht und wäre wegen Überbuchung von der TUI umgebucht worden, hätte ich laut der in Berlin ansässigen Schiedsstelle einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 600 € gehabt - bei Buchung einer Pauschalreise gibt es diese Schiedsstelle leider nicht -> sollte vielleicht auch mal eingeführt werden.

Für das Jahr 2009 haben wir unseren Urlaub mit insgesamt vier Familien bereits gebucht, und zwar Flüge und Hotel separat, wodurch wir zusätzlich noch einige hundert Euro gegenüber den TUI-Preisen gespart haben und sicherlich weniger Probleme haben werden.

Wenn die TUI es sich leisten kann, allein in diesem Jahr eine Umsatzeinbuße in Höhe von 12.000 € hinzunehmen, dann kann ich nur sagen: weiter so, aber nicht mit uns!

05.08.2009 | 05:01
von Petra Komorek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich finde es traurig, dass 1/2-FLY / TUI Interactive es noch nicht einmal für nötig hält, Stellung zu dieser Beschwerde zu nehmen, was in meinen Augen nicht gerade für diese Firma spricht. Wenn ich ehrlich sein soll, habe ich nach dem, was sie mit uns gemacht haben und wie sie nach der Umbuchung reagiert haben, auch nichts anderes erwartet.
Das war für uns definitiv das letzte Mal, dass wir bei diesem Reiseveranstalter gebucht haben (und nicht nur wir, sondern auch unsere Freunde).


07.08.2009 | 09:00
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Haben Sie denn eine Reklamation an den Veranstalter gerichtet? TUI interactive ist ein Betreiber der WebSite und nicht für das Handeln des Veranstalters 1-2-Fly veranwortlich.

21.09.2009 | 15:23
von Petra Komorek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch immer nicht gelöst. Vielleicht sollten Sie diese nochmal direkt an TUI bzw. 1/2-Fly senden und nicht an TUI-Interactive, da diese wohl offensichtlich nur für den Internet-Auftritt verantwortlich ist.

Vielen Dank.

Gruß Petra Komorek


07.10.2009 | 16:23
von ReclaBoxler-4341451 | Regelverstoß melden
Wieso geht eigentlich jeder davon aus, dass Unternehmen sich in diesem Portal rechtfertigen sollen? Zumal die Vorgehensweise von Reclabox doch etwas dubios ist. Hier wird ein Unternehmen an den Pranger gestellt, welches nicht für die vermittelte Leistung verantwortlich ist. Hier wurde seitens Reclabox schlecht recherchiert

24.11.2017 | 12:08
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