Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)
NETTO Rabattaktion bis 18.04.2015
NETTO Rabattaktion bis 18.04.2015
Als ich heute 18.04.2015 12:00 UHR an der NETTO Kasse in Östringen-Odenheim (76684) stand wurde ein deutsch-russisches Ehepaar von einem deutsch-russischen Mitarbeiter an der Kasse besonders bevorteilt. Die Waren auf dem Band wurden wie bei allen anderen Kunden bei der Rabattaktion durch die gemischten Prozentaufkleber gekennzeichnet.
Als der Kassenmitarbeiter sein Ihm bekanntes Ehepaar bediente, klebte er sich den Aufkleber mit dem höchsten Prozentsatz (20%) auf seinen linken Daumen und scannte alle Artikel des Ehepaares mit 20% ein. Das waren nicht wenige Artikel.
Als ich an der Reihe war, war der Aufkleber am Daumen des Mitarbeiters verschwunden und ich hatte nur meine gemischten Aufkleber an der Ware die er so berücksichtigte.
Als ich ihn darauf ansprach entgegnete er mir, das wäre sein Geheimnis und bliebe ihm überlassen warum er das so mache. Ich fragte ihn nach seinem Namen und er verweigerte ihn mir zu sagen. Sein NETTO Namenschild trug er in der Innentasche seines NETTO Poloshirts dass die Kunden ihn nicht lesen konnten.
Ich habe mir darauf erlaubt von diesem Mitarbeiter ein Handy Foto zu machen.
Als ständiger zufriedener Kunde des NETTO Discounters fühle ich mich heute verarscht und betrogen.
Vielleicht können Sie über meinen Kassenzettel den zuvor gescannten Vorgang auslesen. Das wäre Ihr Beweis.
Strafrechtliche Konsequenzen werden sie aber trotzdem kaum zu befürchten haben, da dieses Foto im weitesten Sinne sogar einen Sachbeweis zur Aufklärung einer Straftat darstellt. Falls doch noch jemand rummault erstatten sie gegen den Verkäufer Anzeige wegen Betrug.
Der Verkäufer hat seinem Arbeitgeber in betrügerischer Absicht einen finanziellen Schaden zugefügt.
Es ist gut das es noch Menschen gibt, die nicht alles einfach so akzeptieren oder einfach hin nehmen. Auch bei Kleinbeträgen wie einfachen Hauseinkäufen summiert sich für den Einzelnen die Summe ob im Gewinn oder im Verlust, die Differenz in beiden liegt darin dass der eine sich bereichert auf des anderen Kosten.
Schade ist dass sie diesen Menschen als Russe bezeichnen, egal woher er auch stammt. Sache ist
E R H A T S I E B E T R O G E N. und wer einmal (.! .) der tut es immer wieder.
Ich habe mir die Bilder genau betrachtet, vielleicht legt der Kassenbon eine Beschwerde gegen Sie ein, jedoch auf dem anderene Bild kann ich zentral betrachte nur einen Hinterkopf einer "PERSON " sitzend an einer Kasse erkennen, sodass der rechtliche Teil sicher im Ermessen des nETTOKonzerns liegt.
Ich hoffe es gibt noch viele mutige Menschen wie >Sie die solches gleich aufklären wollen.
LASSEN SIE SICH NICHT VON SOLCHEN KOMMENTAREN aufhalten.
Ob migrativ oder nicht es bleibt B E T R U G am K U N D E N
und am A R B E I G E B E R.
Immerhin Recht muss Recht bleiben auch bei sog. nicht ganz korrekt gültigen Nachweisen
M.frd.Grüssen ein ebenfalls gut aufpassender NETTOkunde Reinhold
Der BF sollte jetzt gegen den Verkäufer Anzeige erstatten. Offensichtlich ist das so gewünscht.
Danke! Es war ja schon unerträglich.
Netto wird sich auch nicht melden, garantiert. Gehen sie mal in der Firmenansicht auf Netto, dann wissen sie auch warum.
zunächst einmal der Hinweis das, das Recht am eigenen Bild durch Ihre Tat gebrochen wurde. Zweitens ist das Fotografieren in Läden wie Netto, Aldi, Lidl und Co. untersagt und nur in Ausnahmefällen z. B. wenn vorher eine Erlaubnis bei der Zentrale eingeholt wurde. Ich prophezeie Ihnen schonmal im Vorraus das Sie die nie bekommen werden.
Des weiteren bin ich offenkundig schockiert. Sind sie so ein schlechter Verlierer? Gibt es in Ihrem bedauernswertem Leben keine Vorteile die Sie durch Vitamin-B genießen?
Dieter Schwechheimer
Traurig das sie gleich zwei Straftaten unterstützen und gleichzeitig die Leute ermutigen damit weiter zu machen. Nennen Sie mir, und dem Rest der Leserschaft, doch bitte Ihre Arbeitsanschrift, damit wir Sie besuchen können und genau das gleiche machen dürfen?
Soweit mir bekannt ist, wird der Mitarbeiter der das praktiziert haben soll, so oder so Konsequenzen erwarten dürfen, da pro Bon nur je ein Aufkleber zu entsprechendem Prozentwert, entwertet werden durfte. (Also ein 5, ein 10 und ein 20).