Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 870 Views | 02.07.2017 | 14:53 Uhr
geschrieben von Lucia Frerichs

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Unglaubliche Zustände in der Rechnungsabteilung

Bestell-/Kundennummer: 227413

ich weiss wirklich nicht mehr weiter.

SCHLAGWORTE

Nach einem Jahr des Strombezuges mit einem monatlichen Abschlag von circa 50 Euro wurden mir ohne Abrechnung ab Januar 2017 plötzlich 604,00 Euro monatlich von meinem Konto eingezogen.

Nachdem ich den Zählerstand daraufhin persönlich übermittelt hatte, erhielt ich eine Verbrauchsabrechnung vom 20.03.2017 (Abrechnung bis 31.01.2017) mit einem Guthaben von 919,31 Euro.

Mit Schreiben vom 04.04.2017 wurden mir aber nur 589,00 Euro als Guthaben angekündigt und überwiesen. Differenz 330,31 Euro.

Danach habe ich den Vertrag gekündigt, um Überweisung bzw. Erklärung dieser Differenz gebeten.

Keine Antwort.

Am 07.05.2017 erhielt ich eine Endabrechnung (Zeitraum 01.02. - 30.04.2017) mit einem Guthaben von 541,17 Euro, das mir auch überwiesen wurde. Keine Berücksichtigung der obengenannten Forderung!

Auf meinen Hinweis (alles zuerst über die Serviceabteilung, die sehr nett war, aber auch nichts ausrichten konnte und danach per E-Mail, per Brief, per Einschreiben), dass mir noch 330.31 Euro zustünden, bekam ich zwei sogenannte Endabrechnungen (16.06.2017 und 28.06.2017), in denen man mich aufforderte, jeweils verschiedene Restbeträge nachzuzahlen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge.


Firma hat geantwortet nach 2 Monate nach 2 Monate
31.08.2017 | 17:53
Firmen-Antwort von: BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Frerichs,

vielen Dank für Ihre Nachricht, sowie Anruf in unserem Hause.

Gerne informieren wir Sie, dass Ihr Kundenkonto bereinigt wurde. Sämtliche Erstattungen (inklusive Boni) konnten nunmehr gemäß vertraglicher Vereinbarung vorgenommen werden.

Der von Ihnen genannte Sachverhalt ist in der Tat nicht im Sinne unseres Kundenservice verlaufen. Wir bitten an dieser Stelle die Ihnen entstandenen Irritationen und Unannehmlichkeiten vielmals zu entschuldigen.

Wir hoffen Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus München

Ihre Bayerische Energieversorgungsgesellschaft

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Kommentare und Trackbacks (4)


05.07.2017 | 12:05
von Volkmar Stein | Regelverstoß melden
Kann das unkorrekte Verhalten der BEV nur bestätigen und alle Kunden warnen.
Habe selber gerade eine Beschwerde bei reclabox aufgegeben.
Unglaublich, dass solche Firmen in Deutschland tätig sein dürfen.

24.07.2017 | 17:46
von Lucia Frerichs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.08.2017 | 15:19
von Lucia Frerichs noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.09.2017 | 11:16
von Lucia Frerichs gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank,
ich glaube, die Veröffentlichung durch Sie hat sehr dazu beigetragen




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