Durch EVD EnergieVersorgung Deutschland gelöste Beschwerde. | 532 Views | 14.01.2018 | 18:27 Uhr
geschrieben von Heiko Nardmann

EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH (Chemnitz)

Nicht kommunizierte Preiserhöhung von über 30%

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr 00 21 60 95

Auch ich bin durch eine Preiserhöhung überrascht worden: statt 21,05 ct/kWh (2017) soll ab 01.01.2018 nun 27,69 ct/kWh bezahlt werden. Das ist eine Preiserhöhung von fast 32%.

SCHLAGWORTE

Wenn mir (als Neukunde ab Jan 2017) diese Preiserhöhung ordnungsgemäß kommuniziert worden wäre, dann hätte ich mich natürlich direkt nach einem neuen Anbieter umgesehen.

Hier mein Schreiben an EV-D - erst einmal via E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich Ihrer Preiserhöhung, von der ich erstmalig nach der Einsicht der heruntergeladenen Jahresendabrechnung vom 11.01.2018 erfahren habe. Eine E-Mail mit entsprechenden Informationen ist mir nicht zugestellt worden; sollten Sie hier anderer Ansicht sein, so steht es Ihnen frei, eine erfolgte Zustellung über Auszüge aus Ihrem E-Mail Archivierungssystem sowie das System meines Providers nachzuweisen.

Ich fordere Sie daher auf, den Vertrag entsprechend den bisher vereinbarten und damit weiterhin vertraglich gültigen Konditionen fortzuführen. Bitte senden Sie mir eine entsprechend aktualisierte und korrigierte Abschlagsübersicht für 2018. Bis dahin gehe ich vom bisher kommunizierten Abschlag in Höhe von 141,00 Euro aus.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Heiko Nardmann

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Meine Forderung an EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH: Einhaltung des bestehenden Vertrages.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.01.2018 | 10:28
Firmen-Antwort von: EVD EnergieVersorgung Deutschland GmbH
Abteilung: Produktmanagement

Sehr geehrter Herr Nardmann, mit Bedauern haben wir von Ihrer Beschwerde Kenntnis genommen. Gerne möchten wir auf diese kurz eingehen und Ihnen eine Lösung unterbreiten. Die Mitteilung zur Preisanpassung wurde Ihnen per E-Mail zugestellt und aufgrund des Fehlens eines Rückläufers wird von Ihrer Kenntnisnahme ausgegangen. Wir werden Ihnen ein Kulanzangebot zukommen lassen. Wir bitten insofern um Kenntnisnahme und Verständnis. Mit freundlichem Gruß
Ihre EVD GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.01.2018 | 14:33
von Heiko Nardmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Dieselbe Antwort seitens EV-D habe ich hier auch im Rahmen einer anderen Beschwerde gelesen.

Den Versuch dann, mir telefonisch doch noch die neuen Konditionen schmackhaft zu machen, habe ich abblitzen lassen.

EV-D stellt es aktuell so dar, als hätte ich mit meiner Beschwerde eine Sonderkündigung ausgesprochen. Das ist so nicht richtig.


15.01.2018 | 14:42
von Heiko Nardmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hier meine Antwort auf den Versuch von EV-D, eine erfolgte Sonderkündigung in den Raum zu stellen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Sonderkündigung meinerseits ist nicht erfolgt - weder telefonisch noch schriftlich. Ebenfalls ist der Nachweis einer zugestellten Preiserhöhung durch Sie nicht erfolgt.

Daher fordere ich Sie auf, Ihren Pflichten entsprechend des seit Januar 2017 unverändert geltenden Vertrages weiterhin nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen,

Heiko Nardmann

Am 15.01.2018 um 13:54 schrieb kundenservice spider monkey ev-d.de:
> Sehr geehrter Herr Nardmann,
>
> die Belieferung Ihres Öko smart basic -Vertrages endet voraussichtlich zum 24.01.2018, da die Frist für den gesetzlichen Abmeldeprozess bereits überschritten ist. Eine Abmeldung zum 31.12.2017 können wir daher nicht mehr gewährleisten.
>
> Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für die Belieferung vom 01.01. bis zum 24.01.2018 mit den neuen Konditionen abgerechnet werden.
>
> Bitte teilen Sie uns zum 24.01.2018 den entsprechenden Zählerstand für die Erstellung der Schlussrechnung mit.
>
> Wir bedanken uns für Ihr bisher entgegengebrachtes Vertrauen und würden uns freuen, Sie erneut als Strom -Kunden begrüßen zu dürfen.
>
> Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular unter: www.ev-d.de/kontaktformular oder kontaktieren Sie uns unter der kostenfreien Service Hotline: 0800 7085010.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr Kundenservice Team


21.01.2018 | 11:09
von Heiko Nardmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Meine Beschwerde ist immer noch nicht gelöst.

Im Anschluss an meinen letzten Kommentar hat eine tel. Kontaktaufnahme seitens EV-D stattgefunden: dabei ist eine Rücknahme der seitens EV-D fälschlicherweise behaupteten Sonderkündigung unter Beibehaltung der alten, im ursprünglichen Vertrag festgehaltenen Konditionen angeboten worden - was sich mit meinen Vorstellungen deckte. Daher habe ich dieser Vorgehensweise zugestimmt.

Eine schriftliche Bestätigung dieser tel. Absprache - sei es per Brief oder E-Mail - hat jedoch noch nicht stattgefunden, so dass weiterhin Skepsis angesagt ist.

Sollte ich in den nächsten Tagen von meinem Grundversorger Post bekommen, so weiß ich, dass nur heiße Luft am Telefon verbreitet wurde (Hinhaltetaktik). Ein Telefonat mit dem Grundversorger zwecks Richtigstellung sowie ein Beschwerdeanruf bei der BNetzA wären als nächste Schritte die Folge.

Lt. EV-D E-Mail: "die Belieferung Ihres Öko smart basic -Vertrages endet voraussichtlich zum 24.01.2018, da die Frist für den gesetzlichen Abmeldeprozess bereits überschritten ist. Eine Abmeldung zum 31.12.2017 können wir daher nicht mehr gewährleisten. "

Mal sehen, was bis zum 24.01. noch so passiert.


31.01.2018 | 21:41
von Heiko Nardmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
EV-D hat mir die alten Konditionen zugestanden.

Damit bin ich zufrieden und bleibe weiterhin Kunde.




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