712 Views | 13.07.2015 | 12:10 Uhr
geschrieben von Leroy Range

Höffner (Berlin)

9 Monate nach Kauf: Viel Ärger und 4. Liefertermin steht aus!

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 8142431 vom 12.09.2014

Am 24.06.2015 habe ich die folgende Reklamation zum Kaufvertrag 8142431 vom 12.09.2014 an die Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG Berlin-Marzahn gesendet:

SCHLAGWORTE

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kaufe regelmäßig in Ihrer Filiale ein und war bisher stets mit der Qualität Ihrer Waren sowie dem Service zufrieden.

Allerdings sind bei der Abwicklung des oben genannten Kaufvertrages mehrere Unannehmlichkeiten entstanden. Die Ware ist bis heute nicht komplett ausgeliefert.

Am 12.09.2014 habe ich den Kaufvertrag über ein Schlafzimmer von Leonardo in Ihrer Filiale abgeschlossen, mit einem vereinbarten Lieferzeitraum von circa acht Wochen.

In der achten Woche nach Vertragsschluss wurde mir am 04.11.2014 schriftlich mitgeteilt, dass die Lieferung länger als geplant dauert.

Der erste Liefertermin am 08.12.2014 (12 Wochen nach Vertragsschluss) wurde nicht wie vereinbart eingehalten. Gegen 12:00 Uhr an diesem Tag erkundigte ich mich in Ihrer Filiale nach dem Verbleib des Lieferanten und es wurde mir mitgeteilt, dass der Termin abgesagt wurde. Allerdings wurde ich weder telefonisch noch schriftlich davon in Kenntnis gesetzt. Dieser Vorfall war sehr ärgerlich, da ich hierfür extra am Tag zuvor aus Berlin nach Memmingen angereist bin und zwei Urlaubstage genommen habe.

Der zweite Liefertermin und somit der erste Versuch auf Nacherfüllung wurde für den 19.01.2015 (18 Wochen nach Vertragsschluss) vereinbart. Die Lieferung war allerdings unvollständig (Innenbeleuchtung fehlte) und die Ware wich von der vereinbarten Beschaffenheit ab (z. B. Nachtschränke nicht gebrauchsfähig, Mängel an Schranktür sowie -seitenwand).

Auch der zweite Versuch auf Nacherfüllung am 26.05.2015 (36 Wochen nach Vertragsschluss) scheiterte. Zwar wurden die meisten Mängel beseitigt, jedoch war die Lieferung wieder unvollständig - die Innenbeleuchtung fehlt immer noch. Zudem müssen die Schranktüren justiert werden, da diese nicht richtig schließen und die beiden Weitwinkel-Türen sind nach wie vor an der falschen Stelle eingebaut.

Ein neuer Termin zur Mängelbeseitigung und hoffentlich auch zur Fertigstellung steht nach wie vor aus.

Anlässlich der erheblichen Überschreitung des vereinbarten Lieferzeitraumes und bereits zwei gescheiterten Versuchen auf Nachbesserung, nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und fordere Sie auf, mir neben der vollständigen Auslieferung der Ware einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren.

Sollten Sie dieser Forderung nicht nachkommen, behalte ich mir das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Bitte teilen Sie mir bis zum 30.06.2015 mit, wie Sie in dieser Sache weiter vorgehen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Leroy Range

--------------------------------

Am 01.07.15 erhielt ich daraufhin einen nicht sehr freundlichen Anruf von einer Mitarbeiterin der Höffner Filiale in Berlin. Zunächst wurde ich gefragt, ob ich den Rest der Ware überhaupt noch will, obwohl das in der Reklamation deutlich steht. Daraufhin erwiderte sie nur, dass das dann vor Ende August nichts mit der Auslieferung wird aufgrund von Betriebsferien.

Auf den Inhalt der Reklamation wurde nicht weiter eingegangen, sondern mir nur gesagt, dass ich erst mal bezahlen soll. Ich wies darauf hin, dass vereinbart wurde, dass erst nach kompletter Auslieferung bezahlt wird und noch nicht eine Aussage zum geforderten Preisnachlass gemacht wurde. Denn ich hatte mich bereits nach dem ersten gescheiterten Liefertermin beim Kundenservice Berlin beschwert und da erhielt ich die Auskunft, dass sie jetzt erst mal nichts für mich machen können und sie nach kompletter Auslieferung kucken, was man als Entschädigung anbieten kann.

Da die Mitarbeiterin trotzdem nicht weiter auf einen Preisnachlass einging, teilte ich ihr mit, dass ich mich mit meinem Rechtsbeistand berate. Ihre Antwort: „Warten Sie aber nicht so lange damit, denn es ist schon genug Zeit verstrichen. “ Es lag nicht an mir, dass bereits mehr als 9 Monate verstrichen sind!

Am nächsten Tag rief mich dann ein Mitarbeiter aus der Filiale in München an. Aber nicht wegen der Reklamation, sondern nur in der Absicht mich an die Zahlung zu erinnern. Ich schilderte auch hier noch einmal meine Position.

Zum ersten Mal wurde zumindest auf meine Forderung eingegangen – nach Prüfung sollte ich dann später eine Mail bekommen. Leider wurde ich wieder einmal enttäuscht, denn man bot mir sage und schreibe einen 150€ WARENGUTSCHEIN an – das sind gerade mal 2% des Kaufpreises!

Das ist auf keine Art und Weise eine Entschädigung für die vielen entstandenen Unannehmlichkeiten, die ich bisher aufbringen musste!

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Meine Forderung an Höffner: Preisnachlass i.H.v. 30% ODER Naturalrabatt i. F.v. Kommode 8475/195


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


23.07.2015 | 09:57
von Leroy Range noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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