Durch Deutsche Bahn gelöste Beschwerde. | 3858 Views | 29.10.2009 | 15:20 Uhr
geschrieben von Antonia Borken

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Kündigung der BahnCard

Wir haben fristgerecht die BahnCard meiner Frau gekündigt. Jetzt behauptet die Bahn, das Kündigungsschreiben nie erhalten zu haben. Seitdem schicken die uns ständig Rechnungen und Mahnungen.

Ich sehe es nicht als unser Problem an. Wenn die Mitarbeiter der Bahn nur noch inkompetent sind und Kunden über den Tisch ziehen müssen. Es kann meiner Meinung nach auch nicht sein, dass die Bahn einfach die BahnCard ohne einen Hinweis automatisch verlängert.

Normalerweise muß ich doch die Karte neu beantragen oder einen Antrag auf Verlängerung stellen. Vieleicht kann mir/uns da ja jemand helfen.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Keine Automatische Verlängerung der BahnCard


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Kommentare und Trackbacks (13)


29.10.2009 | 18:45
von J. Knopf | Regelverstoß melden
Bei der DB läuft sicherlich einiges schief, aber deshalb die Mitarbeiter pauschal als inkompetent zu verurteilen ist unangebracht. Dass die DB den Empfang von Kündigungsschreiben abstreitet, um Kunden über den Tisch zu ziehen, ist unwahrscheinlich.

Es mag Unternehmen geben, die das versuchen, die DB gehört definitiv nicht dazu. Ich hätte dem Beschwerdeschreiber einen sachlicheren Ton empfohlen und die Konzentration auf den Kern der Beschwerde. Das automatische Verlängern von Verträgen ist zumindest kundenunfreundlich und führt regelmäßig zu Missverständnissen, Beschwerden und Frust.

29.10.2009 | 22:58
von Giuseppe Gorgonzola | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Giuseppe Gorgonzola Dass ein Brief nicht ankommt, kann ja auch mal passieren. Das ist dann aber bestimmt nicht die Schuld der DB.

Haben Sie Ihr Kündigungsschreiben denn zumindest als Einschreiben (mit Rückschein) verschickt?


21.12.2009 | 14:31
von Klaus Müller | Regelverstoß melden
Mir ist das auch passiert, mit dem Ignorieren der Bahncardkündigung. Die Bahn hat mir sogar dann noch Mahnungen geschickt und ein Inkassobüro eingeschaltet, als ich das Bestätigungsschreiben der Bahn vorgelegt hatte.
Ich glaube, dieses Vorgehen der Bahn hat System, um Bahncardkündigungen zu verhindern.
Die Frage ist, ob man dagegen vorgehen sollte?

23.02.2010 | 12:44
von M. Müller | Regelverstoß melden
Ich habe dasselbe Problem: Nichtanerkenung meiner Kündingung der Folge-Karte. Zudem ist dieses Zwangsabo (d.h. automatische Verlängerung) bewusste Verbrauchertäuschung und gehört gesetzlich verboten!

13.03.2010 | 00:15
von Bubbi Der Medusaist | Regelverstoß melden
Gut, dass ich das gelesen habe, habe ja auch eine Bahncard, die ich zum Ende des jetztigen Laufzeitabschnittes kündigen möchte - liegt bestimmt an meiner außergewöhnlich hohen Zufriedenhiet mit der DB. In einem anderen Beschwerdeabschnitt hier bei der ReclaBox (dort geht es um die Geschichten von Medusa - deshalb mein amuröser Name) habe ich gelesen, man soll kündigungen und durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, diese Kündigungszustellung ist dann amtlich dokumentiert. Das scheint in dem Fall DB dann auch ratsam zu sein, zumal es wegen dem Thema Kündigung der Bahncard ja schon mehrere Beschwerdeabschnitte gibt und das nicht nur bei der ReclaBox.

15.04.2010 | 14:16
von Max Von Mustermann | Regelverstoß melden
Meine Kündigung wurde angeblich "nie erhalten". Habe sie als normalen Brief verschickt, im Nachhinein sicher ein Fehler, bin aber nicht von so einem Akt ausgegangen.

Hat jemand Tipps, wie man vorgehen sollte/was man auf jeden Fall nicht tun sollte?

Wenn jemand was von einer laufenden Sammelklage hört, würde ich mich gerne anschließen, allein habe ich weder den Nerv noch das Geld, noch die nötige Aussicht auf Erfolg, um den gerichtlichen Weg zu gehen.

Normal müsste doch, in Anbetracht der unzähligen Beschwerden, irgendwas zu machen sein (Verbraucherzentrale?)...

Grüße

15.04.2010 | 14:22
von ReclaBoxler-6911426 | Regelverstoß melden
 spider monkey Max Von Mustermann

Es gibt und gab im deutschen Rechtswesen keine Sammelklage!

