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679 Views | 10.05.2017 | 07:48 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8207788
Kauf eines Boxspringbettes im Möbelhaus Höffner - zu diesem Zeitpunkt wird als Listenpreis im Kaufvertrag 2139 Euro angegeben und als Aktion die Mehrwertsteuer 19 % erlassen (Kaufpreis schlussendlich 1300 Euro); noch vor Auslieferung des Bettes und unter 14 Tagen folgt weitere Rabattaktion (Personalkauftage) mit weiteren 12% Nachlass - diesmal wird ein Listenpreis von 1609 Euro angegeben und ein reduzierter Kaufpreis in Höhe 1189,87 Euro. Auf die nachweislich schriftlich eingereichte Reklamation mit Forderung der Kaufpreisdifferenz (110,13 Euro) folgte keine Reaktion. Angeblich würde laut Rücksprache mit dem Kundenservice die Aktion -Deutschlands bester Preis- gelten.
Meine Forderung an Höffner:
110,13 Euro
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