497 Views | 16.09.2020 | 21:37 Uhr
geschrieben von Carola Müller

SONDERPREIS! Baumarkt (Sonneberg)

Diskriminierung

Am 23.07.2020 wurde ich beim Einkaufen auf das Tragen einer Maske angesprochen.

SCHLAGWORTE

Ich sagte, dass ich sowohl ein Attest als auch 2 Schreiben dies bezüglich von der Bayerischen Staatsregierung habe. Dies würde sie nicht interessieren und sie hätten beschlossen, dass ohne Maske niemand das Geschäft betreten darf. Daraufhin wurde mir das sofortige Verlassen des Geschäftes nahegelegt und auf das Hausrecht verwiesen.

Ich sagte noch, dass hier in diesem speziellen Fall, wo es um das Tragen der Maske geht, das Hausrecht nicht gilt und sie soeben eine Diskriminierung öffentlich (es befanden sich mehrere Menschen im Geschäft) mir gegenüber machen und das dies Konsequenzen haben wird. Die Filialleiterin lächelte noch und schrieb mir ihren Namen auf den Zettel mit dem Stempelaufdruck der Filiale und meinte nur machen sie doch, wir sagen, was unter unserem Hausrecht fällt.

Diskriminierender geht ja wohl gar nicht. Hier wird sich über jegliches Recht und Gesetz willkürlich hinweggesetzt.

Strafantrag bei der Staatswanwaltschaft wird heute gestellt.

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Meine Forderung an SONDERPREIS! Baumarkt: Schriftliche Entschuldigung seitens der Firma und Unterrichtung der Mitarbeiter über Recht und Gesetz


 
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Kommentare und Trackbacks (4)


17.09.2020 | 07:51
von Eberhard Baur | Regelverstoß melden
Ich wäre da mit dem Hausrecht nicht so sicher. Ich glaube, das geht weiter als Sie annehmen. Z.B. kann ich jedem verbieten, mein Haus mit brennender Zigarette zu betreten, obwohl so etwas ansonsten eigentlich erlaubt ist. Be cautious!

17.09.2020 | 11:19
von Th. S. | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Th. S. An ReclaBoxler-1407831:
Ich sehe hier keinen Fall von SPAM.
Es handelt sich um 4 einzeln zu betrachtende Fälle, in denen sich die die Kundin jeweils diskriminiert behandelt sah. Sie tat völlig richtig daran, dieses hier zu melden. Die Rechtssprechung zur Akzeptanz von Attesten in Zeiten von Corona ist nicht eindeutig und auch noch nicht abgeschlossen.


18.09.2020 | 11:09
von Carola Müller | Regelverstoß melden
Im § 1 Abs 2 Satz 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht eindeutig "Glaubhaft" machen.
Die Gesetzeslage ist hier eindeutig und das Hausrecht trifft in diesem Fall eben nicht zu.
Im Übrigen befassen sollte man sich erst einmal mit der gesamten Thematik, bevor man hier von Spam schreit.

30.09.2020 | 19:19
von Carola Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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