Von E.ON Energie Deutschland beantwortete Beschwerde. | 81 Views | 04.02.2020 | 20:16 Uhr
geschrieben von Margarete-Brigitte Nacke

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Zählerstände HT und NT werden nicht richtig zugeordnet

Die Tarife „HT“ und „NT“ wurden nicht richtig abgerechnet. Am 02.10.2019 wurden die Zähler verändert, somit hätte auch der 02.10.2019 als Ablesetag / Stichtag in der Rechnung auftauchen müssen. Das wurde nicht berücksichtigt.

Die Zäherstände der Ablesedaten 24.04.2018 bis 29.04.2019 sind von E.ON im Nachhinein falsch korrigiert worden.

Die Heizstromrechnung 2018/19 vom 28.08.2019 war richtig. Die Heizstromrechnung 2018/19 vom 13. Januar 2020 ist falsch. - HT und NT wurden vertauscht.

Die Heizstromrechnung 2017/18 vom 12.06.2018 war richtig. Die Heizstromrechnung 2017/18 vom 13. Januar 2020 ist falsch. - HT und NT (Zeitraum 12.03.2018 bis 24.04.2018) wurden vertauscht.

Ich bitte hiermit um Stornierung Ihrer sämtlichen Zwischenrechnungen 30.04.2019 bis 31.10.2019, da in keiner der Zählertausch vom 02.10.2019 berücksichtigt wurde.
Sie haben in keiner dieser Rechnungen den Zählerstand vom 02.10.2019 aufgeführt, obwohl da ein Zählertausch stattgefunden hat.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Korrekte Abrechnung von HT und NT


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.02.2020 | 14:09
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Frau Nacke,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sehr gern leiten wir Ihre Beschwerde an unsere zuständigen Kollegen für Sie weiter.

Damit wir das tun können, schreiben Sie uns bitte noch die entsprechende Vertragskontonummer. Diese können Sie uns per E-Mail an das Postfach frag spider monkey eon.com schicken. Sobald wir Ihre Daten erhalten haben, kümmern wir uns um alles Weitere.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.02.2020 | 07:11
von Margarete-Brigitte Nacke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.02.2020 | 09:07
von Margarete-Brigitte Nacke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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