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3858 Views | 29.10.2009 | 15:20 Uhr
geschrieben von Antonia Borken
Wir haben fristgerecht die BahnCard meiner Frau gekündigt. Jetzt behauptet die Bahn, das Kündigungsschreiben nie erhalten zu haben. Seitdem schicken die uns ständig Rechnungen und Mahnungen.
Ich sehe es nicht als unser Problem an. Wenn die Mitarbeiter der Bahn nur noch inkompetent sind und Kunden über den Tisch ziehen müssen. Es kann meiner Meinung nach auch nicht sein, dass die Bahn einfach die BahnCard ohne einen Hinweis automatisch verlängert.
Normalerweise muß ich doch die Karte neu beantragen oder einen Antrag auf Verlängerung stellen. Vieleicht kann mir/uns da ja jemand helfen.
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG:
Keine Automatische Verlängerung der BahnCard
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Es mag Unternehmen geben, die das versuchen, die DB gehört definitiv nicht dazu. Ich hätte dem Beschwerdeschreiber einen sachlicheren Ton empfohlen und die Konzentration auf den Kern der Beschwerde. Das automatische Verlängern von Verträgen ist zumindest kundenunfreundlich und führt regelmäßig zu Missverständnissen, Beschwerden und Frust.
Haben Sie Ihr Kündigungsschreiben denn zumindest als Einschreiben (mit Rückschein) verschickt?
Ich glaube, dieses Vorgehen der Bahn hat System, um Bahncardkündigungen zu verhindern.
Die Frage ist, ob man dagegen vorgehen sollte?
Hat jemand Tipps, wie man vorgehen sollte/was man auf jeden Fall nicht tun sollte?
Wenn jemand was von einer laufenden Sammelklage hört, würde ich mich gerne anschließen, allein habe ich weder den Nerv noch das Geld, noch die nötige Aussicht auf Erfolg, um den gerichtlichen Weg zu gehen.
Normal müsste doch, in Anbetracht der unzähligen Beschwerden, irgendwas zu machen sein (Verbraucherzentrale?)...
Grüße
Es gibt und gab im deutschen Rechtswesen keine Sammelklage!
Das Ganze hat ohne Einschränkung System! Werde auf jeden Fall gegen diese Inkompetenz in der Abwicklung rechtlich vorgehen.
MB
Abmelden (fast unmöglich) möglichst nur über Vordruck (die GEZ legt nämlich sehr viel Wert auf ihre so tolle Fachausdrücke, da kann man beim normalem Schreiben schon Formfehler begehen), Gründe angeben, wo die Rundfunkgeräte geblieben sind, Datum angeben (rückwirkend nicht möglich), per Einschreiben/Rückschein versenden.
Gewissheit ist erst gegeben, wenn die Abmeldebestätigung der GEZ eintrifft. Die Bestätigung kommt mit der normalen Post, auch Gebührenbescheide. Für die GEZ gilt das immer als zugestellt; Briefe an die GEZ muss man jedoch nachweisen können. Das nennt man Gleichheit.
Empfohlenes Einschreiben so für mich fast widersinnig, vor Gericht würde nur eine Zustellung über den Gerichtsvollzieher Bestand haben.
Wer das nicht einhält, der zahlt. Ohne Gnade, da kennen die in Köln kein Erbarmen. Versuchst dich zu wehren, lehnen sogar viele Anwälte ab. Es gibt ja nichts zu verdienen. Der Streitwert ist zu klein und der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist so einseitig, zu Lasten des Bürgers, gestrickt.
Demokratie oder Diktatur? Traurig, aber wahr.
Also z. B. OLG Hamburg/München/Hamm vom xx. xx.2011,
Aktenzeichen xx / yyy/ 2011.
Ganz vielen Dank, Stefan