Höffner (Schönefeld)
Hauptsache verkauft
Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 4101254
Matratze gekauft bei Höffner, falsche Beratung, Federkernmatratze für Allergiker, extrem harte Matratze für kleine Kinder, Kundenservice frech. Widersprüchliche Aussagen telefonisch und schriftlich.
Vor zwei Wochen haben wir eine Matratze von Höffner geliefert bekommen. Es ist eine Federkernmatratze, Härtegrad 2, mit etwa 1,5 cm Schaumstoff oben drauf. Größe: 1,40x2,0 m.
Bei der Beratung wurde uns diese als DIE geeignete Matratze für unsere zwei Kinder (fürs Hochbett) empfohlen. Die Kinder sind 5 Jahre und 9 Jahre alt. Unsere Tochter ist extrem allergisch (Haustaubmilben). Die Matratze war im Geschäft sehr weich --- wahrscheinlich sind schon einige Kinder drauf rumgesprungen oder sie wurde „eingelegen“.
Im Geschäft wurde uns gesagt, dass gerade eine Federkernmatratze für Allergiker optimal ist. Das ist aber ein Widerspruch zu den Informationen auf der Höffner Homepage zum Thema Matratzen für Allergiker. Es wurde uns auch erzählt, dass diese Matratze weich wird, wenn die Kinder drauf springen oder wir als Eltern die Matratze zuerst benutzen.
Nach zwei Tagen auf einer HARTEN Matratze (bezogen durch uns mit Milbenschutzbezug und Matratzenschoner) haben wir uns für die Rückgabe entschieden.
Die Antwort von HÖFFNER, die uns erreicht hatte, sehen Sie bitte selbst. Und das obwohl uns bereits vor einer Woche eine unkomplizierte Rücknahme telefonisch zugesichert wurde. 😤😫
Hygieneartikel? In den AGBs steht nichts.
Wo sind die Kundenrechte?
Kunderservice extrem unfreundlich und frech.
Noch im August 2016 hat das LG Berlin (Urt. v. 06.08.2016, Az.: 15 O 54/16) geurteilt, dass Matratzen keine Hygieneartikel sind, die vom Widerrufsrecht ausgenommen werden könnten. Auch das LG Mainz hat vertrat die Auffassung, dass Matratzen keine Hygieneartikel sind und, wenn auch mit erheblichem Aufwand, in den Ursprungszustand versetzt werden können. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass für Bade- und Unterwäsche nichts anderes gelte.
Das ist laut bereits bekannte Gerichtsurteile des LG Mainz, Urt. v. 10.08.2016, 3 S 191/15 und LG Berlin, Urt. v. 06.08.2016, Az.: 15 O 54/16 nicht der Fall!
Matratzen sind keine Hygieneartikel!
Wir haben gleichzeitig mit der Matratze auch eine Geschirspülmaschine gekauft, die wurde gestern eingebaut, hier alles Bestens.
Kommentare von Marcel_B oder ähnlichen nicht ernst nehmen und möglichst ignorieren.