06.07.2010 | 12:53
von Harry Hamster | Regelverstoß melden
So, nach langem Streit mit der Bahn haben wir einen Sieg errungen. Nach einem Urteil der Oberlandesgerichts ist die automatische Verlängerung der Bahncard unzulässig! (Rechtsanwäte König) Da keine andauernde Leistung erbracht wird, so das Gericht. Ich habe den Text kopiert und mitgeschickt. Leider bekamen wir trozdem noch Mahnungen und auch der Gerichtsvollzieher stand vor unserer Tür, obwohl wir eine schriftliche fristlose Kündigungsbestätigung der Bahn haben. Also weiß in diesem Unternehmen die rechte nicht, was die linke Hand tut. Echt traurig, dass ein so großes Unternehmen mit solchen Mitteln arbeiten muß. Weiterhin viel Erfolg gegen die Bahn!

20.11.2010 | 22:45
von M. Burot | Regelverstoß melden
Habe das gleiche Problem - meine korrekte Kündigung wurde von der Bahn ignoriert und ich bekamm die 1.Klasse-Bahncard weiterhin zugeschickt. Nach einem Jahr kam dann das Inkassobüro auf mich zu.

Das Ganze hat ohne Einschränkung System! Werde auf jeden Fall gegen diese Inkompetenz in der Abwicklung rechtlich vorgehen.

MB

21.11.2010 | 00:19
von ReclaBoxler-9115117 | Regelverstoß melden
Wirklich korrekt? Zwar nicht Bahn, aber GEZ, Methode gleich? Habe da gerade Ärger. Ist wahrscheinlich auch wenigen bekannt.

Abmelden (fast unmöglich) möglichst nur über Vordruck (die GEZ legt nämlich sehr viel Wert auf ihre so tolle Fachausdrücke, da kann man beim normalem Schreiben schon Formfehler begehen), Gründe angeben, wo die Rundfunkgeräte geblieben sind, Datum angeben (rückwirkend nicht möglich), per Einschreiben/Rückschein versenden.

Gewissheit ist erst gegeben, wenn die Abmeldebestätigung der GEZ eintrifft. Die Bestätigung kommt mit der normalen Post, auch Gebührenbescheide. Für die GEZ gilt das immer als zugestellt; Briefe an die GEZ muss man jedoch nachweisen können. Das nennt man Gleichheit.

Empfohlenes Einschreiben so für mich fast widersinnig, vor Gericht würde nur eine Zustellung über den Gerichtsvollzieher Bestand haben.

Wer das nicht einhält, der zahlt. Ohne Gnade, da kennen die in Köln kein Erbarmen. Versuchst dich zu wehren, lehnen sogar viele Anwälte ab. Es gibt ja nichts zu verdienen. Der Streitwert ist zu klein und der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist so einseitig, zu Lasten des Bürgers, gestrickt.

Demokratie oder Diktatur? Traurig, aber wahr.

04.02.2011 | 19:56
von Antonia Borken | Regelverstoß melden
Ja ja, die liebe GEZ! Da wir Harz IV bekommen, sind wir von der Gez befreit. Wir haben auch immer die Befreiungsfrist und formgerecht weg geschickt. Einmal ist der Brief wohl falsch oder zu spät angekommen, so dass die gez jetzt für ein viertel Jahr das Geld haben will. Zum Glück hatte ich das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein geschickt, so dass ich doch noch Beweise hatte und gegen die GEZ vorgehen konnte. Für mich hat das Handeln der GEZ Methode und erinnert mich sehr an die Mafia. Bei uns wurde in Wohnzimmerfenster von außen geschaut, um zu sehen, welch und wie viele Geräte vorhanden sind, dies wurde dann mit Meldelisten abgeglichen. Und wehe, wenn nicht alle Geräte angemeldet waren (PC), ich frage mich, wann die Gez darauf kommt, dass man mit 99% aller Handy auch Radio hören kann (dann kann man auch in Schulen ab der ersten klasse abzocken). Aber wir sind so blöde und lassen uns alles gefallen!

14.07.2011 | 01:03
von Siegfried Borken | Regelverstoß melden
Also, nach dem Streit mit der DB haben wir gewonnen und die DB muss alle Auslagen und ihre eigenen Kosten tragen. Dem OLG sei dank (Rechtsanwälte König).

07.09.2011 | 15:29
von Stefan Müller | Regelverstoß melden
Hallo Antonia und Siegfried Borken, könntet Ihr die Bezeichnung des Gerichts und das Datum und das Aktenzeichen des Zivil-Verfahrens vor dem von Euch erwähnten Oberlandesgericht nennen?

Also z. B. OLG Hamburg/München/Hamm vom xx. xx.2011,
Aktenzeichen xx / yyy/ 2011.

Ganz vielen Dank, Stefan



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