Care-Energy (Hamburg)
CE erstellt keine Abrechnung, meldet mich bei Stadwerken ab
Bestell-/Kundennummer: Debitor 310180245
Ich bin seit März 2013 Kunde bei CE. Anfangs lief alles gut. Zum 31.12.2013 wurde eine Abrechnung erstellt, ein neuer Abschlag festgesetzt.
Dann kam die Preiserhöhung zum 01.01.2014, es wurde wieder ein neuer Abschlag festgesetzt. Ich bat um eine Verbrauchsabrechnung und kündigte an, vorher keinen höheren Abschlag zu zahlen. Nichts passierte, mehrfach sendete ich die Zählerdaten per online-Formular. Es gab keine Reaktion.
Dann begann Ende 2016 die allseits bekannte "große Mahnwelle". Ich bat wieder um eine Mehr-Mindermengenabrechnung - keine Reaktion. Trotzdem überwies ich die geforderte Summe. Kurze Zeit später - die nächste Mahnung über einen neuen Betrag, obwohl ich den Betrag überwiesen hatte und alle Abschläge gezahlt hatte.
Ich schickte daraufhin ein Fax an CE, mit der Auflistung meiner Verbräuche und der Berechnung der Forderung - ich befand mich genau im Plan.
Heute bekam ich Post von meinen Stadtwerken - "Willkommen in der Grundversorgung".
CE hat mich einfach "abgemeldet". Der Abschlag für 04/2016 war gerade überwiesen.
Das der versprochene 19,9ct-Tarif wegen Abschluss eines Gasvertrages nicht aktiviert wurde sei nur am Rande bemerkt. Dieser wird von mir selbstverständlich auch gekündigt werden.
Habe jetzt nochmal den Verbrauch gemeldet mit entsprechendem Vermerk, werde meine Forderung noch einmal schriftlich geltend machen und danach den Rechtsweg beschreiten.
Laut meinen Berechnungen weist mein Konto ein Guthaben von 90,33€ auf.
Bin maßlos enttäuscht von CE und kann nur jedem abraten dort noch Kunde zu werden.
Die sind grad ganz heiß auf Fälle von care, die wollen care los werden.
Gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Mahnen wegen Guthaben und die Zinsen nicht vergessen ;-)
interessante Tipps, Erfahrungsaustauch und konstruktive Hinweise zur Abwicklung und Umgang mit Care Energy findet man in der Facebook (FB) Gruppe Care Energy Betroffene und Erfahrungen. Alles Gute und viel Erfolg.