130 Views | 04.08.2018 | 19:51 Uhr
geschrieben von Martina Geutler

MEP Werke Energiedienstleister GmbH (München)

Keine Abnahme des Netzbetreibers seit 5,5 Monaten

Bestell-/Kundennummer: Vertrags-Nr. MEP-14-16023368

Ich habe von den MEP-Werken Solarmodule als Mietmodell seit August 2017 auf meinem Hausdach. Seit Oktober 2017 zahle ich den monatlichen Mietbetrag.

Mitte Februar 2018 erfolgte dann der Zählertausch und die Inbetriebnahme von einem Mitarbeiter der MEP-Werke. Vom Bayernwerk (meinem Netzbetreiber) kam bis heute niemand zur Abnahme der Anlage und somit erhalte ich keine Einspeisegebühr und weiß auch nicht, ob alles regelkonform installiert wurde.

Nach heutigem Telefonat mit dem Bayernwerk erfuhr ich, dass keine Meldung von den MEP-Werken vorliegt, dass ich eine Anlage betreibe. Es ist nicht bekannt, wo der alte Stromzähler geblieben ist.

Seit Wochen reagieren die MEP-Werke nicht auf Schriftverkehr und auch nicht auf meine Anrufe auf dem AB des Kundenservice-Teams. Auch auf eine Kündigung meines Lastschrifteinzugsverfahrens wird nicht reagiert.

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Meine Forderung an MEP Werke Energiedienstleister GmbH: Anmeldung und Abnahme der Anlage durch den Netzbetreiber - Teil-Rückerstattung von Mietzahlungen wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


25.08.2018 | 20:11
von Martina Geutler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.09.2018 | 11:49
von Martina Geutler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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